Austausch Türe nach Wohnungsübergabe

10. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
MariusD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 20x hilfreich)
Austausch Türe nach Wohnungsübergabe

In der bis vor kurzem von mir bewohnten Wohnung ist mir mal vor Jahren die Badezimmertür kaputt gegangen. Zur Erklärung, es ist eine einfache Tür, innen hohl mit dünnen Platten aussen. Als mir mal was schweres gegen die Tür gefallen ist, sind sofort an der einen Türseite paar Löcher entstanden. Die Tür habe ich aber lange vor dem Auszug repariert, d.h. die Löcher mit speziellen Holzspachtel zugespachtelt, geschliffen und eine spezielle Türfolie mit einem Motiv aufgeklebt, damit die gespachtelten Stellen nicht gleich ins Auge fallen.
Nun vor kurzem bin ich aus der Wohnung ausgezogen, die Wohnungsübergabe ist problemlos abgelaufen. Ein Fehler von meiner Seite war aber, dass ich dem Vermieter nicht gesagt hatte, dass die Tür diesen Schaden hatte und repariert worden ist. Ich sah es aber auch durch die Reparaturmaßnahmen als erledigt an, da man es der Tür nicht angesehen hat. Der Vermieter hat aber auch nichts gesagt, dass ihn das Motiv auf der Tür stört, sonst hätte ich eine Folie in Holzmuster auf die gespachtelte Seite draufgeklebt. Nun hat die Übergabe statt gefunden und der Vermieter sollte mir innerhalb einer Woche die Kaution überweisen.
Paar Tage nach der Übergabe hat sich der Vermieter bei mir gemeldet, dass er die Folie an der Tür abgerissen hat und sei geschockt gewesen, dass die Tür drunter gespachtelt wurde. Nun wirft er mir Vertragsbruch und arglistige Täuschung vor, dass ich den Schaden vertuschen wollte. Dabei habe ich doch nur die Tür in den Zustand gebracht, dass die früheren Defekte nicht zu sehen sind. Nun möchte er die Tür gegen eine neue austauschen lassen und mir das von der Kaution abziehen. In wie weit darf er mir die neue Tür in Rechnung stellen? Muss ich in dem Fall den Austausch der Tür komplett selbst tragen?

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-- Editiert MariusD am 10.10.2011 09:10

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31 Antworten
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#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Er dürfte Dir die Kosten einer sachgemäßen Reparatur in Rechnung stellen (und die wiederum dürften über den Kosten einer neuen Tür liegen).



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#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Du hast aber das mit dem Zeitwert vergessen...

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
MariusD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 20x hilfreich)

quote:
Du hast aber das mit dem Zeitwert vergessen...

In wie weit fließt in dem Fall der Zeitwert ein?

quote:

quote:und der Vermieter sollte mir innerhalb einer Woche die Kaution überweisen.

Auf welcher Grundlage denkst du, dass die Kaution schon so schnell fällig ist?


Weil wir es so schriftlich bei der Übergabe vereinbart hatten, dass die Kaution abzüglich einer Pauschale, die bis zur Abrechnung einbehalten wird, innerhalb einer Woche überwiesen werden soll.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
In wie weit fließt in dem Fall der Zeitwert ein?

Effektiv gar nicht.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
Effektiv gar nicht.


Aus Vermietersicht.....

@MariusD

Wenn die Tür schon ein entspr. Alter hatte, wurde ja deren Be- und Abnutzung mit der Miete abgegolten. Daher kann der Vermieter nicht nun auf Deine Kosten eine neue Tür einsetzen, er kann von Dir nur den Zeitwert verlangen.

Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, würde diese ebenfalls nur den Zeitwert ersetzen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
er kann von Dir nur den Zeitwert verlangen.

Vor allem kann er die Instandsetzung verlangen.



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#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Jaja,

man wird hier im Forum oft mit Vermieterwunschdenken konfrontiert.


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0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Wieso rechnet z.B. eine Haftpflichtversicherung denn den Zeitwert ab ??

