Auszug aus WG mit Entlassungsvereinbarung: Was ist, wenn sich die Mitbewohnerin querstellt?

2. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Julikorn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus WG mit Entlassungsvereinbarung: Was ist, wenn sich die Mitbewohnerin querstellt?

Hallo,

Ich kann zum 01.06. in eine eigene Wohnung ziehen, was ich dringend möchte bzw. muss, da ich mit meiner jetzigen Mitbewohnerin nicht mehr leben kann (wir sind zu verschieden und sie ist ziemlich egozentrisch/-istisch) und jetzt mal auf mich und meine Bedürfnisse und geistige Gesundheit achten muss. Wir sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag, und die Vermieterin verwies darauf, dass alle drei Parteien (beide Hauptmieter und die Vermieterin) eine gemeinsame Entlassungsvereinbarung unterzeichnen und meine Mitbewohnerin mit dem/r neuen MitbewohnerIn in einen neuen gemeinsamen Hauptvertrag einsteigen. Hier ist der Knackpunkt: Was ist, wenn meine Mitbewohnerin ihre Unterschrift verweigert?
Ich habe ihr angeboten, dass ich eine/n NachmieterIn suche -- so gehe ich meiner Pflicht nach und habe auch in der Hand, dass alles schnell gehen kann und sie muss sich darum nicht kümmern--, und es gibt seit vorgestern Abend bereits vier Interessenten. Aber laut ihrer Aussage "muss es ja natürlich auch passen". Hier ist der zweite Knackpunkt: Ich befürchte, dass sie sich selbst bei 10 oder 15 Interessenten querstellen könnte, weil es "nicht passen würde". Inwiefern könnte ich handeln, wenn ich meinerseits mein Äußerstes tue, um jemanden als NachfolgerIn für mein Zimmer zu finden, aber meine Mitbewohnerin sich aus verschiedensten Gründen weigert, jemanden zu wählen?
Ist es ratsam, diesbezüglich die Vermieterin zu informieren und den Fall wie in diesem Foren-Post zu schildern?

Ich hoffe, dass die Infos genügen, ihr mir Tipps geben könnt und danke jedem/r mit Rat für mich!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Julikorn):
Was ist, wenn meine Mitbewohnerin ihre Unterschrift verweigert?


Dann hast du erst mal Pech gehabt und musst sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Einzeln geht nichts, übergehen kannst du sie auch nicht. Aber eventuell ist sie ja auch genauso froh dich loszuwerden, wie du froh bist ihr zu entfliehen.

Wenn der VM auch nichts von deinen Plänen weiß, dann hockst du tatsächlich bis zum Hals in dem Bröll, den du selbst verursacht hast.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Julikorn):
Aber laut ihrer Aussage "muss es ja natürlich auch passen".
Das ist doch total verständlich. Du ziehst ja gerade aus, "weil es nicht passt".

Zitat (von Julikorn):
Ich befürchte, dass sie sich selbst bei 10 oder 15 Interessenten querstellen könnte, weil es "nicht passen würde".
Ja, das darf sie auch.

Zitat (von Julikorn):
Ist es ratsam, diesbezüglich die Vermieterin zu informieren und den Fall wie in diesem Foren-Post zu schildern?
ratsam=nein, warum meinst du deine Vermieterin soll dir da helfen? ist sie deine deine Betreuerin oder dein KIndermädchen?

Die Vermieterin hat schon ihre Bereitschaft erklärt, bei einer Vertragsänderung "mitzumachen" - wenn ihre Mieterinnen sich einig werden.
Das ist schon mehr als Recht+Gesetz vorsehen.

Gegenüber deiner Mitmieterin hast Du rechtlich Anspruch darauf, dass deine Mitmieterin an einer "ordentlichen" Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, d.h. zu dem Termin zu dem das Mietverhältnis "ordentlich" kündbar wäre > i.d.R. sind das 3 Monate
siehe z.B.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-der-wg-bzw-eines-gemeinsamen-mietvertrages_121201.html
dort Punkt 3

Ist das Mietverhältnis denn überhaupt mit der normalen Kündigungsfrist kündbar? (3 Monate > BGB § 573c)
oder habt ihr einen längerfristigen Mietvertrag abgeschlossen? (vielleicht mit einer Mindestvertragslaufzeit?)

