Auszugssanierung

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
SK130190
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszugssanierung

Hallo und guten Abend,

altersbedingt kann meine Oma (84 J., Pflegestufe II) seit dem Tod meines Opas nicht mehr alleine in ihrer Wohnung bleiben.
Sie hat diese Wohnung seit über 50 Jahren bewohnt (in dieser Zeit wurden in der Wohnung vom Vermieter keine Änderungen/Sanierungen vorgenommen), einen (schriftlichen) Mietvertrag gibt es nicht.
Nun haben wir die Wohnung gekündigt und eine Dame der Wohnungsgesellschaft war vor Ort zwecks auszuführender Renovierungsarbeiten.
Nun haben meine Grosseltern im Laufe der Zeit u.a. Holzverkleidungen angebracht, Bodenfliesen verlegt, der Großteil der Zimmerdecken ist mit diesen Styroporplatten versehen, drei Zimmertüren sind mit Spiegelfliesen verziert.
Dies soll nun alles raus und die Wohnung in einen renovierungsfähigen Zustand gebracht werden.
Ist das so in Ordnung?

U.a. wissen wir, dass z.B. nach dem Auszug eh sämtliche Innentüren erneuert werden. Ist es da nicht irgendwo unnötig, dass die Spiegelplatten entfernt werden, wenn die Türen doch eh weggeworfen werden?

Die Änderungen (wie Bodenfliesen und Holzdecke) wurden in Absprache mit dem seinerzeit zuständigen "Wohnungsbetreuer" (k.A. wie die korrekte Bezeichnung lautet..) gemacht - allerdings hat er seine Zustimmung nur mündlich gegeben und das liegt nun auch schon so lange zurück, dass der gute Mann bereits seinen Ruhestand geniesst.

Die Oma kann die Arbeiten ja nicht durchführen, eine Firma beauftragen geht aber auch nicht, da dafür ihre Rente nicht ausreicht. Was tun?

Freue mich über Infos, Tipps und Denkanstöße.

Danke im voraus und viele Grüße,
Sandra

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
eine Firma beauftragen geht aber auch nicht, da dafür ihre Rente nicht ausreicht. Was tun?

Hat die Oma denn keine Enkel ?



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#2
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

:-)

die kümmern sich doch gerade darum, dass Oma nichts zahlen muss wegen Türen, die sowieso weggeworfen werden, woher wissen sie das bloss?

Und Enkel können mit dem Geld der Oma doch was Besseres anfangen als Omas alte Wohnung zu renovieren, aus der sie sowieso auszieht?

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#3
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Hier geht es nicht um eine Renovierung/um Schönheitsreparaturen, sondern um die Beseitigung von Einbauten.

Die muss M bei Auszug grundsätzlich entfernen. Auch wenn der Vm. dem Einbau zugestimmt hat.

Ausnahme: Beseitigungsverlangen wäre rechtsmissbräuchlich (Türen). Problem: Kann man das beweisen?

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#5
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hier gibt es keinen (nachweisbaren) Vertrag und somit auch keine Forderungen/Ansprüche! <hr size=1 noshade>


Weshalb nicht?

§ 550 BGB
Form des Mietvertrags

Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit.



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-- Editiert am 07.01.2011 23:22

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Der Kenner des Gesetzes würde 550 BGB zitieren, s.o.

Armes Troll

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-- Editiert am 07.01.2011 23:30

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
einen (schriftlichen) Mietvertrag gibt es nicht.

Vermutlich ist dieser nur nicht auffindbar.
Wohnungsgesellschaften haben auch vor 50 Jahren nicht per Handschlag vermietet.

Aber selbst wenn die BGB-Variante anzuwenden wäre, gibt das dem Mieter keine Narrenfreiheit.



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Zitat:
Erstens bin ich nicht dein Freund ...


Ja, ja, Bartel ist schon unterwegs, den Most holen.

