Hallo Leute,
mein Anliegen ist folgendes:
leztes Jahr habe ich 3 Monate lang in einer WG gewohnt, aus der ich dann vorzeitig ausgezogen bin, ohne eine Kündigung beim eigentlichen Vermieter eingereicht zu haben.
Von den restlichen Vermieten wurde mir versichert, dass das in Ordnung sei unter der Vorraussetzungen, dass ich die Möbel nicht mitnehme und die Kaution überlasse.
Habe ich dann soweit alles getan. Nun kam vor einem Monat eine Email in der ich von einer der Vermieterinnen gebeten wurde den Änderungsmietvertrag zu unterschreiben. Das Datum der Änderung ist auf 8 Monate nach meinem eigentlichen Auszug angesetzt. Kann es sein, dass noch zu zahlende Mietbeiträge auf mich zukommen?
Lieb Grüße
Auszug aus WG ohne Kündigung beim Vermieter.
3. März 2018
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Frage vom 3. März 2018 | 11:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus WG ohne Kündigung beim Vermieter.
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#1
Antwort vom 3. März 2018 | 11:07
Von
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3095x hilfreich)
Theoretisch ja. Ihr Mietvertrag läuft ja noch, damit sind Sie natürlich für die Mieten bzw Ihren Mietanteil (je nach Vertragsgestaltung) haftbar. Entgegen gerechnet werden kann natürlich die Nutzungsentschädigung seitens des ja vermutlich neu eingezogenen Mieter. Interessant wird die Geschichte, wenn der Mieter sang- und klanglos aussieht oder gar Mietschulden hat.
#2
Antwort vom 3. März 2018 | 11:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatTheoretisch ja. Ihr Mietvertrag läuft ja noch, damit sind Sie natürlich für die Mieten bzw Ihren Mietanteil (je nach Vertragsgestaltung) haftbar. Entgegen gerechnet werden kann natürlich die Nutzungsentschädigung seitens des ja vermutlich neu eingezogenen Mieter. Interessant wird die Geschichte, wenn der Mieter sang- und klanglos aussieht oder gar Mietschulden hat. :
Ich wohne seit ziemlich langer Zeit nicht mehr in der Wohnung, eine neue Mieterin wurde auch schon gefunden. Die Schlüssel habe ich auch schon längst abgegeben. Ist das alles nicht rechtskräftig?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. März 2018 | 12:02
Von
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)
ZitatIch wohne seit ziemlich langer Zeit nicht mehr in der Wohnung, eine neue Mieterin wurde auch schon gefunden. Die Schlüssel habe ich auch schon längst abgegeben. Ist das alles nicht rechtskräftig? :
Wenn es einen von Dir unterschriebenen Vertrag, dann nicht.
In dem Fall bleibt Dir nur mit dem Vermieter einen rückwirkenden Auflösungsvertrag auszuhandeln.
Der Auszug in Verbindung mit der Schlüsselübergabe bestätigen nur Dine aufgabe der Nutzung. Der Vertrag wird dadurch nicht beendet.
Entweder sie wussten es auch nicht bsser oder haben Dich ganz schön aufs Glatteis geführt.ZitatVon den restlichen Vermieten wurde mir versichert, dass das in Ordnung sei unter der Vorraussetzungen, dass ich die Möbel nicht mitnehme und die Kaution überlasse. :
Vereinbarungen zum Vertrag kannst Du nur mit Deinem Vertragspartner, nicht mit irgendwelchen anderen treffen.
Berry
#4
Antwort vom 4. März 2018 | 14:08
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
Hallo "fb418805-68",
Sie sprechen in Ihrer Anfrage von einem "eigentlichen Vermieter", "den restlichen Vermietern" und "einer der Vermieterinnen". Wie ist das gemeint?
Haben Sie den Änderungsmietvertrag unterschrieben?
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