Hallo,
unsere Tochter hat am 1.12.2001 zusammen mit ihrem Freund eine Neubauwohnung im Obergeschoß eines Modellhauses bezogen. Die untere Wohnung war leer. Als dort ebenfalls Mieter einzogen, stellte sich heraus, daß das Haus extrem hellhörig war - man hörte Schritte, Unterhaltungen usw.
Unsere Tochter beschloß auszzuziehen und fand eine neue Wohnung, die schon zum 1.9. frei wurde. Sie kündigte also Ende Juli ihre bisherige Wohnung zum 1.9. und präsentierte gleichzeitig ein Paar, das ein Kind erwartete, als Nachmieter. Die Vermieterin lehnte es ab, diese Nachmieter überhaupt zu sehen und erklärte, sie hätte wahrscheinlich selbst jemanden, der die Wohnung übernehmen würde. Eine verbindliche Zusage verzögerte sie aber bis jetzt und sagte nun, ihr Nachmieter würde die Wohnung nehmen, allerdings erst zum 31.10. und bis dahin müßte unsere Tochter Miete zahlen. Unsere Tochter hätte auch noch zwei weitere Nachmieter zum 1.9. gehabt, die aber nun natürlich nicht mehr wollen, weil das zu kurzfristig ist. Muß unsere Tochter tatsächlich bis 31.10.zahlen? Problem: Es gibt auch eine Mietsicherheit von einer Monatsmiete, die die Vermieterin beim Einzug erhalten hat. Kann die auch zurückgefordert werden oder könnte sie sie einfach einbehalten?
Vielen Dank!!!
Evelyn Horsch
Auszug/Nachmieter nicht akzeptiert
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Sehr geehrte Frau Horsch,
die weit verbreitete Ansicht, der Mieter könne dem Vermieter 3 Nachmieter oder zumindestet einen Geeigneten stellen und habe dann einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, ist falsch. Der Mieter kann also nicht verlangen, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entläßt, auch dann nicht, wenn er Nachmieter benennt.
Etwas anderers kann dann gelten, wenn das Festhalten am Mietvertrag für den Mieter eine besondere Härte darstellt oder der Miertvertrag eine Nachmieterklausel enthält. Sie sollten prüfen, ob der Mietvertrag eine solche Klausel enthält. Wenn nicht, ist das Verhalten des Vermieters m.E. rechtens.
Die Mietkaution dient der Sicherheit der Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag. Vom Vermieter kann nach Beendigung des Mietvertrages eine entsprechende Aufstellung seiner Forderungen (insb. Betriebskosten/Kosten für Schönheitsreparaturen)und ggfls. Rückzahlung verlangt werden.
Mirt freundlichen Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt
Mein Vermieter schreibt folgendes:
"Sollten sie einen solventen Nachmieter finden ,der auch im Besitz einer Bescheinigung nach den Förderrechtlinien.. besitzt und kommt es zum Vertragabschluss, dann wäre die vorzetige Entlassung möglich"
Ist es nicht zu viel verlangt?
Ich habe auch einen wichtigen Grund auszuziehen, nämlich Familienzuwachs.
Wladislav
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Vielen Dank erstmal für die Auskunft. Ich gebe sie weiter und wir schauen im Mietvertrag nach einer entsprechenden Klausel. Gilt die Lärmbelästigung als Auszugsgrund (unabhängig von einem Nachmieter)?
Danke!
Evelyn Horsch
Liebe Frau Horsch,
die Lärmbelästigung kann natürlich ein Grund sein, fristlos zu kündigen. Dann müsste diese aber erheblich sein. DIe ERheblichkeit kann hier nicht festgestellt werden, so dass eine Beantwortung der F´rage so seriös nicht möglich ist.
Sehr geehrte Frau Horsch,
die Lärmbelästigung rechtfertigt eine angemessene Míetzinsminderung und ist sicher auch ein Auszugsgrund. Ob die Belästigung für eine fristlose Kündigung ausreicht, ist u.a. von der Intensität, der Dauer und der Tages- bzw. Nachtzeit abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt
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