Auszug aus WG mit 3 Hauptmietern ohne Mietvertrag - Nachmieter zwingend?

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
dumichauch18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus WG mit 3 Hauptmietern ohne Mietvertrag - Nachmieter zwingend?

Es gibt im Forum schon mindestens einen Beitrag, der gleiches Thema behandelt, nur bei mir sind einige Dinge verschieden:

Ausgangssituation:
Frau K. suchte wegen Arbeitsplatzwechsel für sich einen Nachmieter in einer 3er WG, in der sie laut Mietvertrag einer der 3 Hauptmieter ist. (Die Wohnung war also von Anfang an eine WG-Wohnung und auf 3 nicht miteinander verwandte Mieter vertraglich vermietet.)
Ich zog also für Frau K. in die Wohnung ein, weil diese soweit in Ordnung, Miete billig, günstige Lage etc. Das Problem ist, dass ich keinen Mietvertrag mit Frau K. schloss, sondern wir uns nur mündlich einigten, dass ich der neue Nachmieter sei. Am Tage meines Einzugs, war Frau K. auch gar nicht mehr anwesend, sondern bereits in einer anderen Stadt.
Meine beiden Mitbewohnerinnen sind auf gleiche Weise in die Wohnung eingezogen: Die Vormieter, ebenfalls als Hauptmieter im Mietvertrag namentlich erwähnt, sind auch ausgezogen, suchten sich genannte als Nachmieter und "übergaben" die Zimmer nur mündlich d.h. auch meine beiden Mitbewohnerinnen haben keinen schriftlichen Mietvertrag.
Auf mehrere Schreiben und persönliche Besuche beim Vermieter, der 2 Straßen weiter wohnt uns bitte als Nachmieter im Mietvertrag zu erwähnen kam keine Antwort oder wie in einem Fall eine Mail, dass ein Untermietvertrag mit den Hauptmietern geschlossen werden möge. Diese sind nur leider teilweise oder gar nicht mehr erreichbar und wohnen nicht mal in der gleichen Stadt.

Mein Problem:
Ich will zum 1.April ausziehen und bin momentan auf der Suche nach einem Nachmieter. Da ich erst vor einem Monat eine neue Arbeit in einer anderen Stadt fand und eine Rückmeldung erhielt hatte ich keine Gelegenheit mein Zimmer früher zu kündigen. Ich habe wie erwähnt keinen Vertrag unterschrieben (nichts schriftlich), zahlte aber monatlich Miete und Nebenkosten an den Vermieter. Mit Frau K. habe und konnte ich nichts mehr vereinbaren zwecks meines Auszugs und rein rechtlich steht sie ja noch als Mieterin Mietvertrag.

Meine Frage:
Was muss ich tun, wenn ich keinen Nachmieter finde? Muss ich dann so lange die Miete zahlen, bis ein neuer Nachmieter gefunden ist? Bin ich dazu verpflichtet? Oder was kann mir der Vermieter, der mich namentlich als Mieter gar nicht kennt?

Und mit wem muss ein neuer Mieter dann einen Mietvertrag schließen, wenn die Hauptmieter nicht mehr anwesend sind um die Wohnung zu kündigen bzw. neu zu vermieten? Mit mir oder dem Vermieter? Den scheint gar nicht zu interessieren, wer in der WG noch wohnt und wer nicht.

Auf "gut Deutsch": Welche Rechte habe ich bzw. habe ich nicht, ohne schriftlichen Mietvertrag wenn ich aus einer WG ausziehe, für die ich Miete zahlte und wer muss sich um einen Nachmieter kümmern, wenn mündlich nichts vereinbart wurde?

Vielen Dank

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Es ist davon auszugehen, dass die im Mietvertrag genannten Personen immer noch gesamtschuldnerisch für alles haften. Da könnte man ja denken, Du könntest einfach so ausziehen.

Allerdings sind Deine Miet-und Nebenkostenzahlungen einerseits nachweisbar, andererseits hat der VM Dir das Wohnen ermöglicht. Demnach ist hier von einem mündlichen Mietvertrag auszugehen. Auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall kann keiner von Dir eine Nachmietergestellung verlangen.

Da Du aber vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen willst kannst Du das gegen Nachmietergestellung versuchen. Dazu muss der VM damit einverstanden sein. Offensichtlich scheint dem VM ja egal zu sein, wer da die Miete zahlt. Wahrscheinlich kannst Du einfach jmd. suchen, der Deine Verpflichtungen übernimmt.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Oder was kann mir der Vermieter, der mich namentlich als Mieter gar nicht kennt?
....
Demnach ist hier von einem mündlichen Mietvertrag auszugehen


Wirklich ?

