Austausch Gaszähler und Abrechnung?

8. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)
Austausch Gaszähler und Abrechnung?

Hallo erstmal,

ich hab mal wieder eine Frage:
Bei uns wurde letztes Jahr der Gaszähler ausgetauscht, so weit, so gut.
Da wir berufstätig sind, waren wir dabei nicht anwesend und konnten demnach auch den Stand nicht kontrollieren.
Wir hatten nur eine Bestätigung über den Austausch im Briefkasten, die war von dem Mitarbeiter der Stadtwerke unterschrieben. Die Gaszähler hängen in einem Vorraum im Keller und sind für jeden zugänglich.

Die Abrechnung, die dann kam, hat uns wirklich von den Socken gehauen! Die berechnen für die Zeit bis zum Zählerwechsel mehr als das Doppelte an Verbrauch wie für den Rest des Jahres!

Sicher, die Heizperiode, aber die ist bei der Abrechnung bis Ende Dezember ja auch mit drin und da war der Verbrauch komischerweise wesentlich geringer, obwohl die Heizung ab September schon lief.

Zum Vergleich:
Bis Ende Mai soll der Verbrauch bei fast 9000 kWh (!!) gelegen haben, von Ende Mai bis Ende Dezember dann komischerweise nur noch bei rd. 4400 kWh.

Wir hatten die Heizung Ende April in den Sommerbetrieb geschaltet und Anfang September wieder eingeschaltet, weil's einfach zu kalt war. Im Grunde waren es also beides vier Monate Heizperiode.
Mag ja sein, dass in den Monaten Jan. - April etwas mehr Gas verbraucht wurde (war ja auch kalt), aber SO viel?
Die Wohnung wird normal beheizt, also keine Saunatemperaturen! Die Gastherme wird regelmäßig gewartet und ist in Ordnung.

Wir hatten gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis darauf, dass wir mit der Gasabrechnung bis 31.05.2010 nicht einverstanden sind, aber darauf gehen die gar nicht ein.

Stattdessen kam wieder die gleiche Abrechnung mit dem Hinweis, dass man den Verbrauch ja aus den übermittelten Zählerständen vom 31.12.2010 errechnet hätte. Die hatten wir abgelesen, ist ja auch richtig, aber das ist eben der neue Gaszähler, und die Werte sind ja auch richtig angegeben.
Nur eben die Werte bis zum Zählerwechsel können wir ja gar nicht kontrollieren, wie auch?!

Also nochmal Widerspruch, aber wie, so dass die das auch kapieren?

Hat jemand einen Tipp, wie man das am besten formuliert, damit die begreifen, dass es um den Zeitraum VOR dem Zählerwechsel geht?
Beim Mieterbund sind wir leider nicht.
Wäre es besser die Sache gleich einem Anwalt zu übergeben?

Sind für jeden Rat dankbar.

Gruß


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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

46x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Wir hatten schon Widerspruch eingelegt! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Und dein überhebliches Gebrabbel könntest du dir doch einfach sparen. Danke für's Gespräch.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Du bist ja so eine ganz schlaue, das ist schön.

So, wo sind denn dann deine Tipps?!

Widerspruch wurde eingelegt, auch mit dem Hinweis darauf, dass definitiv ein Ablesefehler Seitens des Mitarbeiters vorliegen muß. Darauf kam nochmals die gleiche Abrechnung mit dem Hinweis der Zahlungsfrist, ansonsten sperren sie uns Strom und Gas.

Und nun? Wie würdest du jetzt vorgehen? Da du doch anscheinend so genau weißt, wie man das jetzt machen soll, wo sind dann deine Tipps?

Außer warmer Luft war von dir jetzt noch nichts zum Thema zu lesen.



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#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
aus den übermittelten Zählerständen vom 31.12.2010 errechnet hätte. Die hatten wir abgelesen

Hattet Ihr den 31.12.2009 auch abgelesen und übermittelt ?



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ja, hatten wir und per Postkarte zum Versorger geschickt. Den Stand haben wir also, aber eben den vom Zählerwechsel nicht. Und selbst wenn uns der Mitarbeiter den aufgeschrieben hätte, wir konnten den ja gar nicht kontrollieren, weil wir ja gar nicht zu Hause waren.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Inwieweit ist denn auszuschließen, daß EUCH der Fehler beim 31.12.2009 unterlaufen ist ?



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Inwieweit ist denn auszuschließen, daß EUCH der Fehler beim 31.12.2009 unterlaufen ist ?


