Hallo!
Zu meiner Frage:
Ich wohne in einer WG und es ist so das kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinen Mitbewohnern bzw. dem Vermieter besteht. Der Vermieter weiß wahrscheinlich nicht mal das ich dort wohne.
Muss ich mich an die dreimonatigen Kündigungsfrist halten wenn ich ausziehen möchte?
Vielen Dank!
Auszug WG (Ohne schriftlichen Vertrag)
14. Mai 2013
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Frage vom 14. Mai 2013 | 19:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug WG (Ohne schriftlichen Vertrag)
#1
Antwort vom 14. Mai 2013 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (34462 Beiträge, 17813x hilfreich)
Natürlich - es gibt keine Schriftformerfordernis bei Mietverträgen. Also besteht ein wirksamer Mietvertrag und es gelten die üblichen Kündigungsfristen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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