Austausch-Wärmezähler

20. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
bluestblue
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Austausch-Wärmezähler

Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich wohne zur Miete in einem Haus mit 12 Wohneinheiten. Bei der letzten Nebenkostenabrechnung musste ich nun feststellen, dass ich 25% (!!!) der Gesamten Heizkosten angeblich für mich verbraucht habe. Geheizt wird über Fussbodenheizung. Nun habe ich erfahren, dass der Wärmezähler alle 5 Jahre ausgetauscht werden muss. Das ist hier noch nie passiert ich wohne hier fast 10 Jahre. Nun meine Fragen, kann der Vermieter die Kosten des neuen Geräts und den Austausch auf den Mieter umlegen? Stimmt es, dass die Abrechnung über ein nicht ausgetauschtes Gerät nicht gültig ist? Über informative Beiträge wäre ich sehr dankbar!

Kathrin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49391 Beiträge, 17371x hilfreich)

Nun meine Fragen, kann der Vermieter die Kosten des neuen Geräts und den Austausch auf den Mieter umlegen?

Ja, das kann er. Er muss die Kosten aber über 5 Jahre verteilen.

Stimmt es, dass die Abrechnung über ein nicht ausgetauschtes Gerät nicht gültig ist?

Das stimmt. Er kann die Heizkosten dann nur nach qm abrechnen und muss diese dann noch um 15% kürzen, da keine vorgeschriebene Verbrauchserfassung vorhanden war.

Was mich wundert ist, dass solche Wärmemengenzähler eine Batterie haben, die normaerweise gar nicht für 10 Jahre reicht.

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#2
 Von 
bluestblue
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Ach, die haben eine Batterie? Kann es dann sein, dass alle anderen Wärmezähler im Haus zu wenig zählen und meiner noch richtig, wodurch dann eben unverhältnismäßig viel bei mir erscheint??

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49391 Beiträge, 17371x hilfreich)

Keine Ahnung, ob das sein kann.

Ich würde erwarten, dass die bei leerer Batterie gar nicht mehr laufen.

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