Meine Ex-Partnerin und ich sind beide Hauptmieter einer DHH, der Vertrag läuft noch fast 3 Jahre.
Wir haben vereinbart, dass ich ausziehe und mich nicht mehr an der Miete beteilige, sie möchte das Haus weiter bewohnen und die Kosten voll alleine tragen.
Mir ist natürlich klar, dass das am gesamtschuldnerischen Anspruch des Vermieters gegen uns beide nichts ändert.
Wie könnte man diese Vereinbarung schriftlich festhalten? Zu meiner Überraschung finde ich online keine Beispielformulierungen zu dieser mMn doch recht häufigen Situation.
-- Editiert von User am 09.08.2022 16:46
Auszug aus gemeinsamer Wohnung nach Trennung, Beitrag zur Miete festlegen
9. August 2022
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Frage vom 9. August 2022 | 16:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus gemeinsamer Wohnung nach Trennung, Beitrag zur Miete festlegen
Fragen zur Miete?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 10. August 2022 | 09:37
Von
Status: Unparteiischer (9870 Beiträge, 4477x hilfreich)
Nur zur Sicherheit die Information, dass es Sonderregeln zu Ehewohnungen gibt. Wenn die Ex-Partnerin eine Ehefrau war/ist, dann ist die rechtliche Situation eine komplett andere.ZitatMeine Ex-Partnerin :
Wenn das keine Ehewohnung war, würde ich empfehlen, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Wenn die Ex-Partnerin ausreichend solvent ist, ist er vielleicht zu einer einvernehmlichen Änderung der Vertragspartner bereit. Verpflichtet ist er dazu aber natürlich nicht.
Dann schreibt man genau das in die Vereinbarung. Rein mietrechtlich sollte man am besten noch Regelungen zur vermutlich gezahlten Kaution, zu möglichen Nebenkostenachzahlungen bzw. -guthaben und zu möglicherweise schon vorhandenen Schäden oder Umbauten (die schlimmstenfalls irgendwann zurückgebaut werden müssen) treffen.ZitatWir haben vereinbart, dass ich ausziehe und mich nicht mehr an der Miete beteilige, sie möchte das Haus weiter bewohnen und die Kosten voll alleine tragen. :
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