Auszug WG Nebenkostenabrechnung

24. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb502068-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Auszug WG Nebenkostenabrechnung

Hallo!

Hier die kurze Story :

Wir wohnten als 3 Hauptmieter mit einem gemeinsamen Mietvertrag in einer WG.
2 dieser 3 sind dann im Februar 2018 aus dieser WG ausgezogen. Bei der Schlüsselübergabe wurden auch die neuen Adressen der 2 Ausgezogenen für die Vermieterin notiert.

Nun ist eine Nebenkostenabrechnung (datiert auf den 15.08.2017, was schon falsch ist, es war wohl 2018 gemeint) an den letzten verbliebenen WG-Bewohner ausgestellt worden, mit dem aber die 2 Ausgezogenen keinen Kontakt mehr haben.
Dieser hat mit 2 neuen Mitbewohnern einen ganz neuen Mietvertrag unterzeichnet.

Nun meine Frage :
Gilt die Abrechnung trotzdem als zugestellt für die 2 Ausgezogenen, auch wenn die Abrechnung an die alte Anschrift verschickt wurde (obwohl die neue Adresse bekannt ist und die Vermieterin auch Handynummer und Mail- Adresse vorliegen hat) und somit nur einem bekannt gegeben wurde?
Und wie verhält es sich, dass der, der über die Abrechnung schon seit 2 Monaten Bescheid weiß, sich erst nach 2 Monaten überhaupt bei den Ausgezogenen meldet?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130295 Beiträge, 41510x hilfreich)

Der Vermieter hat es an die vermietete Wohnung korrekt zugestellt. Nur weil man auszieht, beendet das ja nicht den Mietvertrag.

Da man einen gemeinsamen Mietvertrag hat, genügt die Zustellung an einen der Mieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb502068-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Vermieter hat es an die vermietete Wohnung korrekt zugestellt. Nur weil man auszieht, beendet das ja nicht den Mietvertrag.

Da man einen gemeinsamen Mietvertrag hat, genügt die Zustellung an einen der Mieter.



Der Mietvertrag besteht nichtmehr in der Form, nach unserem Auszug wurde ein neuer Mietvertrag mit neuen Personen geschlossen und wir sind nichtmehr in der Wohnung wohnhaft.
Wir könnten somit eigentlich nicht einmal Kenntnis von der Abrechnung nehmen, viel weniger liegt sie 2 von 3 Leuten vor.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130295 Beiträge, 41510x hilfreich)

Zitat (von fb502068-51):
nach unserem Auszug wurde ein neuer Mietvertrag mit neuen Personen geschlossen und wir sind nichtmehr in der Wohnung wohnhaft.

Irrlevant.


Hat man den alten Mietvertrag gekündigt oder einen entsprechenden Aufhebungsvertrag geschlossen?
Die Bekanntgabe der neuen Anschrift kann man wie genau nachweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb502068-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):



Hat man den alten Mietvertrag gekündigt oder einen entsprechenden Aufhebungsvertrag geschlossen?
Die Bekanntgabe der neuen Anschrift kann man wie genau nachweisen?



Natürlich wurde der Mietvertrag gekündigt, sonst würden wir für diese Wohnung ja noch Miete zahlen und dort wohnen?!
Es besteht, wie oben erwähnt, für die Wohnung ein ganz neuer Mietvertrag mit einem alten Mieter und 2 neuen Mieterinnen.
Diese wohnen jedoch nicht in "Vertretung" für uns ausgezogene dort, sondern in einem neuen Mietvertrag und mit neuem Missverhältnis.


Beide neuen Adressen wurden auf der Ausfertigung des Übergabeprotokolls für die Vermieterin notiert.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130295 Beiträge, 41510x hilfreich)

In dem Falle wird die Vermieterin die Abrechnung auch an die beiden Ex-Mieter senden müssen, damit diese als zugegangen gelten.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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