Auszug: Schlüsselrückgabe vor Wohnungsabnahme

18. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mieter2016
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug: Schlüsselrückgabe vor Wohnungsabnahme

Guten Tag zusammen,

bei mir steht derzeit ein Auszug an und mich beschäftigt folgender Sachverhalt:

Zum Ende des Monats endet mein Mietverhältnis. Ich werde in der letzten Juniwoche ausziehen und wollte da auch die Wohnungsabgabe vollziehen. Allerdings stellt sich mein Vermieter mit dem Abnahmetermin quer, der jetzt im Urlaub ist (also aktuell nicht für die Abnahme verfügbar) und behauptet, er könne noch nicht absehen wann er nach dem Urlaub Zeit habe, da ihm noch eine OP im Krankenhaus bevorstehe..Er schlug vor, das ganze im Juli oder August erst zu machen. Konkreten Termin könne er aber noch nicht nennen.

Er lies jetzt neulich von der Hausverwaltung mir einen Brief schicken, in dem steht, dass ich die Schlüssel beim Auszug bei der Hausverwaltung abgeben soll. Er würde sich dann bzgl. eines Abgabetermins dann schnellstmöglich melden. Ich habe ihn mehrfach nochmal versucht zu erreichen, um das zu besprechen, er hat aber das Handy ausgeschalten. Email und internet verwendet der alte Herr nicht.

Meine Frage: Muss ich überhaupt die Schlüssel abgeben? ich denke mir eig.: Keine Übergabe, keine Schlüssel von mir, Herr Vermieter! Außerdem könnte er ja dann theoretisch in die Wohnung gehen, Schäden verursachen, für die ich dann beim Abgabetermin (wann auch immer der sein mag..) gerade stehen soll?!

Würde mich freuen, wenn mir jemand hier etwas Rat geben könnte...

Danke !

-- Editier von Mieter2016 am 18.06.2016 07:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andersen123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hatte Sie schon vor einigen Minuten begrüßt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Sagen dir die Begriffe Fotoapparat, Videokamera und neutraler Zeuge etwas? Wenn du die Dinge richtig einsetzt, dann hast du die Beweise, wie die Wohnung ausgesehen hat und dein Vermieter kann nichts mehr manipulieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Mieter2016):
Muss ich überhaupt die Schlüssel abgeben?

§ 546 BGB gibt die Antwort: Ja. Es ist die Pfkicht des Mieters, die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben. Bei einer Wohnung geschieht das mit Übergabe der Schlüssel. Weder der Mieter noch der Vermieter sind zu einer Übergabe mit Übergabeprotokoll verpflichtet. Nur die Schlüssel müssen wieder beim Vermieter landen und zwar in diesem Fall bis morgens 1.7. .

Zitat (von Mieter2016):
Er lies jetzt neulich von der Hausverwaltung mir einen Brief schicken, in dem steht, dass ich die Schlüssel beim Auszug bei der Hausverwaltung abgeben soll.

Passt doch. Dann dokumentierst du, wenn alles raus ist, am besten mit einem Zeugen und Fotos den Zustand der Wohnung und gibst die Schlüssel bei der Hausverwaltung ab. Wenn möglich las dir den Empfang der Schlüssel quittieren oder gib sie unter Zeugen ab. Und das wars dann auch. Es gibt keine Notwendigkeit, danach nochmal zu einer Übergabe zusammenzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

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