Aussenanstrich im gemieteten Haus

4. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
wolke7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Aussenanstrich im gemieteten Haus

Hallo,
folgendes Problem:

Ich wohne seit fünf Jahren in einer gemieteten Doppelhaushälfte, bisher ohne jegliche Probleme mit dem Vermieter.
Ehe ich mich mit ihm in Verbindung setze wegen eines Anstriches der Zäune, des Carports und angebautem Schuppen (gehört alles zum Mietobjekt) möchte ich wissen, ob es meine Aufgabe ist es zu streichen oder seine Aufgabe, zwecks Werterhalt, ist diese Teile des gesamten Objektes zu streichen, da es ja ein nicht unerheblicher Kostenfaktor ist.

Liebe Grüße und danke im voraus

Wolke7

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Keine Ahnung, so auf Anhieb würde ich sagen, daß es doch schon Deine Aufgabe wäre und der Vermieter vielleicht die Farbe bezahlt ?

Wenn Du bislang keine Probleme hast, schneid das Thema doch einfach mal an und schau, was er dazu sagt...

P.

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#2
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Maßgeblich ist zunächst einmal, was der Mietvertrag hierzu sagt.
Die Frage muss m.E. aber nicht unbedingt in der rechtilchen Schiene beantwortet werden, zumal Sie sich mit Ihrem Vermieter seit langer Zeit verstehen: Mein Vorschlag: Er zahlt Material und Sie führen den Anstrich aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wolke7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke vielmals für die Antworten.
Es ist mein Bestreben mich mit dem Vermieter so gut es geht so einigen, möchte aber vorher trotzdem wissen wie die Rechtslage dazu aussieht. Ich möchte nicht völlig unvorbereitet in ein Gespräch gehen.

Liebe Grüße und einen schönen Wochenbeginn!!
Wolke7

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