Hallo,
ich übergebe in wenigen Tagen meine Wohnung in der ich knapp 1,5 Jahre mit meiner Familie gewohnt habe. Wir haben uns, aufgrund von uns angezeigter Mängel, nicht mehr sehr gut mit dem Vermieter verstanden und ich vermute nun Probleme bei der Übergabe.
Wir haben die Wohnung kompl. gestrichen, gesäubert und dabei natürlich Löcher gespachtelt etc., die Wohnung ist nicht neu, aber jetzt in einem ordentlichen Zustand.
Meine Fragen:
1. Ich habe ein Übergabeprotokoll vorbereitet: Muss der Vermieter dieses Protokoll unterschreiben?
2. Meine Frau und ich werden zur Wohnungsübergabe gehen (stehen beide im Mietvertrag) und ich würde gern noch einen Freund als Zeugen mitnehmen: Muss der Vermieter den Zeugen bei der Begehung akzeptieren od. kann er ihn verweigern?
3. Ende Mai endet die Mietvertragslaufzeit, der 'normale' Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten endet für den VM Ende Juni: Muss er mir die Nebenkostenrechnung schon jetzt übergeben od. kann er die Regelzeit abwarten?
4. Für die Wärmekostenabrechnung kommt das B****ta System zum Einsatz, auch hier wäre die Regelablesung Ende Juni: Sollte man eine Sonderablesung machen? Genügt es die Stände im Übergabeprotokoll zu vermerken?
5. Wie genau sollte man sich bei, vom VM festgestellten, Mängeln verhalten? Also muss er das schriftlich fixieren o.ä.?
6. Wir haben als Kaution eine Bankbürgschaft hinterlegt, für welche jährliche Kosten anfallen: Wann muss der Vermieter das Bürgschaftsformular (also die Kaution) zurückgeben?
Hört sich alles schlimmer an als es ist, hatte noch nie Ärger aber in diesem Fall sehe ich den irgendwie schon und würde mich über ein paar Tipps von euch freuen. Danke.
Santman
Auszug - Wohnungsübergabe
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
zu 1. Nein
zu 2. Zeuge ist möglich, sollte es aber beim zeugen belassen (also nicht einmischen).
zu 3. Der normale Abrechnungszeitraum umfaßt Januar bis Dezember. Ablauf des Zeitraums muß auf jeden Fall abgewartet werden.
zu 4. Zwischenablesung empfiehlt sich nicht (ist zu teuer), Verteilung erfolgt nach Gradtagen.
zu 5. Mängel sollten schriftlich fixiert werden.
zu 6. Nachdem das Mietverhältnis vollständig erledigt ist (also nach NK/HK-Abrechnungen).
1. Ich habe ein Übergabeprotokoll vorbereitet: Muss der Vermieter dieses Protokoll unterschreiben?
Niemand muss was unterschreiben, weder ihr noch der Vermieter. Es ist aber für spätere Auseinandersetzungen beiden Seiten sehr dienlich, wenn wenigstens die Punkte, über die Einverständnis herrscht, schriftlich festgehalten und bestätigt werden.
2. Meine Frau und ich werden zur Wohnungsübergabe gehen (stehen beide im Mietvertrag) und ich würde gern noch einen Freund als Zeugen mitnehmen: Muss der Vermieter den Zeugen bei der Begehung akzeptieren od. kann er ihn verweigern?
Die Wohnungs-Rückgabe ist mit Übergabe aller Schlüssel vollendet. Bis dahin habt ihr in der Wohnung (abgesehen von krassen Sonderfällen) das Hausrecht und entscheidet darüber, wer sich zur Zeit der Übergabe dort aufhält.
3. Ende Mai endet die Mietvertragslaufzeit, der 'normale' Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten endet für den VM Ende Juni: Muss er mir die Nebenkostenrechnung schon jetzt übergeben od. kann er die Regelzeit abwarten?
Der Vermieter hat längstens ein Jahr Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu übergeben.
4. Für die Wärmekostenabrechnung kommt das B****ta System zum Einsatz, auch hier wäre die Regelablesung Ende Juni: Sollte man eine Sonderablesung machen? Genügt es die Stände im Übergabeprotokoll zu vermerken?
Die Zählerstände bei Wohnungs-Rückgabe müssen in eurem ureigensten Interesse bezeugbar (d.h. am besten durch Bestätigung durch den Vermieter mit Unterschrift) festgehalten werden. Ihr wollt ja wohl nicht für eure Nachmieter bezahlen. Nach Rückgabe hättet ihr größte Schwierigkeiten, die aktuellen Zählerstände noch zu ermitteln. Im (unwahrscheinlichen) Fall der Verweigerung der Bestätigung durch den Vermieter bleiben du und deine Frau und andere als Zeugen.
5. Wie genau sollte man sich bei, vom VM festgestellten, Mängeln verhalten? Also muss er das schriftlich fixieren o.ä.?
Wie oben gesagt: Alles Festgehaltene erleichtert spätere Auseinandersetzungen. Nach Rückgabe können beide Seiten alles behaupten bzw. abstreiten. Ein kluger Vermieter bringt selbst einen Zeugen mit zur Abnahme. Ich würde versuchen, Einvernehmen während der Abnahme zu erzielen und für euch akzeptable Nachbesserungen schriftlich bestätigen; im Gegenzug sollte der Vermieter schriftlich versichern, die Rückgabe unter Voraussetzung dieser Nachbesserungen ohne weitergehende Nachforderungen zu akzeptieren.
6. Wir haben als Kaution eine Bankbürgschaft hinterlegt, für welche jährliche Kosten anfallen: Wann muss der Vermieter das Bürgschaftsformular (also die Kaution) zurückgeben?
Eine Avalurkunde muss - meines Wissens - längstens 3 Monate nach Rückgabe ausgehändigt werden. Allerdings darf ein Vermieter im Hinblick auf noch offene Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen (für die er 1 Jahr Zeit hat) einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten. Die Höhe bemisst sich an den Nachzahlungen vorausgegangener Jahre. Da eine Kautionsbürgschaft nicht teilbar ist, kann der Vermieter in diesem Fall nach meiner Meinung für die Rückgabe der Avalurkunde eine entsprechende Sicherheitsleistung in Geld (zu behandeln wie eine Barkaution) verlangen.
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@Query
Der Vermieter hat längstens ein Jahr Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu übergeben.
Das könnte von Santman mißverstanden werden.
Gemeint ist natürlich 1 Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums.
@Morti
Ja klar, so hatte ich es gemeint:
Wenn die laufende Abrechnungsperiode bei Santman vom 01.07.2006 - 30.6.2007 reicht, dann kann der Vermieter (wenn er denn Geld sehen will) die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30.6.2008 übergeben.
Vielen Dank für eure Antworten. Gehe jetzt mit etwas weniger Puls zu Übergabe. Danke.
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