Hallo, ich wohne in meiner zweier WG nur noch zwei Monate, dann läuft der Vertrag aus. Kann ich allerdings schon früher raus, wenn erschwerte Bedingungen vorliegen?
Meine Mitbewohnerin ist Hauptmieterin und ich benutze ihre Sachen mit. Nun hat sie einige Sachen weg geschlossen (Staubsauger und unter anderem Mein Bügelbrett) und mich darauf hingewiesen ihr Geschirr nicht mehr zu benutzen. Aus diesem Grund möchte ich ausziehen. Ich bin darauf angewiesen die Sachen mitzunutzen. Deswegen zog ich ja bei ihr ein. Was kann ich tun?
LG Killi
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Auszug möglich bei Mobbing?
12. November 2011
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Frage vom 12. November 2011 | 14:33
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug möglich bei Mobbing?
#1
Antwort vom 12. November 2011 | 15:03
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
quote:
Kann ich allerdings schon früher raus, wenn erschwerte Bedingungen vorliegen?
Selbstverständlich.
Nur trifft das bei dir nicht zu.
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#2
Antwort vom 12. November 2011 | 15:18
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Raus können Sie natürlich - wenn Sie weiterhin die Miete zahlen. Ansonsten - nicht!
Kaufen Sie sich einfach etwas Geschirr. Das wird billiger als 2-mal Miete zahlen.
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Erschwerte Bedingungen und auch Mobbing ist hier nicht erkenntlich. Die Mitbewohnerin möchte einfach nicht mehr, dss ihre Sachen mitbenutzt werden.
-- Editiert moochi am 12.11.2011 15:28
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. November 2011 | 22:17
Von
Status: Master (4295 Beiträge, 2443x hilfreich)
Was genau wurde denn gemietet? Sind die Benutzung von Bügelbrett und Geschirr vereinbart im Mietvertrag?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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