Auszug: Teppich rausreissen und renovieren?

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
LenaK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug: Teppich rausreissen und renovieren?

Hallo liebes Forum,

habe 2 Fragen bzgl meines Auszuges.

1.) Ich wurde gestern von der Hausverwaltung angerufen. In diesem Zuge wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Teppich nach dem Auszug herausreissen müsse, da es ja meiner sei.
Zum Einen: habe ich den Teppich damals übernommen (dieses flechige Ding wurde mir nicht mal gereinigt und war schon zwei Mieter vor mir da)
Die nachfolgende Mieterin erhält jetzt PVC. Nur weil ich damals nicht gemeckert habe, sondern den Teppich übernommen habe kann mir doch kein Strick gedreht werden. Das dumme ist nur, dass in dem Wohnungsübergabeprotokoll damals geschrieben wurde: Teppich wurde übernommen.
Die FRage ist: ist ein Boden nicht immer Vermietersache? Irgendein Mieter hat den halt mal verklebt auf das alte PVC und der Mieter meint: naja, der verklebte PVC war unser: mit dem Teppich haben wir nichts zu tun.
Meiner Meinung nach, hätte er entweder den Mieter,der den Teppich damals verlegt hat verantworten müssen, oder muss den Teppich nun selbst rausmachenm da er ja eh PVC verlegen will. Habt ihr ne Lösung?


2:) Das leidige Thema des Renovierens. Ich bin in diese Wohnung zum 1.9.2007 eingezogen und ziehe nun am 31.5.2010 aus. (Daher sind noch keine 3 Jahre vergangen.
Laut Mietvertrag soll ich nun entweder, die Kosten für eine professionelle Renovierung anteilig zahlen oder selbst streichen.
Ist mein Vermieter damit im Recht?
Er hat in den Vertrag leider das Wort "im allgemeinen"ist nach 3 Jahren... geschrieben, somit keine starre Regel. Aber irgendwo ja doch, denn ich werde ja nun trotzdem gezwungen. Kann ich mich da auf einen Paragraph berufen? Ich habe die Wohnung renoviert übernommen und ich sehe keine Schäden.

Hinzukommt dass mein Vermieter letztens einen Riss in meiner Küche und im Bad an der Decke gefüllt hat und diese Stelle danach nicht gestrichen hat. Und das ist schon 2 Monate her. A la: sie muss ja eh streichen.

Wäre dankbar für Hilfe.

lg Lena K.

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18 Antworten
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#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 202x hilfreich)

quote:
hätte er entweder den Mieter,der den Teppich damals verlegt hat verantworten müssen,

Das hätte er ja auch gemacht, wenn nicht der jeweilige Nachmieter (also auch Du) den Teppich vom Vormieter übernommen hätte.

quote:
Das dumme ist nur, dass in dem Wohnungsübergabeprotokoll damals geschrieben wurde: Teppich wurde übernommen.

Wieso ist das "dumm" ?
Es entspricht doch den Tatsachen.

quote:
Er hat in den Vertrag leider das Wort "im allgemeinen"ist nach 3 Jahren... geschrieben

Wieso "leider" ?
Sind wir jetzt schon so weit, daß wir lieber ungültige als gültige Verträge abschließen ?
quote:

A la: sie muss ja eh streichen.

So ist es ja auch. Wobei das "muß" eher eine freiwillige Option wäre.
Wirklich interessant wäre in Deinem Fall der genaue Vertragswortlaut zur Abgeltungsklausel.




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#2
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12327.08.2014 19:04:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Teppich ist leider tatsächlich so. Du hast ihn übernommen, damit ist er Deiner und muss von Dir entfernt werden, soweit nichts anderes mit Vermieter oder Nachmieter vereinbart wird.

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#4
 Von 
LenaK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)



@ Laird Mortimer
Nein...ich sagte leider, da nun einmal nach neuem Gesetz steht, dass festgelegte Jahre wie: der Mieter MUSS nach 3 Jahren Raum XY nicht mehr gültig ist.(September 2007) Viele Verträge, die einem genau dies vorschrieben sind daher ungültig geworden.
Wenn nun der Vermieter aber einen Zusatz reinschreibt wie "im allgemeinen",so ist das ganze Auslegungssache.

@ all: Ich bin NIchtraucher und daher sehen die Wände 1A aus, außer eben der Tatsache, dass er Risse repariert hat und sie nicht hinterher geweisst hat.
Ich habe nicht die vollen 3 Jahre hier gewohnt, habe sie frisch renoviert bezogen und frage mich daher, ob es meine Aufgabe ist, dies zu tun.

