Auszug Mieter - müssen Tapeten bei Auszug entfernt werden?

25. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
kathal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug Mieter - müssen Tapeten bei Auszug entfernt werden?

Hallo,

müßen Tapeten in der gemieteten Wohnung bei Auszug entfernt werden, wenn die Wohnung ursprünglich in nur geweißten Zustand übernommen wurde?

Der Mietvertrag gibt dazu leider nicht viel her.

Es handelt sich aber um 4 Tapetenschichten die übereinander liegen.

lg kathal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 105x hilfreich)

D.h. Du hast während deiner Mietzeit 4 Tapeten aufeinander geklebt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 429x hilfreich)

Wie die Wohnung übernommen wurde, ist i.d.R. nicht relevant, da sich Klauseln in Mietverträgen auf regelmässige Schönheitsreparaturen beziehen oder den gewünschten Zustand bei Ende der Mietzeit angeben.
Falls Du eine Klausel hast, die besagt, dass Du am Ende der Mietzeit die Tapeten entfernen musst ist diese möglicherweise nicht gültig.(auch wenn die Wohnung ohne Tapeten übernommen wurde)

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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