Auszug - nach dem Übergabeprotokoll Mängel nachgereicht?

3. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
ehret
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug - nach dem Übergabeprotokoll Mängel nachgereicht?

Guten Tag Zusammen,

vor zwei Wochen hatten wie eine Wohnungsabnahme. In dem Protokoll wurden alle Schlüssel aufgezählt und das Inventar (Einbauküche, Lampen, etc). Außerdem war noch der Zusatz im Protokoll. wenn weitere Mängel auftauchen würde der Vermieter uns diese mitteilen. Es waren aber keine Schäden im Protokoll aufgenommen wurden.

Gestern haben wir Post erhalten mit einer langen Mängelliste.

z. B. außen Wohnungstür beschädigt.
Terrasse verschmutz
Schieferplatte kaputt
Schieferplatten mit Öl verschmutz
Schimmel in zwei Räumen
Durchlauferhitzer nicht entkalkt (Stand nicht im Mietvertrag)
Dunstabzugshaube und Toilette nicht richtig sauber.

Meine Frage: sind seine Ansprüche rechtends?

Vielne Dank im vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Grundsätzlich soll das Übergabeprotokoll nur zur Beweiserleichterung dienen. Keineswegs ist darin eine endgültig Haftungsbefreiung zu sehen.
Allerdings liegt für alle nicht im Protokoll enthaltenen Mängel die volle Beweislast beim Vermieter. Ob er die Mängel z.B. mit Zeugen oder Fotos o.ä. belegen kann, vermag von hieraus nicht eingeschätzt zu werden. Problematisch wird das ganze, wenn die evtl. Zeugen das Vorhandensein eines Mangels erst für einen Zeitpunkt geraumer Zeit nach Ihrem Auszug bekunden können. In der Regel kann der Vermieter dann nicht beweisen, das der Schaden auf Sie zurückzuführen ist.

- Wohnungstür, war sie defekt oder Schaden später eingetreten ?
- Terrasse, s.o.
- Schieferplatte kaputt, wo befindet sich diese, kommen auch
Dritte in Betracht ?
- Durchlauferhitzer nicht entkalkt, wenn Sie insoweit keine
vertragliche Verpflichtung übernommen haben und kein Defekt
vorliegt, betrifft Sie dieser Punkt meines Erachtens nach nicht
- Handelt es sich um Lüftungsschimmel oder um Schimmel wegen
z.B. schadhaftem Mauerwerk ?

Was die Reinigungsarbeiten angeht, würde ich noch am ehesten Entgegenkommen signalisieren. Ansonsten laufen Sie Gefahr hier noch Arbeitsstunden Ihres Vermieters entlohnen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
ehret
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag Herr Scharnhorst,

Vielleicht erst eine kurz Anmerkung:
Wir hatten einen Zeitmietvertrag wollten früher raus. Der Vermieter hat uns mündlich Vertragsende Februar 2002 zugesichert. Aus dem Grund hatten wir eine Wohnung zum Januar 2002 angemietet. Schriftlich wollte der Vermieter dann uns erst zum Mai 2002 raus lassen. Deswegen zahlten wir 5 Monate doppelt Miete.

Um dem Vermieter sowie Angriffsfläche wie möglich zubieten hatte wir hatten alles sauber gemacht und Sie können mir glauben alles. An drei Wochenenden ca. 20 Stunden die Wohnung gesäubert (besenrein war Pflicht). Die Terrasse war sauber. Der Vermieter hatte nichts an dem Übergabe Tag gesagt.
Die Wohnungstür bzw. Rahmen weißt von außen eine Schramme auf die nicht durch uns verursacht wurde.(Kann also jeder der im Haus war gemacht haben).
Die kaputte Schieferplatte haben wir nicht gesehen (muss die Wand auf der Terrasse sein). Diese kann aber auch dem Vermieter passiert sein. (Hat Arbeiten an der Markise durchgeführt).
Der Vermieter behauptet, das der Schimmel durch falsches Lüften entstand. Die Wohnung ist BJ 1969, direkt unter dem Dach mit einfach verglasten Fenster mit Holrahmen wo es teilweise zieht. (Der Vermieter sagt dazu: dafür ist die Miete auch billiger)

Wir sind bestimmte keine Unschuldslämmer. Es kann immer etwas passieren. Wir haben das was wir verursacht haben repariert. Diese Reparaturen wurden nicht bemängelt. Die anderen Schäden, kommt mir so vor als wolle der Vermieter versuchen seine Verpflichtungen auf uns abzuwälzen.

Mit freundlichen Grüssen

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Tja dann dürfte der Vermieter so seine Probleme haben, den Nachweis zu führen, daß Sie für die Schäden an Wohnungstür und Schieferplatten verantwortlich sein sollen.
Im Grunde genommen müßte er Zeugen haben, die Sie bei der Verursachung beobachtet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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