Auszug

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
heritec
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszug

Hallo liebes Forum,

als erstes Dankeschön für die ganzen Antworten das letzte mal - es war mir eine Hilfe.

Jetzt habe ich nochmal ein Anliegen - wie ist es wenn ich jetzt auszieh?

Bei mir in Vertrag steht drin, dass ich alles von den Wänden abmachen muss usw. u Besenrein.

Muss ich nach der Rechstsprechung was machen? Meine Anwältin hat mir zwar abgeraden (weil ich in einen Haus von 1900 lebe) u die Gefahr größer sein könnte, dass ich den gesamten Putz mit runter hole u dann dafür evtl. zahlen müßte. Ich lebe seit ca. 7 jahre in der wohnung.

Wir möchten gerne unsere Kaution zurück haben u überlegen wie wir uns jetzt zu verhalten haben?

vielen dank vorab an alle



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.08.2010 10:35:30
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
heritec
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo 321recht123 - das ist mein fränkischer dialekt ;o) wenn man schreibt wie man spricht, kommen so manche lustige dinge raus *g*

vielen dank für den tipp u hinweis auf die entsprechende seite.

Sassy2 - Poster gibt es bei mir nicht ;o) - nur sehr viele tapeten - leider

vielen dank für die antworten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Um Dir Auskunft zu geben, müsste man schon wissen, was vertraglich zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Die wortwörtliche Klausel wäre nötig um die Sache zu beurteilen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
heritec
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo michael32, die klausel kann ich morgen mitteilen, da der vertrag leider nicht bei mir ist u ich diesen heute abend holen muss - dann kann ich die wortwörtliche klausel reinschreiben

grüße sabrina

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
heritec
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

nur soviel zum thema von mr. peppers - wenn man nicht weiß in welchen zustand die wohnung ist von dem jenigen dann sollte man sich solche kommentare einfach sparen - hauptsache man hat seinen kommentar abgelassen.

quote:
Um Dir Auskunft zu geben, müsste man schon wissen, was vertraglich zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Die wortwörtliche Klausel wäre nötig um die Sache zu beurteilen. ]

§17 - insbesondere hat der mieter bei seinem auszug die räume zu reinigen, die von ihm angebrachten oder vom vormieter übernommenen bodenbeläge sowie wand- u deckentabete zu beseitigen und die durch die anbringung oder beseitigung verursachten schäden an unterböden sowie wand- oder deckenputz zu beheben.

danach kommt dann nochmal die aufführung von den schönheitsklauseln.

grüße und danke vorab.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
danach kommt dann nochmal die aufführung von den schönheitsklauseln.


Und genau dieser Wortlaut wäre wichtig um zu beurteilen, ob Du welche durchführen müsstest.

Wie Du bereits mitbekommen hast gibt es hier den einen oder anderen Forentroll, deswegen wurde hier auch die Ignorefunktion eingebaut, nutze diese und das Leben hier ist leichter......

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
heritec
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)



ich hoffe dass es mit dem bild geklappt hat

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.083 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen