Auszug kein Mietvertrag

1. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Martin Bl.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug kein Mietvertrag

Hallo,
folgender Sachverhalt: ich habe eine Whg von einem Bekannten gemietet ohne jemals einen Mietvertrag unterschrieben zu haben. Die Wohnung war nach Sanierung Erstbezug. Es gab weder ein Übernahme noch ein Übergabeprotokoll! Nun mehr will der ehemalige Vermieter jetzt nach dem Auszug Reparaturkosten in Form von neuer Auslegware, welche nach fast zwei Jahren leicht abgewohnt war, und einigen anderen Schönheitsreparaturen gerichtlich gelten machen.
Da kein Mietvertrag abgeschlossen wurde gilt ja sicher BGB? Wie ist die Rechtlage bei diesem Fall?

Vielen Dank für eure Info´s

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

du hast einen mündlichen Vertrag, und das ist für dich i.d.R. günstiger. Normalerweise ist der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig, dies wird in schriftlichen Mietverträgen jedoch meist auf die Mieter abgewälzt. Bei dir ist das nicht der Fall, so dass ich davon ausgehe, dass du nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist. Unbenommen davon musst du natürlich für Schäden aufkommen, die über eine normale Abnutzung hinausgehen und von dir verursacht wurden.

Gruß karamel

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#2
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo Dein Fall ist für uns besonders interessant denn wir wissen wie selten es ist, daß kein Mietvertrag vorliegt.
Wir haben im moment dasselbe problem deshalb halt ich mich da auch etwas an Dich.
Wie es denn so weitergeht.
ich denk mal was wir so wissen und gehört haben,
ist es in dem Fall schwer für den vermieter.
Denn wie will er beweisen ohne Übergabeprotokoll, wie die Wohnung vorher war?
Ich denk mal rechtlich gesehen sieht es gut für Dich aus.
Ich hoffe daß beste für Dich.
Denn wir selber machen daß in Kürze wohl auch durch.
De´nn draußen sind wir schon aus der Wohnung, aber zahlen tun wir noch weil wir müssen.
Und die Abrechnung folgt erst Ende Dezember 2004, darum halt uns bitte auf dem Laufenden was sich denn so entwickelt bei Dir.
Gern auch per mail an: tommyhuber@web.de

Als Mieter macht man eh nichts mutwillig kaputt und wenn mal was kaputt ging in all den jahren haben wir es so gehalten daß wir für die Schäden aufkamen.
Was bei uns im moment abläuft und noch kommen wird ist aber Psychoterror.
Deshalb wäre es nie verkehrt man hätte den einen Mieterrechtschutz.
Nur wirkt dieser erst nach 3 Monaten bei Dir also schon zu spät.
Ich drück die Daumen, daß alles gut abläuft.
nur bitte so viel Anstand haben, daß man für selbst verursachte Schäden aufkommt.
Wir machen dies schon.
Ganz viel Glück und Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Martin Bl.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mieterschutzbund bin ich .. Werd aber zuvor morgen mit meiner Anwältin den Fall bereden und hörchen was diese dazu meint. Ansonsten dann zum Mieterschutzbund richtig. Wie gesagt die Whg war saniert und Erstbezug und wurde durch uns zum Auszug noch gemalert. Allerdings hatte ich um kleine Mängel noch abzustellen den letzten Whg.Schüssel erst am 3. oder 4. Tag des Folgemonats abgegeben. Darauf klagt der Vermieter jetzt noch nebenbei auf eine komplette Monatsmiete! Ist das Rechtens?? Ich meine man muß doch das Recht und Zeit haben Mängel an den Malerarbeiten nach zubessern oder?

Bemängelt werden unter anderem auch Kratzenspuren in Pakett und Kolztreppe durch Hund - dies war dem Vermieter allerdings bekannt das ein Hund mit einzieht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Allerdings hatte ich um kleine Mängel noch abzustellen den letzten Whg.Schüssel erst am 3. oder 4. Tag des Folgemonats abgegeben.

Das ist nur zulässig, wenn der Vermieter dem auch zugstimmt hat. Ansonsten machst Du Dich mit so einem Verhalten schadenersatzpflichtig.

Ich meine man muß doch das Recht und Zeit haben Mängel an den Malerarbeiten nach zubessern oder?

Die Wohnung muss pünktlich zum Kündigungstermin übergeben werden. Wenn die Malerarbeiten bis dann nicht abgeschlossen sind, ist das alleine Dein Problem.

Bemängelt werden unter anderem auch Kratzenspuren in Pakett und Kolztreppe durch Hund - dies war dem Vermieter allerdings bekannt das ein Hund mit einzieht.

Das ist trotzdem kein Grund dafür, dass der Hund das Parkett beschädigt. Solche Kratzsspuren stellen eine übermäßige Abnutzung dar und müssen vom Mieter getragen werden. Die Zustimming des Vermieters zur Hundehaltung impliziert keine Zustimmung zu Beschädigungen, die durch den Hund verursacht werden.

... ohne jemals einen Mietvertrag unterschrieben zu haben

Damit gilt das Mietrecht des BGB in vollem Umfang, so dass Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters sind. Da Du also gar keine Malerarbeiten vornehmen musstest, hattest Du auch keinen Grund, den Schlüssel später abzugeben.

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