Auszug, mehrere kleine Frage

27. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schwimmbutz
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)
Auszug, mehrere kleine Frage

Hallo Forum,

ich habe meine Wohnung zum 30.09 fristgerecht gekündigt und die Kündigung wurde mir auch von der Vermieterin schon bestätigt.
Ich habe der Vermieterin schon im Kündigungsschreiben mehrere Übergabetermine vorgeschlagen (Unter der Woche Abends, Samstags ganztägig, und alle mind. 4-5 Tage vor dem 30.09 um Zeit zu haben eventuelle Mängel zu beheben).

Nun einige Fragen:

a) Auf die Übergabetermine ist sie gar nicht eingegangen. Muss sie sich vorher ankündigen, oder kann sie einfach "auf der Matte" stehen? Wie viele Leute darf sie mitbringen? (Nicht dass da eine Herrscharr von Handwerkern steht)

b) Was ist, wenn sie sich gar nicht meldet? Wohnungszustand mit Freunden (und Kamera) protokollieren und am 30.09 Abends die Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten werfen?

c) Wie werden die Nebenkosten abgerechnet? Muss die Vermieterin den Heizungsableser (für Verdunstungsröhrchen) bestellen? Was ist, wenn es keine Übergabe gibt?

d) Wir haben damals eine Einbauküche für monatl. 15€ mitgemietet. Im Mietvertrag steht: "Der Mieter verpflichtet sich, die bei der mitvermieteten Küche nebst Elektroherd, Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner und Kühlschrank anfallenden Reparatur- und Wartungskosten zu tragen, da diese mit der Miete nicht abgegolten sind". In ihrer "Kopie" des Vertrags steht allerdings der schöne Schreibfehler "Der Vermieter verpflichtet sich....".
Ist diese Klausur nicht komplett unwirksam, da ich ja für die Abnutzung/Reparaturen schon Miete bezahle?

e) Ende letzten Jahres ist der Kühlschrank kaputtgegangen. Da die Vermieterin im Urlaub war, haben wir schnell gehandelt (verderbliche Lebensmittel) und aus eigener Tasche einen neuen gekauft. Eigentlich würde ich diesen ja in der Küche drinlassen und so übergeben. Falls die Klausel aber unwirksam sein sollte, kann ich dann den neuen Kühlschrank ersatzlos mitnehmen?

f) Die Vermieterin hat uns vor ca. 2 Jahren mal den Tipp gegeben (und empfohlen) in der Wohnung mineralischen Rauputz zu verwenden, um so das Raumklima zu verbessern. Wir haben dann den Flur (der ohnehin eine Schönheitsreparatur nötig hatte) verputzen lassen. Muss der Putz nun wieder runter? Oder reicht es ihn einfach neu zu streichen?

Vielen Dank liebes Forum :-)

-----------------
" "

-- Editiert am 27.08.2010 15:40

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

zu a) Sie muss sich vorher ankündigen. Wen sie mitbringen darf ist nach meiner Kenntnis nicht genau festgelegt. Das darf aber keine Heerschar sein.

zu b) Genau so

zu c) Am besten spart man sich die Zusatzkosten für die Zwischenablesung und lässt nach Gradzahltagen abrechnen.

zu d) Die Klausel ist unwirksam. Instandhaltungskosten müssen immer vom Vermieter getragen werden.

zu e) Den Kühlschrank könnt Ihr mitnehmen und den alten defekten wieder einbauen. Schlecht ist jedoch, wenn Ihr nicht mehr nachweisen könnt, dass der alte Kühlschrank defekt war. Dann müsst Ihr ggf. einen anderen alten funktionierenden Kühlschrank hinterlassen.

zu f) Das kommt auf die genauen Vereinbarungen und deren Beweisbarkeit an. wenn die Vermieterin ihre Behauptung bestreitet und auch keine Erlaubnis erfolgt ist, dann muss der Rauputz wieder runter. Das sollte rechtzeitig geklärt werden.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schwimmbutz
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Zu b) Ja, sie hat das Kündigungsschreiben (auf dem auch Terminvorschläge stehen) unterschrieben und uns in Kopie zurückgegeben.

Zu e) Ja, der alte steht noch im Keller. Prima :-)

Zu f) OK, zur Not leihe ich bei einem Bekannten eine Putzfräse und ziehe wieder Raufaser auf. Handwerkliches Geschick ist vorhanden ;-)

Vielen Dank an euch beide, und ein schönes WE!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Schwimmbutz
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Aber ich muss ihre Vorschläge akzeptieren??

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Der muss nicht unbedingt (auf Kosten des Vermieters) bestellt werden.

Was sollen denn die Klammern da ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Weil die Kosten der Zwischenablesung vom Vermieter zu tragen sind. Schon wieder vergessen?

Daran kann ich mich auch nicht mehr erinnern.
In dem Urteil stand doch auch der Satz : in Ermangelung anderer Vereinbarungen",

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was bedeutet:
Ohne eine entsprechende Vereinbarung (= Kostentragung durch den Mieter) gibt es auch keine Zwischenablesung.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schwimmbutz
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für eure Antworten. :-)
Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Ich werde jetzt in den nächsten Tagen meinen Umzug durchführen, dann die alte Wohnung renovieren und herrichten und dann die Vermieterin rechtzeitig kontaktieren, so dass für eventuelle Nachbesserungen noch genügend Zeit bleibt.

Aber angenommen, sie würde erst am 30.09 Abends vorbeikommen zur Abnahme, und dabei noch Mängel feststellen...
Sie muss mir ja die Gelegenheit bieten, zunächst auf eigene Faust die Mängel zu beheben, und erst dann einen Handwerker zu rufen, richtig? Was ist denn, wenn die Mietszeit bereits abgelaufen ist? Noch ist kein Nachmieter in Sicht, ich könnte dann also noch im Oktober renovieren? Welche Frist kann Sie mir setzen? Muss ich für den Monat dann anteilig Miete & NK zahlen? Was ist, wenn zum 01.10 ein Nachmieter kommt?


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Der Vermieter lässt den Wasserverbrauch für den Zeitraum 01.01. bis 31.07. durch eine Abrechnungsfirma feststellen

Und wenn er das nun nicht macht ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Die Sache ist doch ganz einfach:
Wasser lese ich selbst ab, elektronische Heizkostenerfasser ebenfalls.
Bei Verdunsterröhrchen kommt die Gradtagstabelle zum Einsatz.
Sollte ein ausziehender Mieter die Röhrchen ausgetauscht haben wollen, erkläre ich ihm das Kostengefüge und weise ihn darauf hin, daß ich die - unsinnige - Beauftragung des Abrechnungsdienstes nur vornehmen werde, wenn er die Kosten dafür übernimmt.
Hat dann aber noch nie jemand gewollt.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Das wäre die Verfahrensweise des Abrechnungsdienstes.
Beim Ablesen werden die Dinger immer ausgetauscht.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Schwimmbutz
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antworten und die lebhafte Diskussion ;-)

Ich hatte am Ende der ersten Seite noch einige Fragen hinzugefügt. Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen :)
Danke! :-)

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen