Auszug mieterin

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519821-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug mieterin

Muss ich als Vermieter es zu zulassen das nicht die mieterin sondern 3.Personen den auszug machen.
Und wer ist dann für die Schäden verantwortlich die die mieterin oder vlt durch den auszug entstehen.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1395x hilfreich)

Was ist das denn für eine Frage? Die Mieterin kann für den Umzug jeder Art Personen beschäftigen, das geht den Vermieter nichts an. Wenn es freunde oder Bekannte der Mieterin sind, trägt sie oder ihre Haftpflicht evtl. Schäden.
Wird der Umzug von einer Firma gemacht, dann ist die Angelegenheit durch deren Versicherung abgedeckt.

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#2
 Von 
go519821-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn sie keine hat stehe ich auf meine Kosten.

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#3
 Von 
go519821-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe aber das recht dabei zu sein um etweilige Schäden zu kommentieren

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130339 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von go519821-80):
Muss ich als Vermieter es zu zulassen das nicht die mieterin sondern 3.Personen den auszug machen.

ja klar. Die Begriffe "Umzugshelfer" / "Umzugsunternehmen" sind nicht geläufig?



Zitat (von go519821-80):
Und wer ist dann für die Schäden verantwortlich die die mieterin oder vlt durch den auszug entstehen.

In der Regel die Mieterin.



Zitat (von go519821-80):
Habe aber das recht dabei zu sein um etweilige Schäden zu kommentieren

Nö, die Mieterin entscheidet alleine wen sie beim Umzug dabei haben will.
Nervige Vermieter kann man dann auch mal zwangsweise entfernen lassen...




-- Editiert von Harry van Sell am 16.07.2019 19:14

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40658 Beiträge, 6588x hilfreich)

Und wenn nichts passiert--- ärgerst du dich?
Wenn Mieter oder Helfer keine Haftpflicht haben, kannst du sie trotzdem zum Zahlen bringen, wenn beim Auszug Schäden verursacht werden.
Da der 12jährige Sohn schon beim Einzug etwas unbeabsichtigt beschädigt hat, wird er beim Auszug sicher ganz besonders vorsichtig sein.

Vermieter sind Unternehmer. Unternehmer haben immer ein unternehmerisches Risiko.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10847 Beiträge, 4764x hilfreich)
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#7
 Von 
go519821-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie der drauf ist weiß ich das da noch Sachen beschäftigt werden.habe schon genug erlebt.
Der merkt ja nicht mal das er seiner Mutter dabei schadet.
Beklaut mich und holt die Daten von meiner Karte und bestellt Sachen darüber und und und .
Ich will sie einfach nur noch los werden.

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#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Zitat (von go519821-80):
Habe aber das recht dabei zu sein um etweilige Schäden zu kommentieren


Im Hausflur kann dir das keiner verbieten. Wenn Du dich unbedingt lächerlich machen willst.

In der Wohnung hast Du aber nichts zu suchen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10847 Beiträge, 4764x hilfreich)

Zitat (von go519821-80):
Beklaut mich und holt die Daten von meiner Karte und bestellt Sachen darüber
Ich vermute mal, es geht nicht um ein normales Mietverhältnis. Zumindest scheint da eine räumliche Nähe zwischen Vermieter und Mieter zu sein. Mietrechtlich werden sich zwischenmenschliche Probleme nicht lösen lassen.

Zitat (von go519821-80):
Ich will sie einfach nur noch los werden.
Das scheint dir ja zu gelingen. Dann empfehle ich dir, die Situtation in den Gemeinschaftsbereichen vor dem Umzug mit Fotos oder Videos zu dokumentieren und dich beim Umzug nicht dort aufzuhalten. Das gibt nur Stress und bringt nichts. Wenn sie weg sind, dokumentierst du neu entstandene Schäden (du hast ja dann hoffentlich vorher-nachher Bilder) und versuchst diese schriftlich mit deiner Mieterin abzurechnen.

Gleiches mit Schäden in der Mietsache. Hoffentlich hast du ein entsprechend detailliertes Übergabeprotokoll vom Einzug. Denn in die Mieträume wirst du jetzt nicht hineindürfen, wenn die Mieterin das nicht will.

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