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Einer stellt die Wohnung zur Verfügung, einer zahlt Miet= Mietvertrag

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Hallo Morti, es gibt ja bekanntlich keine dummen Fragen. Allerdings zeigt es, dass Du von den kaufmännischen Grundzügen so gar keine Ahnung hast. Nun denn, glaubst Du nicht auch, dass der VM auf den Kontoauszügen sieht, von Wem die Miete kommt?

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

es gibt ja bekanntlich keine dummen Fragen

Sage ich doch auch immer.

Allerdings zeigt es, dass Du von den kaufmännischen Grundzügen so gar keine Ahnung hast

Kaufmännische Grundzüge ?

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#5
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Unabhängig vom noch bestehenden Mietvertrag, bei dem die "alten" Mieter tatsächlich noch gesamtschuldnerisch haften, meiner Meinung nach, besteht mit den "neuen" Mietern tatsächlich ein mündlicher Mietvertrag- falls Ihnen konkludentes Handeln irgendwas sagt.
Wohnung stellen- Miete zahlen= 2 übereinstimmende Willenserklärungen= Vertrag
Jura 1. Semester
Unabhängig vom Altvertrag darf der VM doppelt vermieten, das ist nicht verboten. Pech hat dabei der, der nicht im Besitz der Wohnung ist. Gleichzeitig steht hier auch noch das Argument im Raum, das die "alten" Mieter den Besitz an der Wohnung offensichtlich aufgegeben haben, was z.B. bei verschwundenen Mietern bzw. Mietnomaden für den VM immer ein Anzeichen ist, die Wohnung wieder betreten zu dürfen. Ich behaupte nicht, dass das den Mietvertrag aufhebt, spricht allerdings für einen mündlichen Vertrag mit den Nachfolgern. Nach §535 Abs. 2 BGB auszugehen wäre dann der Mieter, der die Miete zahlt.


Muss man sich eigentlich wundern, dass sich der Fachmann nicht im lukrativen Bereich wie frag-einen-anwalt.de aufhält???




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"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

-- Editiert von SueCologne am 05.03.2008 08:06:51

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
dumichauch18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gelesen, bin ich also mündlich einen Vertrag mit meiner Vormieterin (dem Vermieter?) eingegangen, da ich monatlich eine Miete bezahle und den Wohnraum nutze sowie die Leistungen der Nebenkosten in Anspruch nehme. Das habe ich soweit verstanden. Ich bin jetzt also Mieter ohne einen schriftlichen Mietvertrag. Schlecht für mich...

Was sollte jetzt geschehen, wenn ich kurzfristig ausziehe, aber noch keinen Nachmieter vor dem Auszug gefunden habe? Weiterhin die Miete zahlen? Wird dann aber in der Zwischenzeit ein neuer Nachmieter gefunden (denn meine Mitbewohnerinnen suchen in dem Fall dann weiter), dann wäre ich ja weiterhin Mieter und würde mein Zimmer untervermieten an meinen Nachmieter. Oder?! Oder bin ich nach einer bestimmten Zeit raus aus dem Vertrag?
Kann ich mein Zimmer überhaupt kündigen, wenn ich nirgends (unter)schriftlich erfasst bin bzw. kann ich kündigen, wenn der Hauptmietvertrag auf 3 Personen ausgestellt ist, ich also als einzelne Person aus dem Vertrag gehen will ohne gleich die Wohnung aufzulösen?

Bitte helft mir, wie ich mich am besten verhalten kann mit den geringsten, wenn möglich am wenigsten unangenehmen, Nachwirkungen.

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#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie haben einen Untermietvertrag geschlossen.

Diesen müssen Sie ordentlich beim Untervermieter kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sind Sie aus dem Untermietverhältnis entlassen.

Untervermieter ist diejenige Person mit der Sie den Untermietvertrag geschlossen haben. Diese muss auch die Kündigung erhalten.
Findet sich vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Untermieter welcher einzieht, sind Sie zu diesem Zeitpunkt aus Mietvertrag entlassen.

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#11
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

muß man immer eine Stunde warten, bevor man die nächste Frage beantworten darf

Das ist aber schade (wo Du doch so viele Antworten hast).

:grins:

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#13
 Von 
dumichauch18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,
ich ziehe den Schluss wie folgt:

Ich bin einen Untermietvertrag mit Frau K. eingegangen, indirekt mit dem Vermieter.

Ich kündige mein Zimmer (!) bei Frau K., deren Adresse ich hoffentlich irgendwie rausfinde, weil ich nur weiß dass sie irgendwo in Deutschland wohnt und ich nur eine Handynummer habe.

Ich muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten wahren, sprich ohne Nachmieter 3 Monate weiterhin Miete zahlen.

