Auszug/ Renovierung...

2. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Steini83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug/ Renovierung...

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe fristgerecht zum 31.05.2010 meine derzeitige Wohnung gekündigt. Im Mietvertrag steht wortwörtlich und handschriftlich, dass die Wohnung im renovierten Zustand zu übergeben sei. Demnach habe ich die Rauhfasertapete in weiss komplett gestrichen. Jetzt hat mir bei der Schlüsselübergabe der Vermieter mitgeteilt, dass ich nochmals überstreichen sollte, da er so mit diesen Arbeiten nicht einverstanden sei. Es ist "eine laienhafte Arbeit", waren seine Worte.

Daher jetzt meine Frage... Bin ich dazu verpflichtet nochmals zu streichen? Was könnte evtl. auf mich zukommen, wenn ich seinen Forderungen nicht nachkomme? Ich muss dazu sagen, dass er die Kaution nicht mehr hat und zumindest auch nicht mehr einbehalten könnte...

Es wäre schön, wenn mir jemand einen juristischen Rat geben könnte!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 367x hilfreich)

quote:
Es ist "eine laienhafte Arbeit", waren seine Worte.

Die Gültigkeit der Klausel im MV wäre zu hinterfragen gewesen!
Wenn Du aber schon derartige Arbeiten durchführst muss das Ergebnis halt in Ordnung sein.
Ob das im vorliegenden Fall so ist kann hier niemand beurteilen außer anhand der Äußerung Deines Vermieters!
quote:
Was könnte evtl. auf mich zukommen, wenn ich seinen Forderungen nicht nachkomme?
Ersatzvornahme durch den VM und Klage auf Erstttung der Kosten.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7441 Beiträge, 1630x hilfreich)

Sollte der Mieter aufgrund einer ungültigen Klausel gestrichen haben, könnte dieser aber auch seine Kosten vom Vermieter zurückfordern. Die Qualität des Anstriches muss aber mind. "mittlerer Güte" sein, ansonsten hätte Dein Vermieter bessere Aussichten auf Erfolg. Nur das können wir hier nicht beurteilen.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steini83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und diese Klausel bzw. Angabe "Die Wohnung ist im renovierten Zustand zu übergeben", ist keine ungültige Klausel oder wie soll ich das verstehen?
Klar kann man bei der Qualität des Anstriches immer geteilter Meinung sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7441 Beiträge, 1630x hilfreich)

Grundsätzlich ist eine Verpflichtung des Mieters zur Endrenovierung ohne Rücksicht auf den tats. Zustand der Wohnung nicht rechtens. Nur handschriftlich könnte eine Individualvereinbarung vorliegen.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1134x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7441 Beiträge, 1630x hilfreich)

Nein,
aber ein erster Hinweis.......

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steini83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also... Wie gesagt wurde diese Bemerkung in meinem Mietvertrag handschriftlich unter "sonstige Vereinbarungen" eingefügt.
Also sollte ich den in meinen Augen unnötigen zweiten Anstrich auf jeden Fall nochmal machen, um einer evtl. folgenden Klage zu entgehen?


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Es gibt Vermieter, die sind grundsätzlich nicht damit zufrieden, was der Mieter macht und es gibt Mieter, die sich überschätzen.

Wenn Dein Vermieter so einer ist, wird auch der 2.Anstrich nichts nutzen, genausowenig, wie wenn Du ein solcher Mieter bist.

Ansonsten kannst Du nur den Zustand der Wände mit Zeugen dokumentieren (Fotos machen) und auf Deiner Meinung beharren. WIe Du geschrieben hats, müsste der VM ja erst mal auf seine Kosten klagen, da er keine Kaution mehr hat. Ob er das tut ??



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1134x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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