Hallo, hab vor ein paar Monaten ein Auto ausgeliehen bzw. von dem Autohaus abgeholt, da ne Bekannte, die das Auto schonmal geliehen hatte, verhindert war. Mußte natürlich nen Vertrag unterschreiben, wo die meine Daten etc eingetragen hatten.. dann hab ich die noch gebeten, mir das Auto zu erklären. Das Auto wurde nach den vereinbarten Tagen von meiner Bekannten wieder zurückgebracht. Im Autohaus war niemand da, sie haben gesagt, hinstellen und Schlüssel einwerfen. Nach gut einer Woche bekomm ich dann von dem, der uns das Auto vermittelt hat, einen Anruf, dass da am Auto Schaden entstanden sein soll und zwar wie wir des ausgeliehen hatten. Nach gut 1,5 Monaten hab ich dann nen Kostenvoranschlag bekommen und nun plötzlich ne Rechnung über Selbstbeteilung zu Kaskoschaden. Ich hab leider nix in der Hand, nicht mal ne Kopie/Durchschlag von dem Vertrag.. obwohl ich die schonmal gebeten hatten, mir das zuzuschicken. Was meint ihr dazu? Können die das so einfach verlangen? Müssten die sich nicht sofort - also unmittelbar in der früh, wenn sie das Auto angeschaut haben, melden bzw. dann mal verlangen, den Schaden persönlich anzuschauen? Mir kommt das nicht ganz rechtens vor.
Auto ausgeliehen - angeblicher Schaden - Rechnung bekommen
Fragen zur Miete?
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Naja, das Autohaus ist in der beweispflicht. Sie müssen gerichtsfest beweisen, dass der schaden während Deiner Nutzung entstanden bist.
Ob die das beweisen können oder nicht, kann hier keiner beurteilen...
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Ich denke auch, dass die einfach nur Geld abkassieren wollen? Die hatten die REchnung über die Selbstbeteiligung ja schon ner anderen geschickt, die hat die aber zurückgeschickt, nun kommt das Autohaus wieder auf mich zurück. Doofe Sache... ich hab auf jeden Fall daraus gelernt, werd sowas nie mehr machen. Die haben a scho mit Anwalt gedroht, aber ob sie da durchkommen würden...
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Wo steht geschrieben, dass sich das Mietrecht nur auf Mietwohnungen bezieht, liebe(r) hoppla. Schau mal im BGB unter Mietrecht nach.
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Die Frage ist hier genau richtig gestellt. Hier geht es um Mietrecht und nicht speziell um Wohnungsmietrecht.
Im übrigen schadet es grade den vermietern hier nicht, auch mal fragen und Antworten aus anderen Bereichen des Mietrechts mitzulesen. Vielleicht wächst ja dann mal die Erkenntnis, dass das Mietrecht insgesamt durchaus seinen Sinn hat.
Wie ich nämlich schon in einem anderen Thread erwähnte würde wohl keiner der hier schreibenden Wohnungsvermieter den Schaden am einem gemieteten Auto bezahlen, wenn er ihn nicht selbst verursacht hat. Er würde das Auto auch nicht einfach stehen lassen, trotzdem seine Miete zahlen und sagen. Pech gehabt.
dann würde sich auch der Wohnungsvermieter daran erinnern, dass im Mietrecht der Vermieter eine Mietsache zu erhalten hat.
Eigentlich ist es schade, dass es hier in diesem Forum nahezu ausschließlich um Wohnumngen geht. Wenn öfters mal Leute fragen zu anderen Mietobjekten stellen würden, wäre vielleicht einiges im Mietrecht eher nachvollziehbar.
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