Auszug innerhalb der Heizperiode

4. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
micstar1967
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug innerhalb der Heizperiode

Hallo,
habe gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen und soll saftig nachzahlen:

Abrechnungszeitraum: 1.3.08 bis 28.2.09
Auszug 31.7.08

Tankvorgänge des Vermieters:
1.7.08 und 10.02.09

Nun werden mir die vollen Kosten der Tankvorgänge anteilig für fünf Monate angerechnet. also für Zeiten, in denen ich gar nicht mehr dort wohne.
eine Zwischenablesung hat stattgefunden.

Frage: 1. Muss ich die Kosten zahlen oder habe ich verhandlungsspielraum?
2. Habe ich überhaupt die chance, einen Rechtsstreit zu gewinnen?

Michael Schmitz

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Fontanelli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Einen Verhandlungsspielraum haben Sie nur wenn sie gegen konkrete Positionen aus der Abrechnung einen Einspruch erheben.

In der Heizkostenabrechnung werden die Kosten nach Verbrauch und nach Wohnfläche verteilt, und es müssen sämtliche Kosten die in dem Zeitraum angefallene sind, auch von Ihnen im Verhältnis der Nutzung bezahlt werden

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

quote:
Abrechnungszeitraum: 1.3.08 bis 28.2.09
Auszug 31.7.08


Liest hier eigentlich jemand dieBeiträge ?????

Wenn ich mal davon ausgehe, dass das Mietverhältnis am Auszugstag geendet hat,
dann hat die Nebenkostenabrechnung auch nur bis zu diesem Tag zu erfolgen.

Der Abrechnung widersprechen, schriftlich !!! , und vom Vermieter eine taggenaue Abrechnung verlangen, und auch gleich einen Termin zur Einsichtnahme der Rechnungen, alternativ dem V vorschlagen diese in Kopie der neuen Abrechnung beizulegen.

Mitglied im Mieterschutzbund werden und von denen die Abrechnung, die Neue, prüfen lassen.

Falls der V nicht in die Gänge kommt erstmal nix zahlen, gleich wie Absatz drüber, und auf eine Klage ankommen lassen.

Ich liebe unfähige Vermieter genauso wie betrügerische Mieter :-)

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Eben und genau das ist unzulässig, es dürfen lediglich Kosten angerechnet werden die innerhalb des Mietzeitraumes entstanden sind

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#8
 Von 
micstar1967
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erst mal danke für die reichlichen Antworten.

Wenn die Anrechnung unzulässig, gibt es dazu Rechtsentscheidungen, die ich zitieren kann.

Grüsse
Michael

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
micstar1967
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich frage mich aber, wenn ich in der ersten Hälfte der Periode ausgezogen bin und sämtlich kosten für Heizöl erst nach meinem Auszug entstanden sind, ob ich wirklich dafür zahlen muss.

Michael

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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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