Das der Schaden wieder gutgemacht werden muss, steht doch ausser Frage, aber eben zum Zeitwert.

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#12
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Soll er doch hier nicht, der Vemieter tauscht die Tür aus.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Jaja,
man wird hier im Forum oft mit Vermieterwunschdenken konfrontiert.

Im BGB ab und zu auch:
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.




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#14
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Und das wäre eine gleichwertige, ebenso alte Tür.... = Zeitwert

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Und dabei nicht vergessen: die Arbeitszeit ist dabei das teuerste.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Und das wäre eine gleichwertige, ebenso alte Tür

Dann soll sich der Schädiger mal auf die Suche machen (oder die Tür wird eben repariert).



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Bei einer Reparatur gibt es keinen Abzug 'Alt-für-Neu'.

Der kluge Vermieter präsentiert also den Kostenvoranschlag und gleichzeitig den aktuellen Baumarktprosprekt in dem eine neue Tür um die 49 EUR angeboten wird.

Dann kann der kluge Mieter wählen, ob er in den Baumarkt fährt und dem Vermieter die neue, passende Tür bringt oder lieber die Reparatur zahlt ...






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Baumarkttüre ?
Gehts noch ?

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Bei der Berechnung des Schadenersatzes gilt folgendes:

Es ist der Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis vorliegt (§ 249 BGB ). Da wäre nun zuerst einmal zu prüfen, ob das Spachteln der Tür durch den Mieter eine fachgerechte Reparatur ist, was nur anhand des konkreten Einzelfalles beurteilt werden kann.
Mortileins Hinweis, der Fragesteller müsse die Reparatur der Tür bezahlen, trifft daher nur dann zu, wenn die Tür nicht ordentlich repariert worden ist. Der Vermieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, eine vom Mieter fachgerecht reparierte Tür noch einmal reparieren zu lassen.
Bei einem Neukauf der Tür, wäre zunächst ebenfalls zu prüfen, ob dies notwendig ist. Bei einer fachgerecht reparierten Tür, ist ein Neukauf überhaupt nicht notwendig. Kommt es zu einem Neukauf, weil nicht fachgerecht repariert worden ist, muss sich der Vermieter den Vorteil, dass er nun eine neue Tür hat, anrechnen lassen; d.h. der Mieter ersetzt nur den Zeitwert der alten Tür, alles was darüber hinausgeht, trägt der Vermieter. Gerade beim Neukauf gilt es aufzupassen, denn bei Zimmertüren gibt es eine erhebliche Preisspanne und deutliche Qualitätsunterschiede. Bei der Beschreibung der ursprünglich eingebauten Tür („innen hohl") war dies wohl eine recht günstige, von der beim Neukauf zudem nur der Zeitwert ersetzt werden müsste.

Ergebnis:
fachgerechte Reparatur = kein Schadenersatz
keine fachgerechte Reparatur = volle Reparaturkosten (sofern nicht unverhältnismäßig; Gedanke § 251 Abs. 2 BGB ); bei Neukauf nur Ersatz des Zeitwertes der alten Tür


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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
trifft daher nur dann zu, wenn die Tür nicht ordentlich repariert worden ist.

Das dürfen wir wohl getrost unterstellen; andernfalls wäre die Beschädigung ja gar nicht mehr zu sehen.
quote:
Bei der Beschreibung der ursprünglich eingebauten Tür („innen hohl") war dies wohl eine recht günstige

Was ist DAS denn für eine Theorie ?
Zimmertüren sind immer innen "hohl".




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#21
 Von 
MariusD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 20x hilfreich)

@Ilsa1939
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

@dem User forever known as Mortinghale
In dem Fall ist eine ordentliche Reparatur gar nicht möglich. Der Schaden war aber mit der zugeklebten Folie nicht sichtbar und als solcher nicht zu erkennen, sonst wäre es bei der Übergabe erwähnt worden. Wie gesagt, Folie mit Holzstruktur wäre auch möglich gewesen.

