frage steht ja schon oben. Sind Außenrolläden pflicht??? Nehmen wir mal an, ein mieter ist in ein erdgeschoß gezogen. Dabei sind an den Fensten keinerlei schutz angebracht. Allerdings habe ich irgendwo gelesen, das sowas jetzt pflicht ist. Aus versicherunstechnischen gründen, gerade wegen einbrüchen. Jetzt wollte ich wissen, in wie weit das stimmt. Gibt es so eine regelung, und müssten die Vermieter da nachrüsten? oder nichtmehr, da der Mietvertrag schon läuft!
LG WhiteAngel
-----------------
"MfG WhiteAngel"
Außenrolläden Pflicht????
14. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2009 | 14:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Außenrolläden Pflicht????
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. August 2009 | 16:30
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 278x hilfreich)
Gemietet wie gesehen, d.h. der Vertragszustand bei der Anmietung ist vom VM geschuldet, mehr nicht.
Eine Regelung oder ein Gesetz, dass generell Rolläden vorschreibt, ist mir nicht bekannt.
Ist auch nicht logisch, da jedes Haus andere individuelle Gegebenheiten hat, bei der vielleicht Rolläden gar nicht notwendig sind ?
Warum "WhiteAngel" dies allerdings jetzt erst bemerkt, wirf eine Menge Fragen auf ???
-----------------
""
#2
Antwort vom 14. August 2009 | 19:20
Von
Status: Schüler (417 Beiträge, 58x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten