Auszug - Brief vom Anwalt

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
maxi3103
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug - Brief vom Anwalt

Hallo,

wir sind nach 12 Jahren aus einem Haus ausgezogen. Vorab wir hatten keinen schriftlichen Mietvertrag und nie Ärger mit unserem Vermieter gehabt. Wenn wir einen Mängel hatten haben wir diesen umgehend den Vermieter gemeldet - und er hat nach Lust und Laune selbst die Dinge repariert. Mal mehr mal weniger gut.

Wir hatten im oberen Bereich einen Laminatboden der bereits seit min. 15 Jahren da lag (ca 100 qm2). Billigster Laminatboden und schlecht verlegt.

Jetzt nach dem Auszug bekommen wir Post vom Anwalt und sollen diesen bezahlen da ein paar Macken drin sind (ich spreche hier von 3-5 Laminatleisten). Fotos etc. sind von uns vorhanden. Die Rechnung beläuft sich auf 10000 € und er hat anstatt Laminat jetzt Vinyl verlegt.

Außerdem hatten wir einen Garten, den hat er jetzt abreissen lassen (warum auch immer - wir hatten vorher alle Bäume die wir selbst gepflanzt haben verschenkt - da er uns das schon vor dem Auszug gesagt hatte). Die Abrissarbeiten belaufen sich auf knapp 3000 €.

Es sind noch weitere Sachen die alle nicht wahr sind - bzw. die ich nicht für richtig halte. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 20000 €.

Anwalt haben wir bereits eingeschaltet, aber dieser sagte uns wir sollten ein bißchen Geld bereit halten - obwohl ich ihm gesagt habe das wir nichts unrechtes getan haben und alles ordnungsgemäß hinterlassen haben.

Wir haben im Januar eine Mieterhöhung gehabt, bzw. er sagte 50 € mehr überweisen. Nichts schriftliches - unser Anwalt hat gesagt wir haben es bezahlt und damit akzeptiert - ist das richtig?

Sind bei einem nicht schriftlichen Mietvertrag die Nebenkosten enthalten - wir haben jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung erhalten und diese immer bezahlt. Mir geht es nur darum ob wir vielleicht auch etwas fordern können - Mieterhöhung/Nebenkosten zurück oder so.

Vielen Dank schon mal.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Oh, super Geschichte.

Gibt's auch eine Frage? :???:

Tipp:

Zitat (von maxi3103):
Anwalt haben wir bereits eingeschaltet
Dann sollte man den machen lassen....

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von maxi3103):
Wir haben im Januar eine Mieterhöhung gehabt, bzw. er sagte 50 € mehr überweisen. Nichts schriftliches - unser Anwalt hat gesagt wir haben es bezahlt und damit akzeptiert - ist das richtig?


Würde ich zustimmen….

Zitat (von maxi3103):
Sind bei einem nicht schriftlichen Mietvertrag die Nebenkosten enthalten - wir haben jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung erhalten und diese immer bezahlt. Mir geht es nur darum ob wir vielleicht auch etwas fordern können - Mieterhöhung/Nebenkosten zurück oder so.


Im mündlichen Vertrag ist das enthalten, was mündlich ausgemacht war. Wenn ausgemacht war, es ist die reine Kaltmiete und jährlich wird eine NK-Abrechnung gemacht, die der Mieter dann bezahlt, dann ist das so.

Wenn Ihr das nun jahrelang so gemacht habt, dann wird es eher schwierig, jetzt darzulegen, dass es nicht so abgesprochen war.

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#3
 Von 
maxi3103
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist ob er Vermieter uns z.b. den Vinyl Boden in Rechnung stellen darf.

Und ob sie Mieterhöhung rechtens ist.

Und ob er die Garten Umgestaltung uns in Rechnung stellen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von maxi3103):
ob er Vermieter uns z.b. den Vinyl Boden in Rechnung stellen darf.
Der Vermieter meint das und sein Anwalt schreibt das.
Dein Anwalt wird das ganz anders schreiben.
Das gilt auch für den Garten.

Wann seid ihr denn überhaupt ausgezogen?

Jahresabrechnung Betriebskosten ---wird dann zeigen, ob ihr Guthaben oder Nachzahlung habt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von maxi3103):
obwohl ich ihm gesagt habe das wir nichts unrechtes getan haben und alles ordnungsgemäß hinterlassen haben.

Naja, aber deshalb wird der Anwalt nicht kostenfrei arbeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
_Guenni_
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Maxi,

Meine Meinung:
- Kosten für einen 15 Jahre alten Laminat musst Du eher nicht bezahlen. Nach dieser Zeit dürfte der Zeitwert ziemlich gegen Null tendieren. Und Du musst maximal den Zeitwert ersetzen, aber nicht dem Vermieter einen neuen Boden finanzieren.
- Mieterhöhung / Nebenkosten hast Du akzeptiert, wenn Du mehrfach ohne Vorbehalt bezahlt hast.
- Garten könnte etwas auf Euch zukommen. Je nach Art Eurer Umgestaltung und (nachweisbarer) Kenntnis des Vermieters könntet Ihr evtl. zum Rückbau / Behebung von Schäden verpflichtet gewesen sein. Das kann Dir aber ohne genaue Kenntnis, was denn da gemacht wurde, keiner beantworten. Lass mal Deinen Anwalt machen.

cu
Guenni

0x Hilfreiche Antwort

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