Hallo!
meien Kündigungsfrist endet bald und ich würde gerne wissen, was ich denn alles renovieren muss. Das Wohnzimmer ist rosa gestrichen. Die Wohnung ist insgesamt abgenutz/vergilbt.
Hier gehts zu relevanten Stellen des Mietvertrages:
folgt
-- Editier von Catwithhat am 08.06.2016 19:37
Auszug - Renovierung - Gültigkeit der Klauseln im Mietvertrag?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



"folgen" leider nicht möglich, aber insgesamt klingt es schon mal nicht gut. Je nach Farbwahl und Abnutzungs-/Vergilbtheitsgrad könnte eine Beschädigung der Mietsache vorliegen, bei der es dann piepegal ist, ob die Schönheitsreparaturenklausel wirksam ist oder nicht.
Wie wurde die Wohnung überhaupt übernommen?
tschudligung ich konnte gerstern nichtsmerh machen.
ich wollte eigentlich ausschnitte aus dem mietvertrag hinzufügen...
im mietvertrag steht, der mieter hätte auf eine anfangsrenovierung verzichtet...
zustäzlich steht sowas drin wie, der mieter muss nach 8 jahren die kosten für schönheitsreperaturen, also renovieren zu soundsoviel prozent tragen... oder so ähnlich.
das wohnzimmer ist jedenfalls rosa gestrichen, leider auch die decke.
ich sehe mal zu, dass ich später dazu komme den mietvertrag hier einzufügen, aber muss aufpassen dass ich bei dem ganzen umzugsstress nicht noch ein burnout kriegt.
vergilbtheit soll eine beschädigung darstelle? na ich weiss ja nicht, ich find es ist ne normale abnutzung
also wenn die Wohnung nach 8 Jahren neu vermietet wird, muss ja sowieso renoviert werden, ist nur die frage wer sich darum zu kümmern hat..
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Ich muss der Sachlage noch was hinzufügen.
Ich weiss nicht, in wieweit das eine Rolle spielt, aber von der Wohnugn ging immer eine enorme Geusndheitsgefährdung aus. ich bin letztendlich ausgezogen, wiel ich dort immer kränker gewurden bin. Leider ist es nicht genau klar woran das liegen könnte, da die Wohnung zum einen eine große Nähe zu den Sbahn Gleisen ausweist, sowie Fluglärm mit sich bringt, als auch leicht feuchte Wände hat. Was allerdings noch ärgerlicher war, war der tiefe Dauerbrummton, der einen denken lies, man würde neben einem Trafohäuschen schlafen. Dies kommt wohl von dem veralteten Heizungskessel aus dem Keller. Der Vermieter hat letzteres Problem nicht sehr ernst genommen, und sieht wohl auch nicht vor, den Heizungskessel zu erneuern.
Die Wohnung ist (zumindest für mich) so enorm gesundheitsschädlich gewesen, ich konnte zusehen wie es mit mir bergab ging, obwohl ich ein junger Mensch bin.
Nun denke ich daran:
Schadensersatz § 536 a BGB
: Hat der Mieter infolge einer erheblichen Gesundheitsgefährdung zurecht gekündigt, so kann er auch Ersatz derjenigen Kosten verlangen, die ihm durch den Auszug entstanden sind. Z.B. Umzugskosten, Kosten für neue Teppichböden und Gardinen, Maklerprovisionen, Zeitungsanzeigen, Renovierungskosten oder auch Anwaltskosten. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Mieter den Mangel bei Vertragsabschluß gekannt hat (siehe oben wie Mietminderung).
leider kann man das mit dem Brummton kaum beweisen, weil er nicht immer gleich laut ist, und am Tag der sonstige immense Lärm ihn übertönt. Ausserdem wäre es nicht das erste mal, dass der vermieter den Ton einfach nicht hört..... you know?
Mit dem Smartphone kann man sowas nicht messen und wenn man eh arm ist, fehlt einem für professionelle Messungen umso mehr das Geld.
Man kann nicht sagen, wovon ich genau krank gewurden bin da sehr viele Faktoren zusammen kommen.
Die Wohnung war immer schlecht zu lüften, weil EG und ungünstiger Grundriss. Wer lässt schon gerne alle paarmal am Tag ins Wohnzimmer glotzen beim Lüften? Man lüftet dadurch halt leider auf dauer zu wenig.
Der Vermieter könnte mir für die feuchten Wände die Schuld geben, obwohl in Küche und Bad ungünstigerweise Neubaufenster in den Altbau eingebaut wurden, was in diesen Räumen erst zu der permanent hohen Luftfeuchtigkeit geführt hat.
Dass die Wohnugn arg gesundheitsschädlich ist ist aber denke ich klar und den nachmieter wird leider auch das böse erwachen einholen. Eigentlich kann man sowas gar nicht vermieten, oder man sollte wirklich auf die Gesundheitsschädlichkeit hinweisen.
Zitat:im mietvertrag steht, der mieter hätte auf eine anfangsrenovierung verzichtet...
zustäzlich steht sowas drin wie, der mieter muss nach 8 jahren die kosten für schönheitsreperaturen, also renovieren zu soundsoviel prozent tragen... oder so ähnlich.
"Oder so ähnlich" nutzt hier niemandem etwas. Wir brauchen die wortwörtlichen Klauseln.
Wir wissen immer noch nicht, wie lange das Mietverhältnis dauerte.
Zitat:vergilbtheit soll eine beschädigung darstelle? na ich weiss ja nicht, ich find es ist ne normale abnutzung
Das hängt von der Dauer der Mietzeit ab. Wenn jemand es geschafft hat, dass nach nur 1-2 Jahren die Wände schon vergilbt sind, ist das sicherlich keine normale Abnutzung.
Zitat:im mietvertrag steht, der mieter hätte auf eine anfangsrenovierung verzichtet...
Das hätte ich gerne genauer ausgeführt. In welchem Zustand war die Wohnung bei Anmietung. Hätte sie renoviert werden müssen? Hat der Mieter die Wohnung so in Absprache mit dem Vormieter übernommen? etc. etc.
Das ganze Gelaber wegen angeblicher Gesundheitsgefährdung dagegen ist völlig unwichtig. Nichts davon kannst du offenbar beweisen, also sind es substanzlose Behauptungen bzw. lediglich dein subjektives Empfinden.
Und wie ich das lese hätte die Wohnung sehr wohl ausreichend gelüftet werden können - du wolltest nur nicht. Abgesehen davon bist du sehenden Auges in eine Parterrewohnung gezogen. Also kannst du dafür jetzt nicht dem Vermieter die Schuld geben.
Zitat:Der Vermieter könnte mir für die feuchten Wände die Schuld geben, obwohl in Küche und Bad ungünstigerweise Neubaufenster in den Altbau eingebaut wurden, was in diesen Räumen erst zu der permanent hohen Luftfeuchtigkeit geführt hat.
Nein, dein ungenügendes Lüftungsverhalten (gerade in Bad und Küche wichtig) hat zur hohen Luftfeuchtigkeit geführt. Wenn da dichtere Fenster drin sind, muß man eben sein Lüftungsverhalten den Gegebenheiten anpassen.
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