Auszahlung Kaution

29. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Silence
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)
Auszahlung Kaution

Hallo,

Mietverhältniss wurde 07/2010 beendet, Abnahmeprotokoll ohne Beanstandungen und NK-Abrechnung für 2009 ist jetzt eingegangen, die wie auch wie in 2008 fast 200 EUR Zurückzahlung beinhaltet.

Jetzt sollen nur 2/3 der Kaution ausbezahlt werden und der Rest erst nach der NK-Abrechnung von 2010, die natürlich erst Ende 2011 eingeht. Mit der NK-Abrechnung 2010 (wahrscheinlich 12/2011) soll dann auch das letzte 1/3 der Kaution ausgezahlt werden.

Ist das rechtens? Vorallem da keine Begründung für eine Nachzahlung aussteht!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Silence
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok vielen Dank. Kann man zumindest auf eine beschleunigte Abrechnung bestehen und nicht erst 12/2011? Daten sind doch alle vorhanden...

Parallel noch eine Frage: Ich habe im Netz gelesen, das sonst nach 6 Monaten nach Auszug meine Ansprüche auf Auszahlung verfallen nach BGB oder ähnlich. Gilt das hier nicht?



-- Editiert am 29.12.2010 15:08

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#3
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Ist das rechtens? Vorallem da keine Begründung für eine Nachzahlung aussteht!

Was war denn die Begründung die genannt wurde?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Silence
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Erhöhung der Heizkosten...

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" "

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Erhöhung der Heizkosten... <hr size=1 noshade>

DAS dürfte in der Tat plausibel und durchsetzbar sein (§ 273 BGB - Zurückbehaltungsrecht).
Die letzte Heizperiode war sehr lange.

Das einzige was ihm den Wind aus den Segeln nehmen könnte, wäre die hohe Rückzahlung 2008 und 2009.


Wie viel ist 1/3 der Kaution?
Wie sind die Heizkosten von 2009 zu 2008 gestiegen?
Wurden die Vorauszahlungen in 2010 nach unten korrigiert?
Sind irgendwelche umlagefähigen Betriebskosten dazugekommen?





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"

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