Hallo,
habe gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen und soll saftig nachzahlen:
Abrechnungszeitraum: 1.3.08 bis 28.2.09
Auszug 31.7.08
Tankvorgänge des Vermieters:
1.7.08 und 10.02.09
Nun werden mir die vollen Kosten der Tankvorgänge anteilig für fünf Monate angerechnet. also für Zeiten, in denen ich gar nicht mehr dort wohne.
eine Zwischenablesung hat stattgefunden.
Frage: 1. Muss ich die Kosten zahlen oder habe ich verhandlungsspielraum?
2. Habe ich überhaupt die chance, einen Rechtsstreit zu gewinnen?
Michael Schmitz
Auszug innerhalb der Heizperiode
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Einen Verhandlungsspielraum haben Sie nur wenn sie gegen konkrete Positionen aus der Abrechnung einen Einspruch erheben.
In der Heizkostenabrechnung werden die Kosten nach Verbrauch und nach Wohnfläche verteilt, und es müssen sämtliche Kosten die in dem Zeitraum angefallene sind, auch von Ihnen im Verhältnis der Nutzung bezahlt werden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
quote:
Abrechnungszeitraum: 1.3.08 bis 28.2.09
Auszug 31.7.08
Liest hier eigentlich jemand dieBeiträge ?????
Wenn ich mal davon ausgehe, dass das Mietverhältnis am Auszugstag geendet hat,
dann hat die Nebenkostenabrechnung auch nur bis zu diesem Tag zu erfolgen.
Der Abrechnung widersprechen, schriftlich !!! , und vom Vermieter eine taggenaue Abrechnung verlangen, und auch gleich einen Termin zur Einsichtnahme der Rechnungen, alternativ dem V vorschlagen diese in Kopie der neuen Abrechnung beizulegen.
Mitglied im Mieterschutzbund werden und von denen die Abrechnung, die Neue, prüfen lassen.
Falls der V nicht in die Gänge kommt erstmal nix zahlen, gleich wie Absatz drüber, und auf eine Klage ankommen lassen.
Ich liebe unfähige Vermieter genauso wie betrügerische Mieter :-)
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
--- editiert vom Admin
Eben und genau das ist unzulässig, es dürfen lediglich Kosten angerechnet werden die innerhalb des Mietzeitraumes entstanden sind
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
--- editiert vom Admin
Hallo,
erst mal danke für die reichlichen Antworten.
Wenn die Anrechnung unzulässig, gibt es dazu Rechtsentscheidungen, die ich zitieren kann.
Grüsse
Michael
--- editiert vom Admin
Ja ich frage mich aber, wenn ich in der ersten Hälfte der Periode ausgezogen bin und sämtlich kosten für Heizöl erst nach meinem Auszug entstanden sind, ob ich wirklich dafür zahlen muss.
Michael
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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