Auszug Renovierung - starre Fristen

11. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
ence
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug Renovierung - starre Fristen

Guten Tag!

Ich habe eine Frage bezüglich der Entscheidung des BGH, dass auch Formulierungen wie "alle 7 Jahren hat eine Renovierung zu erfolgen" unzulässig ist.

Ich habe meine Wohnung dennoch renoviert. Nun möchte der Vermieter noch 250 Euro für das Nachstreichen von schlecht deckenden Wandbereichen, die erneut gestrichen werden müssten.

Sollte ich darauf bestehen, dass die Renovierung nicht auf meine Kosten erfolgt, müsse er die Lampen, die ich in der Wohnung gelassen habe und die Fußleisten auf meine Kosten entfernen lassen.

In dieser Zeit sei die Wohnung auch nicht zu vermieten, daher trüge ich auch einen vollen Mietbeitrag für den Monat nach meinem Auszug.

Ist das so okay?

Im übrigen interessiert mich, ob Sondervereinbarungen von der Entscheidung des BGH auch berührt werden: Muss bei einem ungültigen Paragraphen der Renovierung der auf eigene Gefahr übernommene Teppich des Vormieters entfernt werden oder gilt auch hier die ingesamte Ungültigkeit der Schönheitsreparatur?

Wäre sehr nett, wenn sich hier jemand auskennt und mir eine Auskunft geben könnte.

Viele Grüße!
Ence


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Das hört sich für mich nicht so an, dass Dein Vermieter Forderungen wegen Nachstreichen stellen könnte. Soll er doch froh sein, dass Du überhaupt renoviert hast, obwohl Du nicht dazu verpflichtet warst.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, droht er damit, dass er bei Weigerung Deinerseits die Lampen und Fußleisten kostenpflichtig entfernen lassen will?
Die würde ich an Deiner Stelle selbst entfernen, eine Lampe abschrauben ist ja wohl kein Akt. Die Forderung nach Entfernen der Fußleisten kann ich gar nicht nachvollziehen, die werten die Wohnung doch höchstens auf - oder sind die quietschgrün oder völlig verrottet??

Ich würde die Nachbesserungen mit Verweis auf die nicht bestehende Verpflichtung zur Renovierung ablehnen und das Entfernen der Lampen vornehmen, sonst gar nichts. Eine weitere Miete kann er auch nicht verlangen.

Die Sache mit dem Teppich ist mir nicht ganz klar. Jedenfalls ist eine individuell getroffene Vereinbarung (die scheint hier vorzuliegen?) nicht automatisch ungültig wegen ungültiger Formularmietvertragsklauseln. Du solltest hier am besten die entsprechende Klausel im Mietvertrag zum Thema Teppich posten, dann kann man das beurteilen.

Gruß

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#2
 Von 
ence
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Einschätzung :)

Also zum Thema Lampen/Fußleisten: er meint, er müsse dann eine Frist setzen und in der Zeit könne die Wohnung nicht bezogen werden. Daher schuldete ich ihm nach dem Mietvertrag eine Miete, weil die Wohnung nicht bis Ende des Mietzeitraums komplett geräumt worden sei.

Die Fußleisten sind durchschnittliche Fußleisten...ich weiß nur nich, von wem die stammen...die scheinen vom Vormieter befestigt worden zu sein...

Zum Teppich: Den hab ich vom Vormieter übernommen (bzw übernehmen müssen, weil das die Bedingung war, dass er mir die Wohnung "überlässt"). Den zu entfernen fällt doch unter Umständen auch unter Schönheitsreparaturen (oder gehts da um Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands?)

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn der Teppich nicht mit vermietet wurde, so wie Du es schilderst, dann kann Dein Vermieter verlangen, dass Du ihn entfernst. Aber das dauert doch nicht mehrere Tage!

Schreib doch mal konkret, wann Mietende ist bzw. war. Und wann ihr die Abnahme hattet und er seine zusätzlichen Forderungen gestellt hat und wie - schriftlich? Hast Du mit unterschrieben?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ence
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mietende war der 30.04, die Forderungen waren Ende der ersten Maiwoche...

Der Teppich war schön festgeklebt, daher war das doch ziemlich viel Arbeit..:)

Im Grunde bin ich aber froh, dass die Sache jetzt erledigt ist, auch wenn der Vermieter fast die gesamte Kaution einbehält...

Viele Grüße :)

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