Außerordentliche fristlose Kündigung, möglich ?

3. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
daniela.k
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)
Außerordentliche fristlose Kündigung, möglich ?

Hallo zusammen,
ich bin zum 1.6.2011 in eine neue Wohnung gezogen und habe seit dem nur Ärger mit einem anderem Mieter im Haus.
Nach Beschwerden beim Vermieter sind diese nur schlimmer geworden und ich möchte hier ausziehen.

Leider steht in meinem Mietvertrag das ich erst nach 18 Monaten Kündigen kann.
Ich versuche nun eine Lösung zu finden, das ich trotzdem schon vorher ausziehen kann.

Die Probleme mit dem Mieter eskalieren derzeit und ich fühle mich bedroht.
In Kurzen Worten sieht das hier so aus:
Mieter drogensüchtig, wird des öfteren von Notarzt abgeholt.
Extrem aggressiv, Brüllt wegen nichtiger Dinge z.B. steht er im Hof vor seinem Badezimmerfenster und brüllt "Halts Maul Schlampe und mach das Bad frei ich will *****n"
Schreit mich im Hausflur an, droht mir wegen der Beschwerde beim Vermieter das mir das noch Leid tun wird.
Knallt sehr laut seine Wohnungstür, bei mir bebt der Boden und ich werde Wach oder erschrecke mich.
Das zu jeder Tages und Nachtzeit, da er wohl Arbeitslos ist und viel Zeit hat.
Dazu laute Musik, sein Hund bellt da dieser in der Wohnung gelassen wird wenn der Mieter weg ist.
Kann ich aber nur vermuten, da ich das nach der Arbeit bis spät Nachts höre.
Seit einigen Tagen nun klaut er Strom aus der Steckdose im Gemeinschaftskeller, dazu geht aus dem Keller außen am Haus ein Kabel in sein Küchenfenster.

Aufgrund der Natur des Mieters und seiner Besucher, möchte ich keine weiteren Beschwerden beim Vermieter mehr einreichen, auch keine Anzeige bei der Polizei wegen dem Stromklau.
Ich halte es für das beste so schnell wie möglich zu flüchten, das wird sinnvoller für meine Nerven und Gesundheit sein.

Wie ist hier Eure Erfahrung, sollte ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen und hoffen das mich dieser aus dem Vertrag lässt, zu einem Anwalt gehen oder habe ich ganz einfach nur Pech und muss noch über 1 Jahr das ertragen ?

Vielen Dank !


Edit:
Das steht in meinem Mietvertrag:
1.Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2.Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 18 Monaten, berechnet ab Beginn des Vertragsverhältnisses, auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages.
Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von 18 Monaten mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.


-- Editiert daniela.k am 03.10.2011 16:14

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
"Halts Maul Schlampe und mach das Bad frei ich will *****n"

Habt ihr ein gemeinsames Badezimmer ?

quote:
klaut er Strom aus der Steckdose im Gemeinschaftskeller,

Immer dieselbe Leier, Du bekamst mehrere Tipps hierzu !
Befolgst Du auch mal wenigstens nur Einen ?

quote:
auch keine Anzeige bei der Polizei wegen dem Stromklau.

Dann hilft mal wieder der Seitenschneider.

quote:
sollte ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen und hoffen das mich dieser aus dem Vertrag lässt

Was bleibst sonst Übrig ?
Der VM wird keine Initiative hierzu ergreifen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daniela.k
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)

quote:
Immer dieselbe Leier, Du bekamst mehrere Tipps hierzu !
Befolgst Du auch mal wenigstens nur Einen ?

Nein, natürlich befolge ich keine deiner Tipps die einen Aufruf zur Sachbeschädigung enthalten oder das ganze noch weiter eskalieren lassen.

Wir haben auch kein gemeinsames Badezimmer, der Mieter "sprach" da mit seiner Freundin, sein Bad ist unter meinem.
Es ging dabei um den Typ Mensch, der aus seiner Wohnung rausgeht, an sein Badezimmerfenster hämmert und lautstark durch die Gegend brüllt.
Dabei so ein Ton zu einem Menschen an dem einem ja doch etwas liegen sollte.

Um eventuell auch dir meine Sorge bezüglich einer Eskalation verständlich zu machen:
Am Abend des Einzuges hat die Polizei seine Freundin verhaftet und abgeführt.
Der erste Monat verlief auch ruhig, bis der besagte Mieter Freitags um 16 Uhr bei mir vor der Tür stand und mir wütend mitgeteilt hat, das ihn mein Hämmern "nervt" und ich das "sofort sein lassen soll".
Worauf ich mich geweigert habe, ich muss ja mal fertig renovieren.
Bei der Gelegenheit teilte er mir direkt mit das er derzeit in einer Entziehungskur ist und wenn er wieder da ist, werde ich schon sehen was ich davon habe.

Das sehe ich ja jetzt und von Drohungen im Hausflur wie "Dir Schlampe zeige ich es noch" oder vorhin beim Müll raus bringen "Wenn ich hier raus fliege kannst du dich nirgendwo vor mir verstecken, ich weiß ja dann wo du noch wohnst" lasse ich mich nun mal einschüchtern und flüchte lieber.

Der Typ ist einfach nur Krank und Asozial, anders kann ich das nicht beschreiben.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Das sind alles keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung.



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2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Nein, natürlich befolge ich keine deiner Tipps

Dann kann es auch nicht so dramatisch sein wie Du es hier darstellst.

quote:
Es ging dabei um den Typ Mensch, der aus seiner Wohnung rausgeht, an sein Badezimmerfenster hämmert und lautstark durch die Gegend brüllt.

Solche Gestalten lassen sich überall finden, nicht nur in sozialen Brennpunkten.
Wenn man nicht in die Offensive geht, geht man unter.

Wieviel Parteien wohnen in eurem Haus ?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
clautilde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

hole dir bitte anwaltlichen Rat und nicht durch das Internet. Wie du siehtst kommst du hier im INternet nicht weiter.
Ein Beratungsgespräch ist kostenlos. Wenn man hier die Kommentare seht von einigen Usern kann einem schlecht werden.

In Zukunft keinen Vertrag mehr unterschreiben, wo drin steht, das man erst nach 18 Monaten kündigen darf. Die gesetzliche Frist ist normalerweise nur 3 Monate. Wenn Du jetzt weißt, dass Du in 3 mOnaten ausziehen willst, mußt Du jetzt die Kündigung einreichen. (man muß nicht erst 18 monate warten).

Laß den Vertrag vom Rechtsanwalt vor Ortprüfen, es hört sich an und ich vermute auch, dass der Vertrag nichtig ist, also ungültig.

Wende dich nicht an Rechtsseiten im Internet, da kann jeder schreiben und ob der schreibt, wirklich ein Anwalt ist, weiß man nicht.

Zu erst versuchen, durch Anwalt auszuziehen, dann nachträglich Anzeige erstatten wegen Stromklau,....

Eine außerordentliche Kündigung wäre bei diesem Sachverhalt vermutlich möglich. Da ich kein Rechtsanwalt bin, darf ich Dich nicht rechtlich beraten, deshalb sind meine Angaben Erfahrungswerte und beruhen auf Vermutungen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Wenn man hier die Kommentare seht von einigen Usern kann einem schlecht werden.
Das stimmt! Besonders die die behaupten ,dass eine Erstberatung kostenlos ist!
Selbst für ein H4 Empfänger kostet ein Beratungschein 10 Euro. Alle anderen bezahle deutlich mehr für die Ertberatung und auch hier bei ->Frag einen am Wald.de kostet das Geld!

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wenn man hier die Kommentare seht von einigen Usern kann einem schlecht werden.

Genau, vor allem von denen, die kolossale Tips geben, die zudem falsch sind und zum Schluß, als Pointe quasi noch, behaupten, kein Rechtsanwalt sein und deswegen nicht rechtlich beraten zu dürfen.

quote:
Eine außerordentliche Kündigung wäre bei diesem Sachverhalt vermutlich möglich.

Nein, natürlich nicht !

quote:
Da ich kein Rechtsanwalt bin, darf ich Dich nicht rechtlich beraten, deshalb sind meine Angaben Erfahrungswerte und beruhen auf Vermutungen.

Gut, dass Du das sagst, da wäre wahrscheinlich keiner draufgekommen.

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2x Hilfreiche Antwort

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