Mit 01.06. wird das also so und so nichts - frühestens kannst du deine Mietzahlungspflichten ab 01.08. loswerden ... wenn deine Kündigung deiner Vermieterin sowie deine Mitwirkungsaufforderung deiner Mit-Hauptmieterin bis allerspätestens 5. Mai zugegangen ist.

Es ist auch immer schwierig, auf Entgegenkommen zu hoffen und gleichzeitig die Sache mit Vorwurfs-/Anspruchsdenken anzugehen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Julikorn):
Inwiefern könnte ich handeln,
Unabhängig davon, ob ein von dir gesuchter und ihr empfohlener Nachmieter passt oder nicht...
Du kannst zum 1.6. ausziehen.

Du bezahlst dann eben bis zur Klärung/Kündigung/Einigung dein WG-Zimmer weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unabhängig davon, ob ein von dir gesuchter und ihr empfohlener Nachmieter passt oder nicht...
Du kannst zum 1.6. ausziehen.

Du bezahlst dann eben bis zur Klärung/Kündigung/Einigung dein WG-Zimmer weiter.


Na ja, so einfach ist es dann ja doch nicht. Sie mus zum einen ihren kompletten Anteil zahlen und nicht nur den für das Zimmer, dann hält sie auch so lange das Köpfchen für die MIetzahlungen und die Mietsache hin, bis das geregelt ist.

Hier würde ich die Kollegin einbinden in die Suche nach einem Nachmieter, evtl. lässt du sie die Anzeige (die du natürlich zahlst) nach ihrem Gusto gestalten. Und natürlich muss sie auch (weiterhin) bei jedem Vorstellungstermin anwesend sein.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Na ja, so einfach ist es dann ja doch nicht.
Einfach nicht, aber ich schrieb ja, dass er/sie dann eben bis zur Klärung/Kündigung/Einigung die Miete für das WG-Zimmer bezahlen müsse.

...die Miete für die neue Unterkunft ab 1.6. natürlich auch....das dürfte wohl klar sein.

Ob die WG-Mitbewohnerin bei der Nachmieter-Suche mitmachen muss? Da bin ich mir gar nicht sicher. DIE will ja dort wohnen bleiben. Und der/die TE will raus.

Zum Glück ist es bis jetzt nur die Frage...was ist, wenn...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Miete für das WG-Zimmer bezahlen müsse.


und das ist nicht richtig. Sie ist Hauptmieter und dementsprechend für die gesamte MIete (respektive ihren Anteil) verantwortlich. Wenn die Kollegin nicht zahlt, dann hängt sie mit der gesamten Miete mit drin, nicht nur mit "ihrem Anteil", die Krux an solchen "WG´s", ebenso wie die Tatsache, dass eine Trennung gar nicht so einfach ist, wie man das zu Anfang dachte. Willkommen im Erwachsenenleben.

Zitat (von Anami):
Ob die WG-Mitbewohnerin bei der Nachmieter-Suche mitmachen muss?


Nein muss sie nicht, das schreibt ja auch keiner.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wenn die Kollegin nicht zahlt,
Ach so, verstehe. Aber warum sollte die das tun? Das schreibt oder denkt bisher auch keiner...

Je nachdem, was das für eine Vermieterin ist, könnte man seine Angst ja bei dieser mal ansatzweise vorbringen.
Nach Möglichkeit erst, wenn die Kollegin/bleibende Mitbewohnerin schon ein paar Nachmieter als unpassend abgelehnt hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Je nachdem, was das für eine Vermieterin ist, könnte man seine Angst ja bei dieser mal ansatzweise vorbringen.


Warum, das würde doch nur die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen untergraben, wenn man Bedenken bezgl. der Zahlungen der Kollegin äußert.

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#9
 Von 
Julikorn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuallererst: Vielen Dank für eure Antworten, Tipps und Vorschläge!

