Hallo liebes Forum,
als erstes Dankeschön für die ganzen Antworten das letzte mal - es war mir eine Hilfe.
Jetzt habe ich nochmal ein Anliegen - wie ist es wenn ich jetzt auszieh?
Bei mir in Vertrag steht drin, dass ich alles von den Wänden abmachen muss usw. u Besenrein.
Muss ich nach der Rechstsprechung was machen? Meine Anwältin hat mir zwar abgeraden (weil ich in einen Haus von 1900 lebe) u die Gefahr größer sein könnte, dass ich den gesamten Putz mit runter hole u dann dafür evtl. zahlen müßte. Ich lebe seit ca. 7 jahre in der wohnung.
Wir möchten gerne unsere Kaution zurück haben u überlegen wie wir uns jetzt zu verhalten haben?
vielen dank vorab an alle
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Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
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Hallo 321recht123 - das ist mein fränkischer dialekt ;o) wenn man schreibt wie man spricht, kommen so manche lustige dinge raus *g*
vielen dank für den tipp u hinweis auf die entsprechende seite.
Sassy2 - Poster gibt es bei mir nicht ;o) - nur sehr viele tapeten - leider
vielen dank für die antworten
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Um Dir Auskunft zu geben, müsste man schon wissen, was vertraglich zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Die wortwörtliche Klausel wäre nötig um die Sache zu beurteilen.
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hallo michael32, die klausel kann ich morgen mitteilen, da der vertrag leider nicht bei mir ist u ich diesen heute abend holen muss - dann kann ich die wortwörtliche klausel reinschreiben
grüße sabrina
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
nur soviel zum thema von mr. peppers - wenn man nicht weiß in welchen zustand die wohnung ist von dem jenigen dann sollte man sich solche kommentare einfach sparen - hauptsache man hat seinen kommentar abgelassen.
quote:
Um Dir Auskunft zu geben, müsste man schon wissen, was vertraglich zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Die wortwörtliche Klausel wäre nötig um die Sache zu beurteilen. ]
§17 - insbesondere hat der mieter bei seinem auszug die räume zu reinigen, die von ihm angebrachten oder vom vormieter übernommenen bodenbeläge sowie wand- u deckentabete zu beseitigen und die durch die anbringung oder beseitigung verursachten schäden an unterböden sowie wand- oder deckenputz zu beheben.
danach kommt dann nochmal die aufführung von den schönheitsklauseln.
grüße und danke vorab.
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quote:
danach kommt dann nochmal die aufführung von den schönheitsklauseln.
Und genau dieser Wortlaut wäre wichtig um zu beurteilen, ob Du welche durchführen müsstest.
Wie Du bereits mitbekommen hast gibt es hier den einen oder anderen Forentroll, deswegen wurde hier auch die Ignorefunktion eingebaut, nutze diese und das Leben hier ist leichter......
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--- editiert vom Admin
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