Ausserordentliche Fristlose Kündigung

24. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
A.Trey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausserordentliche Fristlose Kündigung

Hallo,

kann ich als Mieter auch Ausserordentlich Fristlos Kündigen, wenn im Mietvertrag zugesicherte Eigenschaften nicht erbracht und Arbeiten nicht verrichtet wurden?
Denn die Renovierung wurde nicht zuende gebracht und 1,5 Zimmer meiner Wohnung kann ich überhaubt nicht nutzen da die abs. Unbewohnbar sind.

Vielen Dank

#A.Trey#

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Erst solltest Du den Vermieter schriftlich in Kenntnis setzen, dass er dies noch zu tun hat. Hast Du etwas Schriftliches, welches Deine Aussage bezeugen könnte?

Schreibe den Vermieter an und gebe ihm eine 14-tägige Frist. Ob Du fristlos danach kündigen kannst, das kann ich Dir leider nicht sagen.

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#2
 Von 
A.Trey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe dem Vermieter bereits drei Fristen schriftlich gesetzt und Ihn mehrere male Persönlich in Begleitung mit Zeugen ermahnt die Restlichen Arbeiten durchzuführen.
Aber von Ihm kam nur Vertröstungen und nichts mehr.

A.TREY

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#3
 Von 
Alltags-J
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Auf jeden Fall hast Du bis zur Behebung der Mängel einen Mietminderungsanspruch - dieser wird vermutlich Deinen Vermieter auch zur alsbaldigen Mängelbehebung bewegen, da die entspr. Minderungsquote - durch nicht bewohnbare 1,5 Zimmer - relativ hoch sein wird; je nachdem wie groß die Whg. ist und welche 1,5 Zimmer es sind, ca. 20-40 %.

Die fristlose Kündigung würde ich auch als zulässig erachten. Jedoch nur wenn die betr. 1,5 Zimmer nicht gerade bspw. Flur und Abstellkammer sind und die Whg. max. eine 3 Raum-Whg. ist. Ferner ist Voraussetzung, dass die erste diesbzgl. Mahnung nicht allzu lange her ist - max. 6-10 Wochen. Und sehr wichtig, Du solltest den Zugang der ganzen Schreiben, Mahnungen und auch ggf. der Kündigung nachweisen können.

Alternativ zur Kündigung würde ich jedoch eher Klage auf Mängelbehebung erheben - vor allem wenn Dir die Whg. eigentlich gefällt -, dauert ca. 3-5 Monate; aufgrund Deiner Angaben erscheint die betr. Erfolgsaussicht zudem mehr als hoch.


Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Mann Alltags-J.

Rate denen nicht zur Ausserordentlichen, das reicht nie.

Wenn dann fristgemäss und fertig.

Die Rumklagerei ist zwar immer interessant aber Richter neigen gern zu einem Vergleich.

Gruss det11

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