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-- Editiert am 07.01.2011 23:42

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#12
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ich würde empfehlen, mal die Rente der Oma zu checken, wenn diese unter der Pfändunggrenze liegt, dann sollte sie die Wohnung einfach kündigen und nach ihr die Sin(n)flut.....

Soll die Baugesellschaft halt alles einklagen und fruchtlos Pfänden.

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#16
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
hatte das Problem beim Tod meiner Mutter.
Einbauten die der Mieter selbst vorgenommen haben müssen entfernt werden. Habe damals auch mit der Wohnungsgesellschaft gesprochen. Anschliessend kleinen Container bestellt und die Sachen entfernt.
Das sollte doch kein Problem sein.
Wenn die Wohnungsgesellschaft vor Gericht geht, was der Fall sein wird habt Ihr erstmal die Anwalts- und Gerichtskosten am Hals. Dies wird sehr viel mehr kosten als ein Container und zwei Tage Urlaub.
Gruss
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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#17
 Von 
SK130190
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo in die Runde,

erstmal danke für Eure Antworten.
Das Problem ist eher nicht, dass wir die Arbeiten/Kosten nicht übernehmen wollen sondern vielmehr nicht können :-/
Zum Einen fehlen auch uns die finanziellen Mittel, eine Firma zu beauftragen, da wir uns selber noch mit einigen "Altlasten" herumschlagen, zum Anderen wohnen wir überhaupt nicht in der Nähe der Wohnung und Urlaub gibt es auch nicht, da aufgrund Arbeitsplatzwechsels in der Probezeit. (Und da auch an den WE gearbeitet wird, fällt auch die Lösung, die Arbeiten an den WE zu machen weg.)
Daher auch überhaupt die Anfrage.

Ich denke, wir werden uns nun doch Angebote von Räumungsfirmen einholen und mit denen dann eine Ratenzahlung vereinbaren, die für Oma erträglich ist.
Oder halt gucken, ob eine Einigung mit der Wohnungsgenossenschaft möglich ist - z.B. dass sie eben gegen Kostenbeteiligung die Arbeiten übernehmen, da wirklich die gesamte Wohnung nach Auszug komplett saniert werden wird (Standard von Wohnungserstellung zu Beginn der 50er Jahre).

Und vonwegen Mietvertrag: es gibt tatsächlich keinen schriftlichen MV, das wurde uns von der Wohnungsgenossenschaft bestätigt.

Nochmals danke für Eure Hilfe.

Bis bald,
Sandra

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#18
 Von 
SK130190
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ich würde empfehlen, mal die Rente der Oma zu checken, wenn diese unter der Pfändunggrenze liegt, dann sollte sie die Wohnung einfach kündigen und nach ihr die Sin(n)flut.....

Soll die Baugesellschaft halt alles einklagen und fruchtlos Pfänden.


@ TF1970:
Rente liegt zwar unter der Pfändungsgrenze, aber ich weiß nicht, so wirklich fair finde ich diese Lösung ja nicht...
Würde da lieber eine Einigung finden :-)

quote:
Und was ihr tun sollt? Na wie wäre es damit, der Oma/Mutter zu helfen und die Ärmel hochzukrempeln? Nicht nur nehmen, sondern auch geben...


@ Sassy2:
Nur von der Frage darauf zu schließen, dass wir nur nehmen und nicht geben, finde ich ziemlich daneben...
Oma ist schwerstpflegebedürftig und dement, weshalb sie nun ja auch endlich zu uns ziehen soll, da die andere Alternative nur noch das Heim gewesen wäre und sie unter keinen Umständen in ein Solches hineinmöchte.
Ich denke, wer sich in der Pflege auskennt, weiß, was die Versorgung einer pflegebedürftigen (und dementen) Person bedeutet. Daneben das alltägliche private Leben mit seinen Pflichten, wobei schon einiges auf der Strecke bleibt. Aber das ist in Ordnung so und wir tun es gerne für die Oma, da wir spüren, dass sie sich im Kreise der Familie einfach wohl(er) fühlt.
Nur von mehr nehmen als geben kann da irgendwie nicht wirklich die Rede sein...

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