Auszug - Böden, Wände etc...

29. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cala
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug - Böden, Wände etc...

Hallo,

wir werden im August ausziehen. Gekündigt haben wir ja bereits, aber nun stellt sich die Frage der Renovierung etc. beim Auszug.
Im Übergabeprotokoll wurde letztes Jahr beim Einzug festgehalten "die Teppiche im Wohnzimmer und im 1.OG-Zimmer dürfen entfernt werden". Das war auch bitter nötig, denn im WoZi waren riesige Brandflecken im Teppich und oben war er auch voller Flecken. Wir haben nun Laminat drin (auf eigene Kosten rein gelegt). Die Teppiche hat der Vermieter selbst entsorgt. Weil wir den Laminat in der neuen Wohnung gebrauchen könnten stellt sich uns nun die Frage, ob wir die beiden Zimmer ohne Bodenbelag an den VM übergeben dürfen. Meiner Meinung nach hat der VM keinen Anspruch darauf, dass wir ihm den Laminat drin lassen, geschweige denn etwas anderes hinein legen. Seh ich das richtig?

Und dann noch eine Frage zu den Wänden. Im Kinderzimmer war schon vor Einzug die Decke und die Dachschrägen richtiggehend mit Rauhfasertapeten-Stücken geflickt, welche sich seit längerem schon ablösen, bzw. abplatzen, weil die echt saumäßig schlecht drüber geklebt wurden(z.B. einfach längs ein schmaler Streifen am Übergangswinkel Dachschräge-gerade Wand). Zudem wollten wir eine Wand in diesem Zimmer bunt streichen(gerade Wand, keine Tapete, nur weiß gestrichen), was wir aber nach der Hälfte wieder aufgegeben haben, da sich die gesamte weisse obere "Schicht" Wand ablöste und auch in der Farbrolle fest hing. Wo sie nicht abging deckte die Farbe nicht und nur fleckig. Kenne mich da nicht so aus, aber es sieht aus, als würde die vorherige Wand(farbe) keine Farbe "aufsaugen"/-nehmen. Vielleich weiss ja jemand besser Bescheid, was ich meine !? Nun hat die Wand jedenfalls tolle abgeplatzte Löcher, die zu allem Überfluss auch noch in hellblau erstrahlen. Der VM meinte, er kann da ja nix für und die Wände fielen unter Schönheitsreparaturen, welche von uns auf eigene Kosten auszuführen wären. Stimmt das??

Danke im Voraus.
Calla

-- Editiert von Cala am 29.06.2008 13:06:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... liebe calla, diese ausführlichen zustandsbeschreibungen sind allesamt für die katz, solange nicht klar ist, wozu du laut mv verpflichtet bist. und dann stellt sich ggf. noch die frage, ob die klauseln im mv gelten. - vm können viel erzählen, mieter auch. das sicherste ist, sich ersteinmal der grundlagen zu vergewissern. das spart zeit und nerven.

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