Ausstattung Waschkeller

23. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Floschi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausstattung Waschkeller

Hallo,

ich wohne in einem 17-Parteien-Haus mit einem Waschkeller. Dort kann jeder seine Waschmaschine mit eigenem Stromanschluss+Wasser anschliessen.

Der "Trockenraum" ist lachhaft klein (15 qm...)

Es gibt einen Standartablufttrockner für die Allgemeinheit (Strom über einen Verteiler auf die eigene Sicherung umlegbar).

Der Trockner ist alt, versifft (Hundehaare etc.) und für mich nicht nutzbar = da andauernd belegt und wie erwähnt dreckig.

Habe mir also einen eigenen Trockner (wie 4 andere Mitbewohner auch) auf meine Waschmaschine gestellt.
Es gibt jedoch nur eine Steckdose. Einen Standartverteiler kann man nicht nutzen da die KW-Leistung bei gleichzeitigem Betrieb der Geräte zu hoch ist und die Dose anfangen kann zu schmoren.

Wie kann man die Hausverwaltung dazu bewegen den Keller zeitgemäss "aufzurüsten"?

Es handelt sich zum grossteil um vermietete Wohnungen.

Vielen Dank für einige Tipps!

Gruss, Floschi

PS: Nachrüstung einer geeigneten 2fach-Dose soll lt. Elektrofachbetrieb rd. 65Euro + MwSt. kosten.


-- Editiert von floschi am 23.09.2004 13:22:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wichtig zu wissen:
Ist mit dem Mietvertrag die Nutzungsmöglichkeit eines Wasch-und Trockenraumes incl. Geräte vereinbart?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Floschi
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

Etwas spät, aber manchmal ist das so... Man kommt zu nix.

Hallo Ikarus,

dazu steht nichts im Mietvertrag.

Gruss, Floschi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wie kann man die Hausverwaltung dazu bewegen den Keller zeitgemäss "aufzurüsten"?
Gar nicht!

Wenn Du es selbst bezahlen würdest, dann brauchst Du eine Genehmigung der Hausverwaltung, da es sich um eine bauliche Änderung handelt. Die Hausverwaltung darf Dir so eine Genehmigung sogar verweigern.

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