Auszug, malern Wasserschaden

19. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Munre
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug, malern Wasserschaden

Hallo,

Wir haben im November 2017 eine 108qm grosse unrenovierte Wohnung gemietet und der Vermieter hat uns eine Kaltmiete erlassen damit wir selbst renovieren. Kaution hat er 3 Kaltmieten erhalten.

Ich habe in dem Zeitraum Küche, Stube und Flur 2 x gestrichen kann er jetzt ZUM Auszug verlangen das ich erneut alles streiche?

Des Weiteren habe ich ihm am 15.03 einen Wasserschaden gemeldet dieser kommt aus dem nebenangelegen leerstehenden Saal bis vorgestern hat er sich diesen Schaden nicht angeschaut und behauptet nun wir hätten ihn verursacht bzw. Unser Hunde muss dazu sagen an dieser Stelle stand unsere Echtholzanbauwand und diese hat nur im hinteren Bereich was an der Wand stand einen Wasserschaden. Muss ich nun das Laminat ersetzen obwohl er sich 9 Wochen lang nicht um den Schaden gekümmert hat oder ihn besichtigt hat?

Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Was steht denn im Mietvertrag zwecks Auszug und wie Wohnung zurückgegeben soll?

Habt ibr den Wasserschaden verursacht?

Wie habt ihr den Wasserschaden gemeldet? Per Brief, Mail? Habt ihr euch nochmal an den Vermieter gewendet,da er jetzt zur Besichtigung kam?

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#2
 Von 
Munre
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Was steht denn im Mietvertrag zwecks Auszug und wie Wohnung zurückgegeben soll?

Habt ibr den Wasserschaden verursacht?

Wie habt ihr den Wasserschaden gemeldet? Per Brief, Mail? Habt ihr euch nochmal an den Vermieter gewendet,da er jetzt zur Besichtigung kam?



Hallo, im Mietvertrag steht in einem gereinigten Zustand und der §7 Schönheitsreparaturen.

Es steht 2x im Mietvertrag das die Wohnung unrenoviert übernommen worden ist er hat uns eine Netto Kaltmiete in Höhe von 420euro erlassen um. Die Wohnung fachgerecht herzurichten.

Nein wir haben den Wasserschaden nicht verursacht wie denn auch, dieser ist in der Wohnstube an der Stelle wo unsere Anbauwand stand. Meine Echtholzanbauwand hat hinten und unten auch Wasserflecken aber tatsächlich nur im hinteren Bereich.


Ich habe ja schon zugestimmt die Stube nochmals zu malern da durch die Kamin Nutzung es ein wenig verrusst ist.

Ich habe ihm am 15.03 per Mail den Schaden gemeldet, er hat diese auch gelesen. Es waren jetzt ständig Besichtigungen und bei der letzten ist es ihm aufgefallen, wir sind bereits Ende April ausgezogen.

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Munre):
Hallo, im Mietvertrag steht in einem gereinigten Zustand und der §7 Schönheitsreparaturen.


Und was steht im §7 drin ?

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#4
 Von 
Munre
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Und was steht im §7 drin ?


Das steht ein das die Wohnung vom Vormieter hergerichtetem Zustand übergeben worden ist.
Das wir die laufenden Schönheitsreparaturen durchführen

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Munre):
Das steht ein das die Wohnung vom Vormieter hergerichtetem Zustand übergeben worden ist.
Das wir die laufenden Schönheitsreparaturen durchführen


Wortwörtlich bitte und nicht ein einem halben Satz zusammengekürzt.
Es kommt dort tatsächlich auf den ganz genauen Wortlaut an, ob diese Klausel überhaupt gültig ist, oder eben nicht.

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