Hallo liebe Community.
Es geht um eine außerordentliche Kündigung die ich von meinem Vermieter erhalten habe.
Zur Sachlage (In Kurzfassung):
Wir haben die Wohnung seit dem Juli und seit November konnten wir die Miete nicht immer pünktlich bezahlen wegen finanziellen Problemen.
Aber wir haben sie immer gezahlt bis heute, also wir haben keine Rückstände für die Miete und ab März können wir sie wieder normal bezahlen da wir alle finanziellen Probleme geregelt haben.
Jetzt zu meiner Frage:
Können wir die Wohnung deshalb verlieren?
- er hat uns keine Mahnung geschickt sondern direkt die Kündigung
- wir haben alles gezahlt bevor die Kündigung zu uns kam, wir haben bereits einen Dauerauftrag erstellt.
- wie würde das vor Gericht aussehen?
- hat er trotzdem dann das Recht auf eine ordentliche Kündigung?
Ich will die Wohnung unbedingt behalten und nicht verlieren, ich würde alles dafür tun.
Ich weiß das es nicht richtig von mir was so zu handeln aber ich habe daraus gelernt.
Wie sollten wir da am besten vorgehen? Der vermieter ist stur und lässt sich nicht mit sich reden.
Wir haben gelesen das die außerordentliche Kündigung unwirksam ist, da wir bereits alles beglichen haben.
Wie sieht die Sachlage da aus?
(Screenshot der Kündigung ist hier -> https://ibb.co/kQWCYyW)
Vielen lieben Dank!
Mit freundlichen Grüßen
die zensierten Bereiche sind nur Adressen, Namen etc.
ready247
Außerordentlich Kündigung wegen verspäteter Zahlungen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat- er hat uns keine Mahnung geschickt sondern direkt die Kündigung :
Bedeutet der Vermieter lügt in seiner Kündigung?
Zitat- wir haben alles gezahlt bevor die Kündigung zu uns kam :
Irrelevant. Das hat nur die fristlose Kündigung verhindert.
Zitat- wie würde das vor Gericht aussehen? :
- hat er trotzdem dann das Recht auf eine ordentliche Kündigung?
§ 543 BGB sagt, dass er sogar außerordentlich kündigen darf ...
BGH: Berechtigung zur fristlosen Kündigung bei 7-maliger Verspätung anerkannt
OLG Hamm: Kündigung bereits bei 4-maliger unpünktlicher Zahlung zulässig, wobei das Gericht darauf hingewiesen hat, dass der Vermieter in diesem Fall die Räumung auch dann verlangen kann, wenn der Mieter im Räumungszeitpunkt mit seinen Zahlungen auf dem Laufenden war.
LG München I: für eine fristlose Kündigung 6 Fälle verspäteter Mietzahlungen erforderlich, wobei aber auch bereits 5 Fälle ausreichen können, wenn die Miete auch für die anderen Monate unpünktlich gezahlt worden ist.
Schauen wir erstmal auf die fristgemäße Kündigung. Da erscheint mir zunächst die Frist falsch. An welchem Tag ist die Kündigung denn bei euch angekommen? Unabhängig davon die Frage, ob es einen Kündigungsverzicht im Mietvertrag gibt und wenn ja bis wann der geht?
Hintergrund der Fragen ist festzustellen, bis zu welchem Termin eine ordentliche Kündigung aktuell überhaupt möglich wäre. Das heisst nicht, dass diese dann auch wirksam ist. So ganz einfach ist das nicht zu entscheiden. Dafür kokmmt es darauf an, wie schwerwiegend die Versäumnisse des Mieters waren. Dazu müsste man die genauen Zahlungstermine sowie die Kommunikation mit dem Vermieter kennen. Offenbar wurde ja mindestens mal zwischendurch telefoniert.
Bei der fristlosen Kündigung wäre relevant, was da im Telefonat besprochen wurde. Offenbar geht es ja nicht um eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand sondern wegen unregelmäßigen Mietzahlungen. Da wäre eine Abmahnung zwingende Voraussetzung. Das muss nicht schriftlich geschehen. Aber der Vermieter müsste im Zweifel nachweisen, dass er dem Mieter unmissverständlich klargemacht hat, dass bei weiteren unregelmäßigen Zahlungen die Kündigung erfolgen wird.
-- Editiert von cauchy am 27.02.2022 22:33
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