Und das mit dem Teppich: Hätte man mich damals überhaupt gefragt, on ich PVC möchte, hätte ich den ja genommen. So hat man mir in eine kleine Klausel hinzugefügt es sei meiner. Daher leider weil: mir wurde nie eine andere Alternative wie der neuen Mieterin in Aussicht gestellt. Darum geht es mir eigentlich. Ich weiß schon, dass es mein eigenes "Künstlerpech" ist, dass er mir gehört. (steht ja nun mal schwarz auf weiß da)
Meiner Meinung nach gehört ein Boden aber immer zu einer Wohnung. Denn nachdem der Mieter den Teppich damals verklebt hat, gehörte er doch automatisch dem Vermieter. (nach Auszug)Der ist so mies verklebt, ich hab ihn an einer Ecke mal versucht anzuheben, dass ich zusätzlich gar nicht so recht weiss wie.

Und bitte nicht alles auslegen als würde ich mich vor allem drücken wollen.
Ich traue meinem Vermieter nur nicht ganz, da sind schon einige Dinge gelaufen. Ich habe noch nie etwas kaputt gemacht, habe eine Haftpflicht etc. Letztens zB. musste er aus heiterem Himmell sagen: "Und machen sie beim Umzug ja nichts kaputt, sonst bekommen sie die Rechnung!" (zum Einen macht man nichts mit Absicht kaputt, zum Zweiten: natürlich müsste ich es bezahlen, was soll die Drohung)
Versteht ihr was ich meine?
Ich bin nicht Mitglied im Mieterbund etc. Bekommt man dort nur als Mitglied Beratung oder auch so?

lg ,

Lena K

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#5
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 202x hilfreich)

quote:
Letztens zB. musste er aus heiterem Himmell sagen:


Das wird kaum "aus heiterem Himmel", sondern anläßlich des Umzugs eines (anderen) Mieters gewesen sein.
Aus der Praxis: Beim Umzug lassen sich die Umzugsunternehmen vom Mieter unterschreiben, daß sie nichts beschädigt haben.
Darauf verweisen sie dann, wenn der VM mit Beschädigungen kommt, während der Mieter sagt: "Wieso ich ? Ich habe doch mit Sicherheit nichts beschädigt. Ich habe doch extra Fachpersonal mit dem Umzug beauftragt".
Und schon wird es wieder spaßig.



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#7
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

Durch einen Vermerk wie diesen: "den Teppich übernimmt der Mieter" kannst du nicht zum Eigentümer des fest mit dem Boden verbundenen Teppichs werden, denn alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist Eigentum des VM. Es ist zu offensichtlich, dass er dir die sog. Rückbaupflicht aufs Auge drücken will. Dabei wärest du unangemessen benachteiligt, das brauchst du nicht hinzunehmen! :banana:

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#8
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 202x hilfreich)

STARKE WORTE (aber reichen die aus ?)



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#9
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

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#13
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 401x hilfreich)

Selbstverständlich hast du den Teppich bei der Wohnungsübernahme übernommen, sonst läge er nicht da! Du hast ihn so übernommen, wie du die Wohnung übernommen hast, nämlich [color=red]zur Nutzung, zum Gebrauch [/color] ! Der VM wird dir nicht nachweisen können, daß du das Eigentum an diesem Prachtstück bekommen hast! Also gehört ihm der Teppich!
Bei der Renovierung mußt du gucken, was du tatsächlich "abgenutzt" hast. Wenn tatsächlich kein Renovierungsbedarf besteht, brauchst du nichts zu renovieren, nur weil der VM das so möchte! Du kannst zum Beispiel eine Wand, die der Hund oder wer auch immer schmutzig gemacht hat, von Ecke zu Ecke mit dem gleichen Farbton überstreichen, deshalb mußt du nicht Decke und Wände total neu machen! Geh da mit der gebotenen Objektivität ran, dann kann dir keiner was! Du hast die reale Abnutzung beseitigt! Viel Erfolg!

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 13.05.2010 11:35

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#14
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 620x hilfreich)

Mit der gleichen Begründung musst du allerdings auch das Auto in der Garage stehen lassen, das hast du ja auch gebraucht von irgendjemand übernommen.
Also gehört es dann dem VM.

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#15
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 64x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
Mit der gleichen Begründung musst du allerdings auch das Auto in der Garage stehen lassen, das hast du ja auch gebraucht von irgendjemand übernommen.
Also gehört es dann dem VM.


Aber selbstverständlich, wenn es so festgeklebt ist wie der Teppich! :devil:

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#17
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 620x hilfreich)

Das wäre doch wirklich kein Problem.

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#18
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 64x hilfreich)

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