Austausch elektrischer Durchlauferhitzer

31. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
skyliner905
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Austausch elektrischer Durchlauferhitzer

Hallo,
ich habe in der Wohnung einen alten hydraulisch geregelten Durchlauferhitzer. Beim Duschen muss dass Wasser ständig nachgeregelt werden da es sonst zu heiß oder zu kalt ist. Ich denke das Gerät ist nicht defekt sondern es ist einfach die veraltete Technik. Bei aktuellen elektronisch geregelten Durchlauferhitzern kommt das Wasser gradgenau und ohne Schwankungen aus dem Wasserhahn.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter das alte Gerät austauscht aufgrund der wechselnden Temperaturen oder muss ich auf seine Kulanz hoffen (habe noch nicht mit ihm gesprochen)?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn du die Wohnung mit diesem Durchlauferhitzer an gemietet hast und er auch funktioniert (wenn auch nicht komfortabel) hast du keinen Anspruch auf Austausch.

Aber den Vorschlag, ein energiesparendes Gerät anzuschaffen, kannst du ja machen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Aber den Vorschlag, ein energiesparendes Gerät anzuschaffen, kannst du ja machen.

Eben, man kann das vorschlagen und eventuell auch eine finanzielle Beteiligung in Aussicht stellen, die Dinger kosten in akzeptabler Qualität erfahrungsgemäß um die 500 Euro plus Einbau.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Wenn das alte Gerät defekt ist, muss der Vermieter zeitnah ein neues (kein neues altes) einbauen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120302 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Anami):
muss der Vermieter zeitnah ein neues (kein neues altes) einbauen.

Und die Rechtsgrundlage für das "muss" wäre welche genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von skyliner905):
Beim Duschen muss dass Wasser ständig nachgeregelt werden da es sonst zu heiß oder zu kalt ist. Ich denke das Gerät ist nicht defekt sondern es ist einfach die veraltete Technik.


Frage dazu:

Ist im Bad "nur" eine Badewanne ?? Oder eine Duschkabine ?

Wir hatten das vor vielen Jahren auch mal und letztendlich war der Durchlauferhitzer fürs Badewasser gedacht und nicht zum Duschbetrieb......... Genau das gleiche Problem, ein bisschen weiter auf warm und es kam heiß, ein bisschen weiter auf kühl und es wurde kalt....

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#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn das alte Gerät defekt ist, muss der Vermieter zeitnah ein neues (kein neues altes) einbauen


Ich denke wenn das Gerät defekt muss der Vermieter es reparieren lassen, ggf. kann er auf ein Ersatzgerät einbauen lassen (das muss auch nicht fabrikneu sein) welches die gleiche Funktion erfüllt. Ein Anspruch auf ein höherwertiges Gerät mit elektronischer Temperaturregelung existiert meiner nach nicht.

-- Editiert von pk2019 am 02.02.2020 00:12

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn das alte Gerät defekt ist, muss der Vermieter zeitnah ein neues (kein neues altes) einbauen.


Anami, die Rechtsgrundlage für diese Fehleinschätzung (kein neues altes) würde mich auch interessieren.

Wenn das alte Gerät defekt ist, muss der Vermieter zeitnah für angemessenen Ersatz sorgen.

Zitat (von skyliner905):
Beim Duschen muss dass Wasser ständig nachgeregelt werden da es sonst zu heiß oder zu kalt ist.

Dies resultiert aus einem ständigen Ein - und Wiederausschalten der zweiten oder gar dritten Leistungsstufe.
Dazu mal ein Praxistip: Im Normalfall hat der Durchlauferhitzer in einer der Wasserleitungen einen Begrenzer. Mit diesem wird die Durchflusswassermenge eingestellt. Eine geringfügige Veränderung der Schraubenstellung mit einem Schraubendreher führt dazu, dass die zweite Stufe des DLE früher oder später schaltet. Hier könnte man nachregulieren.

Hat nichts mit Spannung zu tun, daher ungefährlich.

Wurde ggf. vor einiger Zeit der Duschkopf getauscht. Denn auch der kann eine Störquelle sein.
Einer meiner Mieter hatte mal einen gar nicht so billigen Duschkopf gekauft, nur war der nicht für Niederdruckgeräte geeignet. Die Folge war ein wie von Dir beschriebenes Verhalten. Nach Rückbau auf den alten Duschkopf war alles wieder in Ordnung.
Könnte ebenso wie eine Verkalkung auch ein Störfaktor sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wenn das alte Gerät defekt ist, muss der Vermieter zeitnah für angemessenen Ersatz sorgen.
Ja, so sehe ich das und so meinte ich das mit dem MUSS.
Ich meinte, der Vermieter kann keinen alten DEH aus dem Lager holen---oder denjenigen erst reparieren lassen.
Ich meinte aber im Grunde, der alte DEH solle doch besser defekt sein. Sonst hat der Vermieter keinen Anlass zum Ersatz.

Zur Mietsache gehört die Bereitstellung eines funktionierenden WW-Bereiters. Der MUSS da sein.
Wenn dieser defekt ist, muss er ausgetauscht werden.

Ich kann mir schlecht vorstellen, dass ein alter hydraulischer DEH repariert wird.
Und wenn doch, dann ist vom Vermieter für die Reparaturzeit ein Ersatzgerät bereitzustellen. WW muss da sein.

Gerade kürzlich wurde ich darauf hingewiesen, dass man als Mieter besser nichts an der Spülenarmatur der Küche rumreguliert/austauscht/ersetzt. Weil das Vermietersache wäre.

Und hier soll der TE evtl. selbst am Durchflussbegrenzer rumregulieren?

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#9
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meinte, der Vermieter kann keinen alten DEH aus dem Lager holen---oder denjenigen erst reparieren lassen.


Natürlich kann und darf der Vermieter das! Reparieren sowieso und ein altes Ersatzgerät aus dem Lager holen darf er auch sofern das Gerät vergleichbar ist.

Ob ganz ganz eine Sinn macht ist eine ganz andere Frage. Naturgemäß sollte auch der Vermieter daran interessiert sein die Mietwohnung auf einen modernen Stand zu halten, wie er das aber mach liegt in seinem Ermessen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

ok.
Ich gebe klein bei.

Zitat (von skyliner905):
Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter das alte Gerät austauscht aufgrund der wechselnden Temperaturen oder muss ich auf seine Kulanz hoffen
Ich weiß es nicht.

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