Wer beurteilt in diesem Fall ob die Reparatur fachgerecht durchgeführt worden ist?
Der Vermieter hat es von vorne rein als nicht fachgerecht beurteilt und möchte eine neue Tür einbauen lassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Der Vermieter hat es von vorne rein als nicht fachgerecht beurteilt

DU ja anscheinend auch.
quote:
In dem Fall ist eine ordentliche Reparatur gar nicht möglich

ALLES ist möglich.



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
MariusD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 20x hilfreich)



quote:
quote:Der Vermieter hat es von vorne rein als nicht fachgerecht beurteilt


DU ja anscheinend auch.

Wieso ich auch? Ich bin davon ausgegangen, dass die Tür ordnungsgemäß repariert wurde, sonst hätte ich sie so nicht übergeben. Und mit der Folie war nichts zu erkennen. Klar, wenn man diese runter reißt, sieht man die gespachtelten Stellen.

quote:
quote:In dem Fall ist eine ordentliche Reparatur gar nicht möglich


ALLES ist möglich.

Ja aber beurteilt in dem Fall ob es eine ordentliche Reparatur war?

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Ich bin davon ausgegangen, dass die Tür ordnungsgemäß repariert wurde

Von wem eigentlich ?
quote:
Und mit der Folie war nichts zu erkennen

Was war das denn ?
D-C-Fix ?



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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
MariusD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 20x hilfreich)

quote:
Von wem eigentlich ?
Was war das denn ?
D-C-Fix ?

Ich habe die Tür mit speziellen Holzspachtel repariert, geschliffen und mit einer speziellen Türfolie beklebt. Marke der Folie ist mir nicht mehr bekannt. Siehe Foto.
Foto der Tür bei Übergabe

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Da wäre der Gaul, der aus dem Stall schaut, ja noch origineller gewesen.
Du hast doch hoffentlich nicht auch nur einen Moment lang geglaubt, daß das durchgeht ?
Und wie die Tür UNTER der Folie aussah, war Dir ja bekannt.

Wie sah die Tür denn VOR der Beschädigung aus ?
Weiß lackiert ?




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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
MariusD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 20x hilfreich)

Die Tür war in Holzmuster.
Ich hätte auch Folie in dem ursprünglichen Muster drüber kleben können. Der Vermieter hat aber kein einziges Mal erwähnt, dass ihn das stört.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Lieber Marius,

es geht sich nicht um die Folie, sondern um den Zustand der Tür darunter. ware deren Reparatur fachgerecht oder nicht. Spachteln und abschleifen hört sich ganz gut an - aber es kommt da auf das persönliche handwerkliche Geschick an.

quote:
Der Vermieter hat es von vorne rein als nicht fachgerecht beurteilt und möchte eine neue Tür einbauen lassen.

Das ist doch die günstigere Alternative für Sie. Sie zahlen nur den Zeitwert der Tür. Und wenn der Vermieter auch noch so dämlich ist, die alte Tür ohne Beweissicherung wegzuwerfen, dann können Sie unter Hinweis auf die fachgerechte Reparatur sogar alles ablehnen, weil der Mieter dann die angeblich mangelhafte Reparatur gar nicht nachweisen kann.

Haken daran: Der Vermieter behält die Kaution trotzdem ein und Sie müssten klagen.


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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Die Tür war in Holzmuster.

Also furniert oder kunststoffbeschichtet.
quote:
Ich hätte auch Folie in dem ursprünglichen Muster drüber kleben können.

Das hätte auch zu keinem akzeptablen Ergebnis geführt.
Nach dem Schleifen müßte die komplette Türseite neu beschichtet oder furniert werden.
Ist nicht ganz billig, aber problemlos machbar.



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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
MariusD
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 20x hilfreich)

Der Vermieter hat nun die Tür für 170 Euro austauschen lassen und möchte nun den kompletten Betrag mit meiner Kaution verrechnen.
Wie viel darf er mir anrechnen, bezüglich Zeitwert, bei einer über 15 Jahre alten Tür?

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17x Hilfreiche Antwort

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