Aussenrenovierung Gewerbeobjekt?

17. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
nazty.one
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Aussenrenovierung Gewerbeobjekt?

Hallo,

habe eine Frage bzgl. der Aussenrenovierung eines Gewerbeobjektes. Ich und mein Partner betreiben ein Cafe in dem Gebäude.
Nun wollten wir am Vordach ein paar Leuchtkästen und Beschriftungen anbringen. Das Vordach hat eine Holzpaneelverkleidung. Da es schon älter ist, splittert die Farbe ab. Es sieht also ziemlich ungemütlich aus. Wer müsste für die Renovierung aufkommen bzw. müsste der Vermieter das Vordach wieder in Ordnung bringen? Das gleiche gilt auch für die Platten vor dem Geschäft. Die Bodenplatten sind alle schief und ermöglichen es nicht, dass die Tische fest auf dem Boden stehen. Das geht manchmal so weit, dass die Tische auch umkippen wenn sich ein Gast abstützten möchte.
Wir würden auch gerne die Tische und Stühle neu kaufen. Nur bei einem schiefen Untergrund hilft dir auch kein neuer Tisch. Wer müsste denn die Platten erneuern bzw. grade wieder verlegen?



-- Editiert von nazty.one am 17.01.2008 23:51:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wenn ihr die Räume im o. g. Zustand gemietet habt, habt ihr m. E. keinen Anspruch darauf, dass der VM etwas verschönert. Das Vordach z. B. ist ja -wie ich es lese- nicht abgefallen, sondern lediglich unschön.

Ihr könntet dem VM vorschlagen, dass ihr Platten und Vordach auf Vordermann bringt(wertet ja auch die Optik seiner Immobilie auf) und er euch deshalb finanziell entgegen kommt (z.B. einige Montate geringere Miete o. ä.)

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#2
 Von 
nazty.one
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Heisst das, dass der VM alles verkommen lassen muss? Das Cafe besteht seit 35 Jahren und wurde von der Familie meines Partners an uns weitergegeben.
Seit 35 Jahren wurde durch den VM draussen nichts mehr gemacht. Wenn dann haben wir bisher das Vordach gestrichen.
Mich kotzt es eigentlich nur an, dass der VM nichts weiter tut als die Miete zu kassieren.
Ich meine wenn ich nicht mehr vernünftig Tische draussen platzieren kann und sich die Leute unwohl fühlen habe ich auch einen gewissen Verlust (die Kunden gehen in's nächstgelegen Cafe). Ausserdem macht doch die Optik eines Gebäudes schon sehr viel aus.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Ich verstehe dich durchaus und stimme dir zu, aber davon hast du ja nicht viel :-)

Rechtlich schätze ich es ein wie oben beschrieben. Vielleicht meldet sich noch jemand, der wirklich sicher Auskunft darüber geben kann.

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
nazty.one
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich wollte mich nochmal zu Wort melden.

Ich erkläre es noch etwas ausführlicher. Das Geschäft ist schon seit 35 Jahren vermietet an die Familie meines Partners.
Wir haben das geschäft letztes Jahr übernommen und drinnen renoviert.
Seit 35 Jahren wurde an der Aussenfassade nichts renoviert. Das Holz am Vordach ist kaputt und Blättert ab. Damit meine ich nicht nur die Farbe sondern auch das Holz. Fehlt nur noch, dass etwas Farbe oder Holz im Kaffee eines Kunden landet, wenn er sich mal draussen unter das Vordach setzt.
Die Platten vorne auf der Terasse sind mittlerweile so schief. Einen Tisch vernünftig aufzustellen ist manchmal echt unmöglich.
Wir möchten gerne die Tischgruppen draussen erneuern. Sind aber aufgrund der schiefen Platten gezwungen Tische mit lediglich 3 Beinen zu kaufen. Dann steht der Tisch zwar schief aber die Beine stehen wenigstens auf dem Boden. Wenn man sich mal abstützen möchte, kann man ja erahnen was passieren kann.

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