Hallo,
müßen Tapeten in der gemieteten Wohnung bei Auszug entfernt werden, wenn die Wohnung ursprünglich in nur geweißten Zustand übernommen wurde?
Der Mietvertrag gibt dazu leider nicht viel her.
Es handelt sich aber um 4 Tapetenschichten die übereinander liegen.
lg kathal
Auszug Mieter - müssen Tapeten bei Auszug entfernt werden?
25. August 2008
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Frage vom 25. August 2008 | 18:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug Mieter - müssen Tapeten bei Auszug entfernt werden?
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#1
Antwort vom 25. August 2008 | 18:31
Von
Status: Praktikant (737 Beiträge, 105x hilfreich)
D.h. Du hast während deiner Mietzeit 4 Tapeten aufeinander geklebt?
#2
Antwort vom 25. August 2008 | 22:24
Von
Status: Schüler (326 Beiträge, 59x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 26. August 2008 | 10:14
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 429x hilfreich)
Wie die Wohnung übernommen wurde, ist i.d.R. nicht relevant, da sich Klauseln in Mietverträgen auf regelmässige Schönheitsreparaturen beziehen oder den gewünschten Zustand bei Ende der Mietzeit angeben.
Falls Du eine Klausel hast, die besagt, dass Du am Ende der Mietzeit die Tapeten entfernen musst ist diese möglicherweise nicht gültig.(auch wenn die Wohnung ohne Tapeten übernommen wurde)
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"MfG
Susanne
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