Auszug mit Schäden

2. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
pralinchen1805
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug mit Schäden

Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Ich habe am Samstag meine Wohnung übergeben und der Vermieter und die Nachmieterin meinten es ist alles Ordnung.
Heute kam mein Vermieter in meiner neuen Wohnung vorbei und meinte ich solle mitkommen da meine Nachmieterin noch ein paar Schäden entdeckt hätte. Und zwar: Der PVC-Boden im Flur ( 11 Jahre alt ) ist mit Filzstift angemalt der nicht mehr weg geht und einen Kratzer hat, das Waschbecken hat einen Sprung und die Türe im Kinderzimmer hat einige Dellen. Muss ich bzw. meine Haftpflichtversicherung die Schäden bezahlen? Bei meinem Einzug hat der Vermieter kein Schadens- bzw. Übergabeprotokoll gemacht, obwohl ich die Wohnung in nicht renovierten Zustand übergeben bekommen habe. Er redet sich damit raus, dass die Vormieterin meine Freundin gewesen sei und er sich da nicht so einmischen wollte.Aber wäre es damals nicht seine Pflicht gewesen, eine ordnungsgemäße Abnahme durch zu führen? Die Wohnung hat auch einen Garten, wo Ich auf meine Kosten Rundsteine enfernen soll, da Ich diese angeblich von den Vormietern übernommen hätte, habe ich aber nicht.
Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Brauche dringend Hilfe!
Danke im Voraus.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bei der Wohnungsübergabe zu Mietbeginn ein Schadens- oder Übergabeprotokoll zu erstellen. Da das überweigend in Deinem Interesse gewesen ist, hättest Du selbst auf so einem Protokoll bestehen sollen.

Schäden sind dann vom Mieter zu tragen, wenn sie auf nicht vertragsgemäße Nutzung zurückzuführen sind. Dass die Schäden bereits bei der Übergabe vorhanden waren, müsstest Du im Zweifel beweisen, was kaum gelingen dürfte.

Der Filzstift auf dem PVC-Boden fällt darunter. Dabei ist jedoch nur der Zeitwert zu ersetzen, der bei einem 11 Jahre alten PVC-Boden bei 0 liegen dürfte. Aus diesem Grund ist dann doch kein Schadenersatz fällig.

Das Gleiche gilt für die Dellen in den Türen. Innentüren erreichen jedoch erst nach 20-30 Jahren einen Zeitwert von 0.

Bezüglich der Rundsteine sieht es jedoch anders aus. Hier muss der Vermieter beweisen, dass Du wusstest, dass die Rundsteine mitgemietet wurden. Das dürfte dem Vermieter wiederum schwer fallen.

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

zur Klarstellung:
Die Schäden am PVC-Boden und an den Türen fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung und müssen daher vom Mieter ersetzt werden. Allerdings muss nur der Zeitwert ersetzt werden, der beim PVC-Boden bei 0 liegen dürfte.

Wenn die Tür ebenfalls 11 Jahre alt ist, dann muss 50-60% des Neuwertes ersetzt werden. Ein neues Türblatt kostet ca. 60-80€, so dass der Schadenersatzanspruch des Vermieters irgendwo bei 40-50€ liegen könnte.

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Dass die Schäden bereits bei der Übergabe vorhanden waren, müsstest Du im Zweifel beweisen, was kaum gelingen dürfte.


Das sehe ich anders. Wenn der Vermieter vom Mieter Schadensersatz haben will, dann muss er m.E. auch beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pralinchen1805
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt schon alles, aber er hat mir doch am Samstag die Wohnung abgenommen. Ich habe es schriftlich, dass alles in Ordnung sei. Im Übergabeprotokoll steht: Diele in Ordnung
Kinderzimmer in Ordnung
Bad in Ordnung.
Das Schadensprotokoll ist von Ihm von der Nachmieterin und mir unterschrieben worden. Kann er überhaupt noch irgendwelche Forderungen an mich stellen? Die Kaution habe ich ja auch noch nicht bekommen, da er meinte die bekomme ich erst, wenn die Rundsteine entfernt worden sind.
Bei meinem Umzug wusste ich nicht, dass man selbst auf ein Protokoll bestehen muss. Ich dachte, dass sei Pflicht des Vermieters. Eine bekannte von mir hat auch mal in dem haus gelebt und musste für den Schaden den Neuwert bezahlen, mir kommt es so vor als ob er auf meine Kosten den PVC-boden erneurn lassen will. Keine Ahnung wie ich jetzt vorgehen soll. Aber ihr seit mir eine große Hilfe.

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#9
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

#Bei meinem Einzug hat der Vermieter kein Schadens- bzw. Übergabeprotokoll gemacht,#

Nein Sie sind nicht für den Schaden verantwortlich, da er ja schon bei Einzug bestanden hat. Ohne Protokoll kann der VM nicht beweisen, dass der Schaden nicht schon bei Ihrem Einzug vorhanden war.

In diesem Fall trägt allein der Vermieter die Kosten!
Lassen Sie sich nicht von den Antworten der VM hier beeindrucken. Ich pers. bin Mieter!

A. Meyer

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