Hallo, ich hoffe hier ein paar Antworten zu finden. Wir wohnen moemtan in einer schönen 3 Raum Wohnung, soweit so gut. Unser Vermieter ist ab und an eine Träne, bei minus graden ist er in Ägypten und unser Gas Tank leer, haben wir aber auch geregelt bekommen.
Nun wollen wir aus Kostengründen ausziehen. Ich weis das ich eine Türe ersetzen muss, das ist kein Thema, da mir diese zugefallen ist wegen Zug und ich diese eintreten musste.
Nun meine Frage, seit 3 Jahren dränge ich meinen Vermieter zu Reperatur einer Jalousie aussen, auch noch im Bad, der Kasten ist zugefliest, diese brechen mittlerweile, er wurde auch mehrfach schriftlich und mündlich angemahnt, die Türzargen quillen, logo, keine Zirkulation.
Wir haben die Wohnung besenrein und recht schlecht renoviert übernommen. (Farbsprengler an den Scheiben usw.)
Was muss man beachten beim Auszug, was darf er in Rechnung stellen was nicht, wohnen jetzt 7 Jahre in der Wohnung.
Das Laminat ist abgelaufen, einige Fliesen gebrochen, keine Randalierungen oder große Schäden, halt verwohnt.
Ich würde mich sehr freuen wenn man mir genau sagen könnte was geht und was und was muss. DANKE ;-)
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-- Editiert fusl2009 am 12.07.2012 17:37
Auszug Renovierung Schäden
12. Juli 2012
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juli 2012 | 17:36
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Auszug Renovierung Schäden
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#1
Antwort vom 12. Juli 2012 | 17:46
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
quote:Was steht denn im Vertrag z.B. zu Schönheitsreparaturen, Renovierung etc.
Was muss man beachten beim Auszug
Vertragsgemäßer Gebrauch ist mit der Grundmiete abgegolten.
Durch den Mieter beschädigte Sachen sind entsprechend wiederherzustellen.
Eine Reparatur von Beschädigungen, die vor Einzug vorhanden waren, ist nicht geschuldet.
#2
Antwort vom 12. Juli 2012 | 17:49
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich habe den typischen Mietvertrag, den man überall kaufen kann, halt die Kündigungsfrist steht drin, mehr nicht.
Mir gehts nur darum das er nicht nach dem Auszug ankommt und sagt wir sind an den defekten Zargen Schuld und ihr üsst das machen und das renovieren, irgendwas war auch mit renovierungen nach 6 Jahren, ich denke mal das es um das rep. von Schäden geht, sind ja keine weiter, nur das Laminat hat gelitten, abgelaufen...
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#3
Antwort vom 12. Juli 2012 | 18:19
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
quote:Den gibt es nicht!
Ich habe den typischen Mietvertrag, den man überall kaufen kann, halt die Kündigungsfrist steht drin, mehr nicht.
#4
Antwort vom 12. Juli 2012 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
quote:
Ich habe den typischen Mietvertrag, den man überall kaufen kann, halt die Kündigungsfrist steht drin, mehr nicht.
Ein Mietvertrag in dem nur die Kündigungsfrist drin steht und nicht mehr, ist keineswegs typisch. Normalerweise steht dort mehr drin.
Insbeondere enthalten 'typische' Varianten Klauseln zur Renovierung/Schönheitsreparaturen.
Desweiteren gab es in den letzten Jahren 3487 verschiedene 'typische' Varianten von 258 verschiedenen Verlagen.
Also genau lesen und mögliche Klausel(n) hier posten.
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