Ein kurzer Zwischenstand (vielleicht auch interessant für andere, die sich in einer ähnlichen Lage wiederfinden, weshalb ich die Sache weiter hier ausführe):

Ich habe meiner Mitbewohnerin (MB) heute eine von mir unterschriebene Entlassungsvereinbarung (Muster/Vorlage aus dem Netz, kleine Änderungen vorgenommen) vorgelegt, und sie hat auch unterschrieben -- fehlt nur noch die Unterschrift von den Vermietern als dritte und letzte Partei. Das heißt, dass ich nicht erst den Schritt zur Klage machen muss, was ja auch im Sinne von uns beiden ist. Wäre dies der Fall gewesen, dann hätte dieser Vorgang einerseits Monate dauern können, und andererseits für sie teuer werden können, da mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gunsten von mir, dem Kläger, entschieden worden wäre und damit die Kosten vom Angeklagten zu tragen sind. Das hätte dann bedeutet, weitere Monate mit im Vertrag zu hängen bis entweder meine MB mit ausziehen würde oder die Klage durch wäre. Jetzt ist immerhin für ihre Zustimmung gesorgt.
Jetzt fehlt noch ein/e NachmieterIn und ein OK von den Vermietern, nachdem diese die Einkommensnachweise von MB und Nachmieter gesehen haben und dann zustimmen sollten. Möglichst zeitnah; Daumen drücken, hoffen und freundlich bleiben.

PS: Ich habe den Vertrag für die neue Wohnung natürlich noch nicht unterschrieben. Der liegt hier erst einmal, bis sich die Sache klärt. Höchstwahrscheinlich dauert die ganze Organisation aber so lange, dass ich Fristen (Jobcenter, Mietvertragsunterzeichnung neue Wohnung) verlängern lassen muss.

PPS: Ich hoffe, dass die Infos hier auch noch anderen helfen werden. Plant in einer ähnlichen Situation also genug Zeit ein. Und solltet ihr in einer WG wohnen, lohnt es sich manchmal doch, statt einen Hauptmietervertrag einen für Untermiete zu unterzeichnen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung und
Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Julikorn):
Ich habe meiner Mitbewohnerin (MB) heute eine von mir unterschriebene Entlassungsvereinbarung (Muster/Vorlage aus dem Netz, kleine Änderungen vorgenommen) vorgelegt, und sie hat auch unterschrieben -- fehlt nur noch die Unterschrift von den Vermietern als dritte und letzte Partei.


Das ist doch erfreulich, dann drück ich dir die Daumen, dass dein VM auch einwilligt, dich aus dem Vertrag zu entlassen.
Zitat (von Julikorn):
Jetzt fehlt noch ein/e NachmieterIn und ein OK von den Vermietern, nachdem diese die Einkommensnachweise von MB und Nachmieter gesehen haben und dann zustimmen sollten. Möglichst zeitnah; Daumen drücken, hoffen und freundlich bleiben.


Warum? Wenn dein VM auch unterschreibt, dann ist das doch das Problem der noch MItbewohnerin.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Julikorn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Wünsche!

Zitat (von Solan196):
Warum? Wenn dein VM auch unterschreibt, dann ist das doch das Problem der noch MItbewohnerin.

Denke ich als solches eigentlich auch. Aber: Da meine MW in der Wohnung bleiben will bzw. mit einem/r NachmieterIn einen neuen Vertrag unterschreiben will, wenn ich raus bin (beide Parteien sind dann Hauptmieter), müsste sie einerseits (zusammen mit mir) eine fristgemäße Kündigung einreichen, um aus dem Vertrag zu kommen (was sie (und ich) ja nicht will); andererseits will meine VM wohl sicherstellen, dass weiter das Geld fließt und meine MB mit allen Rechten und Pflichten (auch alleine) haften kann. Gleiches gilt für den/die NachmieterIn, die ja dazukommen soll. Dann haften beide.
Und weil meine MW bei Einzug eines/r neuen MitbewohnerIn mit diesem/r ja einen neuen Vertrag schließen muss, müssen/sollen diese dem Vermieter sowieso Einkommensnachweise vorzeigen.
So verstehe ich das, während ich hoffe, dass es der VM genügt, wenn meine MB ihr Einkommen nachweist und so mein Umzug klargeht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Wer hat denn den von ihr unterschriebenen Vertrag aufgesetzt und was steht da genau drin?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Julikorn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier noch ein Auszug zu der Thematik aus der Mail:
"Bei einer gewünschten alleinigen Fortführung des Mietverhältnisses [...] benötigen wir [Frau X's] aktuelle Einkommensnachweise [...], damit auch wir Ihrer Entlassung aus dem Mietverhältnis (und damit auch aus der gesamtschuldnerischen Haftung) zustimmen können."
Sowie:
"Auch ein neuer Mieter müsste vor Aufnahme in den Mietvertrag entsprechende Auskünfte zu seinen Einkünften erteilen."

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#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Das ist doch keine Entlassungsvereinbarung?

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