Auszug nun Schimmel in Wohnung...renovieren?

3. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Cysha
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Auszug nun Schimmel in Wohnung...renovieren?

Hallo,

wir sind grade am ausziehen, laut Mietvertrag müssen die Wände mit weisser Rauhfasertapete tapeziert sein.

Nun haben wir das Zimmer direkt unter dem Dach leergeräumt und bemerkt das dort an einer Wand Schimmel hockt.

Leider haben wir es jetzt erst gesehen da dort jahrelang ein Schrank stand.

Der Schimmel ist schon überall auf der Tapete und teilweise ist die Tapete schon weggefressen, ich will nicht wissen seit wann der dort sitzt und auch nicht wie es erst unter Tapete aussieht.

Der Schimmel ist definitiv nicht unser Fehler z.B. durch falsches Lüften, also ist doch eigentlich der Vermieter derjenige der ihn beseitigen muss oder?

Ich denke auch, wenn der Schimmel schon so auf der Tapete sichtbar ist, muss auf jedenfall der ganze Raum behandelt werden, müssen wir dann warten bis der Vermieter sich darum gekümmert hat und müssen dann den Raum renovieren oder können wir um die Renovierung drumherum kommen?

Wie viel Zeit muss uns der Vermieter geben um den Raum zu renovieren?
Was wenn der Raum erst 1 Tag vor Schlüsselübergabe bereit zum renovieren ist?

Vielen Dank für das beantworten!

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

quote:
Der Schimmel ist definitiv nicht unser Fehler z.B. durch falsches Lüften, also ist doch eigentlich der Vermieter derjenige der ihn beseitigen muss oder?
Unabhängig davon, wer am Schimmel Schuld ist, ist das ein Mangel der Wohnung, der dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen ist.

Der Vermieter ist auch für die Beseitigung zuständig, wenn es euer Verschulden ist - er kann dann nur die entsprechenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.

Wenn man jahrelang einen Schrank ohne Hinterlüftung an einer nicht gedämmten Außenmauer stehen hat, kommt übrigens ziemlich flott der Schimmel, und meine Ansicht nach ist dann daran derjenige Schuld, der den Schrank dort aufgestellt hat. Aber ich bin kein Experte, der Vermieter wird schon einen Gutachter holen.

Übrigens ist eine Formularklausel, die euch verpflichtet, die Wohnung in Rauhfasser weiß zurückzugeben, nicht zulässig und führ dazu, dass man gar keine Schönheitsreparaturen durchführen muss.

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#2
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 220x hilfreich)

quote:
da dort jahrelang ein Schrank stand....

und
quote:
Der Schimmel ist definitiv nicht unser Fehler

wiederspricht sich meiner Erfahrung nach.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

quote:
Der Schimmel ist definitiv nicht unser Fehler z.B. durch falsches Lüften,


Dafür fehlt der Beweis durch Sachvortrag, mal abgesehen von der Schranksache, auf die schon die Vorredner eingegangen sind.

Aber ich bezweifel auch grad die Wirksamkeit der Renovierungsklausel.

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#4
 Von 
Cysha
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

der Schrank stand natürlich nicht direkt an der Wand aber eben so das man nicht direkt dahinter gucken konnte.

Ne, der Raum ist Dachgeschoss und von außen sind ewig die Vögel dran, teilweise hat man im Sommer jeden Tag lauter kleine Stückchen von der Wand/Dach auf dem Balkon...
Hoffe ihr versteht was ich meine...

Somit kann immer mehr Feuchtigkeit in die Wand ziehen.
Und die Vögel sind definitv nicht unser Fehler.

Ich habe den Mietvertrag grade nicht griffbereit aber es steht in etwa drin das wir die Wohnung so hinterlassen müssen wie wir sie bekommen haben und wir haben sie mit weisser Rauhfaser Tapete bekommen.

gruß

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

quote:
teilweise hat man im Sommer jeden Tag lauter kleine Stückchen von der Wand/Dach auf dem Balkon... Und die Vögel sind definitv nicht unser Fehler.
Dann habt ihr diese Beschädigungen durch die Vögel hoffentlich rechtzeitig (also gleich im ersten Sommer, als ihr das bemerkt habt) dem Vermieter mitgeteilt, oder?
Wenn ihr das nämlich nicht getan habt und die Piepmätze Jahr für Jahr das Mauerwerk weiter beschädigten, dann seid ihr dem Vermieter dafür Schadenersatz pflichtig: Ihr habt nämlich eine Obhutspflicht, und die erfordert, dass ihr Beschädigungen und Mängel zu melden habt.
Wenn ihr das hingegen regelmäßig gemeldet habt und vermieterseitig nichts passierte, dann ist immer noch die Frage, ob ihr da einfach den Schrank stehen lassen dürftet: Offenbar habt ihr dann ja von den Schäden im Mauerwerk gewusst und so, wie du das erklärst, war es dann ja auch euch klar, dass sich Schimmel bilden würde.

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#6
 Von 
Cysha
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

wir haben im ersten Ahr als wir das bemerkten, dem Vermieter bzw. der Gesellschaft bescheid gegeben, dort hieß es das dies nicht weiter schlimm sei und wir uns keine sorgen machen müssten.
Naja, es ging Jahrelang gut, ich denke bis die Vögel genug zerstört hatten...

Allerdings werden wir wahrscheinlich kaum beweisen können das wir es gemeldet hatten da beim VM sehr viel untergeht und wir hier nun schon etwas über 20Jahre wohnen, die Meldung also 20 Jahre her ist.

Und als wir den Schrank dort hinstellten, war natürlich noch nichts von Schimmel oder Feuchtigkeit zu sehen.

Wie wahrscheinlich ist es denn das der VM es schafft uns die Kosten für die Beseitigung, von der Kaution abzuziehen?

Gruß


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Nun, schaffen kann der Vermieter das sicherlich ohne weiteres, bei einer normalen Kaution. Ihr müsstet dann eben die Kaution zurückfordern und, wenn er das nicht freiwillig tut, einklagen. Vor Gericht wird dann entschieden, wer die Renovierungskosten wirklich zu tragen hat.

Ich sehe hier eher das Problem, dass die Kaution eventuell gar nicht ausreicht, um die Schäden zu beseitigen. Eine Neuverputzung von außen wird teuer, aber, wenn die Vögel da seit 20 Jahren dran waren, nötig. Dass ihr eurer Sorgfaltspflicht genüge getan habt, indem ihr 20 Jahre lang das, was die Vögel haben runterrieseln lassen, beseitigt habt ... also das wird knifflig.

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#8
 Von 
AnnaSpree
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Das hört sich ja nicht gut an :(
Schau mal, was ich gerade gefunden habe, vielleicht hilft dir das ja: http://mieterschutzbund-berlin.de/Mieterschutz_2011.html

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