Hallo!
Mal wieder eine Teppichproblematik - sorry. Ich bin aus meiner Wohnung nach nur 7 Monaten ausgezogen. Nunmehr will der Vermieter mich anteilig an den Kosten für eine Neuverlegung des Teppichbodens beteiligen. Dazu muss ich sagen, der Teppich hatte schon bei meinem Einzug im Wohnzimmer einen kaum sichtbaren Fleck der von der normalen Nutzung des Teppichs (drauf rumlaufen / am Eingang zum Wohnzimmer zwischen Flur und WOhnzimmer) herrührte. Im Mietvertrag steht, ich müsse bei Auszug die gesamte Wohnung schamponieren und aussaugen und somit Flecken entfernen. Dies hab ich getan. Trotzdem ist der Fleck immernoch ganz leicht sichtbar - allerdings sogar weniger als bei meinem Einzug. Ins Übergabeprotokoll hatten wir aufgenommen "Wohnzimmer - Fleck am Boden Fensterseite". Bei der Abnahme hiess es jetzt, der Fleck wäre nicht genau Fensterseite (weil 1 Meter entfernt) es könnte auch ein anderer Fleck gemeint gewesen sein - pfff!
Nun frage ich mich natürlich, ob ich unter diesen Umständen (Vertragsgemäße Reinigung des Teppichs wenn auch ohne den gewünschen Erfolg und Mietdauer von lediglich 7 Monaten) trotzdem die Neuverlegung eines Teppichbodens mit tragen muss.
Auszug nach 7 Monaten - Teppich ersetzen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Den Ersatz des Teppichs muss der Vermieter in diesem Fall komplett selbst tragen.
> Nun frage ich mich natürlich, ob ich unter diesen Umständen (Vertragsgemäße Reinigung des Teppichs wenn auch ohne den gewünschen Erfolg und Mietdauer von lediglich 7 Monaten) trotzdem die Neuverlegung eines Teppichbodens mit tragen muss.
Lt. Protokoll hatte der Teppich bereits
beim Einzug Schäden. So wie Sie die
Sachlage beschreiben hat der Vermieter
schlechte Karten, da plötzlich der
'Einzugsfleck' verschunden und dafür ein anderer an anderer Stelle aufgetaucht sein soll. Ich sehe nur gewöhnliche Abnutzung,
die mit der Miete abgegolten wurde.
Bei Teppichen geht man von einer
Lebensdauer von ca 10-11J aus.
Selbst wenn Sie den Teppich wirklich
ruiniert haben sollten müssten Sie
höchstens den Restwert als Schadensersatz
leisten. Dazu müssen Sie das Alter
des Teppichs und den Kaufpreis kennen.
Der Vermieter muss diese Angaben
belegen können.
Notfalls bieten Sie dem VM eine
zeitanteilige Beteiligung vor.
Bei 7 Mon / (11 Jahre*12Mon/Hahr) ergibt
sich nur 5% der ALTEN Anschaffungskosten.
Wenn der Teppich damals z.B. 400DM
gekostet hat geben Sie ihm doch
seine 5%*200€ = 10€ damit er zufrieden
ist.
Eine Beteiligung an den Kosten
für den NEUEN Boden (Neuverlegung)
ist m.E. nicht rechtens.
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