Wegen Jobwechsel ins Ausland bin ich kurzfristig Mitte Mai 2013 aus meiner damaligen Mietwohnung in Deutschland ausgezogen, hatte Ende April 2013 gekündigt, mit einer 3-monatigen Frist. Ich habe dann die Miete bis Juli 2013 weiter bezahlt, da ein Nachmieter rechtzeitig bzw. kurzfristig nicht mehr gefunden werden konnte.
In der E-Mail Kommunikation Ende 2014 mit dem ehemaligen Vermieter hat dieser darauf bestanden, die letzte Mietnebenkostenabrechnung mit der ausstehenden Mietkaution (von 2 Monatskaltmieten) zu verrechnen; es hatte sich für mich eine Nachzahlung i.H.v. > 120 Euro ergeben. Das heisst, ich hätte die Mietkaution plus Zinsen abzüglich noch zu zahlender Nebenkosten zurückbekommen.
Ist es nach geltendem Mietrecht aber nicht so, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate (sog. Bedenkzeit für Vermieter) nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zumindest in Teilen -
unter Berücksichtigung des Einbehalts einer Summe, die einer geschätzten oder auf Erfahrungswerten beruhenden Nachzahlung für Betriebskosten entsprichtZitat:
- hätte zurückerhalten müssen? Und dass nach Ablauf dieser 6 Monate die Betriebskosten eben nicht mehr mit der Mietkaution verrechnet werden dürfen?Zitat:
Im Dezember 2014 hatte der Vermieter angeboten, die um die Nebenkostennachzahlung verminderte Kaution zu überweisen, was ich ablehnte.
Was ist nun richtig, und wie kann ich überhaupt noch an meine Kaution kommen, da ich weiterhin im Ausland bin und der ehemalige Vermieter auf E-Mails nicht mehr antwortet?