Austausch sanitärer Anlagen erlaubt ?

12. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)
Austausch sanitärer Anlagen erlaubt ?

Hallo !
Ich würde gerne in unserer Mietwohnung das WC oder zumindest dessen Spülmöglichkeit austauschen.
Hatte vor Einzug schon gefragt, ob man zumindest den Druckspüler (heißt die Konstruktion so ?) gegen einen Spülkasten tauschen könnte, aber laut Vermieterin war das WC und der Spüler "nagelneu" und sie beteiligt sich nicht an Erneuerungen.
Ist ja kein Problem, aber wie neu das WC war, habe ich bei Licht (nachdem ich bei Einzug Lampen gesetzt hatte) gesehen und der Übergang des Druckspülers zum Leitungsrohr ist undicht, so dass ich bei jedem Spülen ein kleines Tuch um den Druckkopf wickeln muss, bevor mir die Suppe auf den Boden läuft.
Mache alles auf meine Kosten, meine Frage wäre nur, ob das ein Eingriff in die Mietsache ist, den ich der Vermieterin melden müsste ?
Danke für Eure Infos !
Viele Grüße,
Claudia R.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Netten Brief an die Vermieterin schreiben, ob sie etwas dagegen hat, wenn du auf deine Kosten einen Spülkasten setzt, da die Druckspülung undicht ist.
Aber normal müsste die undichte Stelle ganz leicht zu beheben sein. Vielleicht ist nur das Rohr verrutscht oder es wurde nicht richtig abgedichtet.

PS: Ich persönlich liebe Druckspüler und hasse Spülkästen.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

HALLO!
Der Austausch ist grundsätzlich möglich.
Der Vermieter hat aber bei Beendigung des
Mietverhältnisses das Recht auf Wiederherstellung des alten Zustandes.
Von daher ist der Tipp mit dem "netten Brief"
gut. Versucht das schriftliches forumlierte
Einverständnis zu bekommen, dann gibt es sicher auch am Ende keine Probleme.
Gruß
odil

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#3
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke Euch für die Tipps !
Meine Vermieterin wohnt im gleichen Haus-trotzdem alles schriftlich ?
Ist denn ein schriftliches Einverständnis der VM auch ein Verzicht auf Wiederherstellung bei Mietbeendigung ? Ein Nachteil entsteht ihr durch den Umbau ja auf keinen Fall.
@alida
Ich hab Druckspüler immer für antiquiert gehalten, vielleicht hast Du Recht und ich sollte es einfach prüfen lassen. Aber momentan spült das Ding nicht richtig, ich muss 4-5 Mal sekundenlang Wasser laufen lassen, davon läuft auch noch oben ein Teil raus. Hatte bisher nur Kästen und dachte eben, das kann nur daran liegen.

Fällt so eine Überprüfung unter die Kleinreparaturklausel oder ist dies eindeutig Sache der VM ?

Ist irgendwie ein unangenehmes Thema ... ;)

Grüße,

Claudia R.

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Also ich würde das Ding wahrscheinlich selbst in Ordnung bringen, aber ich bin Ausnahme.
Keinen Bekannten, Bruder, Vater, Kollegen mit Heimwerkerkenntnissen?

Vermieterin im selben Haus - dann noch einmal mit ihr reden und sagen, dass das Ding leckt. Wenn du doch lieber auswechseln willst, schreibe den Brief und gib ihn ihr persönlich, "ich komm mir ja so blöd vor, aber im Mietvertrag steht doch, dass alles schriftlich erfolgen muss". So herum bist du für später abgesichert und dem Zusammenwohnen bekommt das besser.

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#5
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)

@alida und odil !
Wollte mich nur für Eure Antworten bedanken !
Werde erstmal nen Installateur kommen lassen. Sollte ein Austausch nötig sein, werde ich`s so machen, wie Ihr vorgeschlagen habt.

Um nochmal kurz darauf zurück zu kommen: verzichtet die VM mit einem schriftlichen Einverständnis dieses Umbaus auf das Recht zur Wiederherstellung bei Auszug ?

Schönes Wochenende noch !

Claudia R.

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