Auszug: Nachmieter (und Kaution)

15. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
deeda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug: Nachmieter (und Kaution)

Hallo!

Folgendes: Ich bin am 1.3.06 hier eingezogen. Mietvertrag sagt, dass ich hier min. ein halbes Jahr wohnen muss und der Vermieter hat jemanden gesucht gehabt, der hier länger wohnt, weil er meint, dass er nicht ständig jemand suchen möchte. War okay, also eingezogen. Nun aber haben sich doch Dinge geändert. Im Sommer haben ich und mein Partner uns verlobt (heiratsantrag kommt ja auch nicht immer so erwartet). Dann hat er auch noch (was nicht in Vorrausscht war) den Arbeitsplatz örtlich gewechselt (hier her) und nun würde eine gemeinsame Zukunft nichts mehr im Wege stehen. Also habe ich nun eine Kündigung abgeschickt und ihn am nächsten Tag auch angerufen, weil ich auch die Frage zum Nachmieter suchen hatte. Er war sichtlich enttäuscht und sauer, obwohl ich ihm das erklärt habe, dass ich das nicht ahnen konnte zu dem Zeitpunkt, dass sich das so entwickelt und habe ihm auch angeboten einen Nachmieter zu suchen, da ich hier nun eigentlich auch schnell raus möchte. Ende Februar würde der Vertrag dann also ausgelaufen sein. Nun hätten wir z.B. zum 1.1. schon eine Wohnung. Einen Monat bei Nichterfolg einen Nachmieter zu suchen, wäre noch bezahlbar und dann halt doof. Zwei aber nicht.

-> Ich möchte nun auf der rechtlichen Seite stehen und mich absichern, dass wenn ich einen Nachmieter gefunden habe, der dann auch am 1.1. hier einzieht und bezahlt und ich nicht mehr. Er war aber nicht groß bemüht mit mir darüber zu reden wie wir das machen wollen. Hab ihm dann alles vorgeschlagen und er hat trotzdem zugesagt. Was kann ich schriftlich machen, damit ich auf der sicheren Seite bin, damit ich dann ausm Schneider (Vertrag) bin?

Zweite Frage: Ich will ja auch aus dem Grund hier raus, weil der Winter unheimlich besch... in dieser Wohnung ist. Das ist ein zusätzlicher Grund, warum ich nun keine 3 Monate mehr warten will. Zur Mietkaution habe ich evtl. Angst, dass er mir da irgendwas in Rechnung stellt, wobei hier eigentlich nichts aus meiner Sicht kaputt gemacht wurde. Aber:
- Backofen hat von Anfang an nicht wirklich funktioniert und hat alles immer verbrannt was länger als 5 min drin war. Backofen ist Vertragsbestandteil.
- Eigentlich habe ich hier dann unter einem Jahr gewohnt. Hab hier nichts gestrichen. In einer Ecke blättert aber die Farbe sichtlich wegen ein wenig Feuchtigkeit. Muss ich das streichen? Könnte er was von der Kaution abziehen, sodass ich alles streichen müsste oder so? Vor mir wurde es übrigens auch nur stellenweise übergemalt.
- Löcher etc sind nur auszubessern und dann ist das doch eigentlich auch okay, oder?

Habe halt Angst, dass der penible Vermieter eben irgendwas macht, was kostet und was ich mir gerade GAR nicht leisten könnte ;)

Wer kann mir dazu helfen? Ich danke jetzt schon mal für die Antworten. Super Forum!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag nichts andere geregelt ist, muss der Vermieter KEINEN Nachmieter akzeptieren und du MUSST die Kündigungsfrist einhalten! Falls er nachträglich bereit wäre, mit dir schriftlich zu vereinbaren, dass ein Nachmieter dich früher aus dem MV entlassen kann, dann wäre das eine Lösung.

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#2
 Von 
Geka1404
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist richtig, der Vermieter muss einer vorzeitigen Vertragsauflösung nicht zustimmen. Zu der Befürchtung, der Vermieter könnte Geld für die dargelegten Schäden einbehalten, kann ich Dich jedoch beruhigen. Der Vermieter ist zur Instandhaltung der mitvermieteten Küche verpflichtet, es können Dir nur Beschädigungen angelastet werden, die durch Dein Verschulden entstanden sind. Dies müsste auch der Vermieter beweisen. Für die Raparatur des Defektes ist dieser also zuständig. Das selbe gilt für den Fechtigkeitsschaden. Eine Renovierung ist bei einer Mietdauer von einem Jahr auch nicht fällig. Die geschilderten Mängel berechtigen Dich jedoch ggfl.zur Mietminderung, natürlich insbesondere auch wenn sich die Wohnung nicht ausreichend beheizen läßt (oder wo ist das Problem im Winter...???)
Für die Abrechnung der Kaution kann sich der Vermieter jedoch 6 Monate Zeit lassen, das solltest Du einkalkulieren, die Kaution ist nicht mit Auszug des Mieters zur Rückzahlung fällig.
Ich hoffe dies hilft Dir etwas weiter!
L.G.Geka1404

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)
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