Meine Fragen:
Zahle ich dann, ohne dort zu wohnen, auch 3 Monate die Nebenkosten?! Oder nur die Kaltmiete?

Muss ich zusätzlich beim Vermieter, also der dem die Wohnung gehört, kündigen?

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Zahle ich dann, ohne dort zu wohnen, auch 3 Monate die Nebenkosten?!

Ja.

Muss ich zusätzlich beim Vermieter, also der dem die Wohnung gehört, kündigen?

Nein. Aber Du solltest ihn informieren.

Und achte darauf, wenn Du einen Nachmieter findest, daß nicht Du ihm die Wohnung vermietest.

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#15
 Von 
dumichauch18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und habe ich weiterhin richtig verstanden, dass jeder Nachmieter, den ich jetzt finde, nicht mit mir einen Untermietvertrag schließt, sondern immer mit der Hauptmieterin Frau K.? Also wenn ich jetzt kündige, steht Frau K. wieder für die Wohnung gerade?!

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#16
 Von 
dumichauch18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage, weil ich wirklich sichergehen möchte:
Zahle ich dann anteilig nur für den mir zur Verfügung gestellten Wohnraum und auch nur die Nebenkosten, die ich verbrauche oder wenn jetzt z.B. eine meiner Mitbewohnerinnen ebenfalls auszieht, zahle ich dann für diese mit oder mehr?
Weil der Vermieter ja in dem Fall weniger Geld auf dem Konto sehen wird, und denkt die Wohnung wurde doch an 3 Personen vermietet für eine Miete xyz und jetzt bekommt er nur noch einen Anteil xy.
Zahle ich dann für diese mit oder nur immer meinen Anteil an der Miete bzw. den Nebenkosten?

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#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Also wenn ich jetzt kündige, steht Frau K. wieder für die Wohnung gerade?!

Ja (so sie nicht zwischenzeitlich selbst gekündigt hat).

Du stehst immer nur für Deinen Anteil an den NK gerade.

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#18
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Heute habe ich bereits 2 Fragen bei www.frag-einen-Anwalt.de beantwortet.

WOW, schon richtig Kohle gemacht, was ?

Langsam wirst Du eine echt gute Partie.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Glaubst Du wirklich, Leute, die so lax an die Sache herangehen, hinterlassen Vollmachten ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dumichauch18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es gibt keine Vollmacht. Ich denke doch ich bin aus der Sache raus, wenn ich jetzt das Untermietverhältnis zu Frau K. kündige und dann entweder einen Nachmieter finde oder 3 Monate weiter zahle. Ist das übrigens die ordentliche Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart wurde (3 Monate) oder kann ich niemals aus der Wohnung?

Aber nach den 3 Monaten ist sie doch wieder für die Wohnung zuständig, oder?!

Ich versuche sie heute zu erreichen, damit sie das Mietverhältnis dann auch aufgibt oder sich darum kümmert, denn keiner der Vormieter hat die Wohnung gekündigt oder wie gesagt, eine Vollmacht hinterlassen.

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#23
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dumichauch18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß wohl wo sie wohnt (Stadt Köln), habe Bankdaten, Handy- und Telefonnummer sowie ihren Namen, kenne aber nicht ihre Adresse.
Ich glaube ich brauche in jedem Fall Rechtsschutz (?). Ich bin ja jetzt schon dumm genug gewesen und will am Ende nicht mit noch mehr Schaden davongehen.

Was würde passieren, wenn ich genannte Vormieterin nicht erreiche? Was bleibt mir dann? Habe ich dem Teufel meine Seele verkauft?

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#26
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Du solltest wirklich kurzfristig eine anwaltliche Beratung erwägen von einem (richtigen) Fachanwalt für Mietrecht.
Zurecht sagt man in Köln: wat nix koss ess och nix...

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
dumichauch18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Klasse Beitrag, hanibal! Köln ist ein Dorf und du bist ein Komiker?! Kaum zu glauben, dass es noch Leute gibt, die mit ihren Antworten meine Situation sogar noch an Dummheit übertreffen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#30
 Von 
dumichauch18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Oje, schade, dass auch Leute mit deinem Niveau schreiben lernen können. Vielleicht hast du auch mal etwas weiter oben gelesen, was meine Frage war, aber ich glaube als du deinen letzten Beitrag geschrieben hast, hattest du schon längst vergessen, warum du überhaupt am Rechner sitzt. Es geht um eine rechtliche Frage, "was wäre wenn", und keine Antwort, die ich von nem Kind erwarten würde, dass ich nicht gefragt habe. Warum bist du überhaupt hier zugegen? Hat die Geschlossene Tag der Offenen Tür? Also lass deinen Senf woanders ab...

0x Hilfreiche Antwort

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