Dann hätte der Verbrauch in 2009 extrem niedrig sein müssen, aber der lag, wie auch in den Jahren davor, im grünen Bereich.
Bei der Abrechnung 2009 hatten wir ein kleines "Guthaben" von ca. 7 Euro, die Abschlagszahlungen sollten sich minimal verringern (wir haben den Dauerauftrag nicht geändert, also monatlich etwas mehr als gefordert gezahlt)
Und 2010 dann plötzlich über 800 Euro Nachzahlung?


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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120185 Beiträge, 39843x hilfreich)

quote:
Nur eben die Werte bis zum Zählerwechsel können wir ja gar nicht kontrollieren, wie auch?!

DAS ist doch jetzt doch nicht euer Ernst oder???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
DAS ist doch jetzt doch nicht euer Ernst oder???


Wie meinen?
Natürlich ist das mein ernst.
Ich hab den Stand von Zähler-A vom 31.12.2009
Dieser Zähler-A wurde am 31.05.2010 ohne mein Beisein gegen Zähler-B ausgetauscht.
Ich habe also den Stand von Zähler-A vom Tag des Austauschs gar nicht!

Zähler-B stand auf 0 als er eingebaut wurde.
Den angeblichen Verbrauch sehe ich nur in der Abrechnung, aber woher soll ich wissen, ob dieser Stand auch wirklich stimmte? Zumal er viel zu hoch ist!

Präzisiere doch mal deine Frage, denn
quote:
DAS ist doch jetzt doch nicht euer Ernst oder???

sagt nicht wirklich aus, WAS genau du denn daran nicht glauben kannst.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120185 Beiträge, 39843x hilfreich)

Nichts, aber auch gar nichts hat euch daran gehindert den Zähler kurz vor dem Wechsel abzulesen wenn es denn bein Wechsel selbst nicht möglich war. Oder eine regelmäßige monatliche/wöchentliche Kontrollablesung zu machen. Noch besser wären natürlich Fotos vom Zahlerstand.

Oder wart ihr seit dem 31.12. ununterbrochen berufstätig abwesend?



Die einfache Behauptung 'falsch abgelesen' wird ein Richter ohne weitere Beweise die eine solche These untermauern vom Tisch wischen. Der Anwalt des Gaslieferanten wird ähnlich argumentieren, es war möglich und zumutbar die Selbstablesung vorzunehmen, so das eine reine Behauptung mit der Begründung 'wir konnten nicht' schlicht wertlos ist.

Der Anstieg des Verbrauches alleine dürfte nicht ausreichend sein, da er noch im Rahmen liegt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Angeblich sollte der Hausverwalter beim Wechsel anwesend sein, war er aber wohl nicht.
Liest du jeden Monat artig die Zählerstände ab? Hab ich noch nie gemacht und war bisher auch nie nötig.

Und dass der Anstieg noch "im Rahmen" liegt, möchte ich wirklich bestreiten!

Der Verbraucht von 5 Monaten (!!) liegt nur wenig unter dem Jahresverbrauch (!!) des Vorjahres!
Da kann von "im Rahmen" wohl kaum die Rede sein!


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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Und dass der Anstieg noch "im Rahmen" liegt, möchte ich wirklich bestreiten!

Der Verbraucht von 5 Monaten (!!) liegt nur wenig unter dem Jahresverbrauch (!!) des Vorjahres!
Da kann von "im Rahmen" wohl kaum die Rede sein!




Du darfst dich nicht verrennen.

Im Zivilprozess geht es nur darum: Wer kann was beweisen.

Der Versorger fährt seinen Ableser als Zeugen auf, der sagt aus, er hätte korrekt abgelesen.

Einfach "das kann nicht sein" reicht nicht aus, um das zu bestreiten, du wirst verdonnert. Auch wenn die Ablesung in Wahrheit nicht stimmt, rechtlich ist sie dann völlig ok.

Denkbar: Beim Ableser noch mal nachbohren, Fehler? Sind die alten Zähler beim Versorger noch verfügbar? Gibt es eine Hauptuhr, kann man einen Gesamtverbrauch ermitteln und so die Einzelverbräuche querprüfen?

Anders kannst du die Ablesung nicht erschüttern, wenn der Versorger hart bleibt. Dann kommen a.E. auch noch die Prozesskosten dazu, das macht ja auch keinen Sinn.

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#15
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

der Verbrauch in 2009 lag bei 10900kWh.

Was hat es mit diesem Heizwert auf sich? Mußte mich damit noch nie beschäftigen, bisher hat ja immer alles gepaßt.


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