Automatische Übernahme Mietwohnung?

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
heff8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Automatische Übernahme Mietwohnung?

Hallo,
ich lebe schon viele Jahre zusammen mit meiner Oma in einer Mietwohnung. Sie ist die Mieterin, ich stehe nicht im Mietvertrag.
Nun ist es leider so, dass sie bald in ein Pflegeheim umzieht und ich somit alleine in der Wohnung verbleibe. Ich möchte auch vorerst bleiben.

Übernehme ich nun automatisch die Wohnung oder muss ich ausziehen?
Muss diese Situation dem Vermieter gemeldet werden oder zahle ich einfach weiter die Miete?
Oder wird ein neuer Mietvertrag erstellt?

Habe leider keine Erfahrungen in diesem Bereich.

Vielen Dank.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von go471413-72):
Übernehme ich nun automatisch die Wohnung

Dafür sehe ich keine Anzeichen.



Zitat (von go471413-72):
oder muss ich ausziehen?

Kommt darauf an, ob die Oma weiterhin Mieterin bleibt (vermutlich nicht) oder ob der Vermieter einen neuen Vertrag mit Dir abschließen möchte (müssen tut er es nicht).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Solange die Oma lebt, könnten Sie einen Untermietvertrag mit ihr machen, der wird aber kritisch, sobald die Oma stirbt.

Warum reden Sie nicht mit dem Vermieter, wenn Sie in der Wohnung bleiben wollen? Solange Sie die Miete regelmäßig, vollständig und pünktlich zahlen (können), dürfte das doch der einfachste Weg sein um das Mietverhältnis auf sicheren Boden zu stellen.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Ich weise mal auf § 563 BGB hin. Es gibt tatsächlich bei Tod eines Mieters eine Übertragung des Mietvertrages, gegen den der Vermieter nur sehr begrenzt etwas machen kann. Dafür muss aber ein gemeinsamer Haushalt geführt werden. Ist das nicht der Fall, übernehmen die Erben den Mietvertrag (§ 564 BGB ). In diesem Fall können aber sowohl Vermieter als auch Erben ohne Grund kündigen.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich weise mal auf § 563 BGB hin. Es gibt tatsächlich bei Tod eines Mieters eine Übertragung des Mietvertrages, gegen den der Vermieter nur sehr begrenzt etwas machen kann. Dafür muss aber ein gemeinsamer Haushalt geführt werden. Ist das nicht der Fall, übernehmen die Erben den Mietvertrag (§ 564 BGB ). In diesem Fall können aber sowohl Vermieter als auch Erben ohne Grund kündigen.


Stimmt, aber warum sollte man nicht den offenen Weg gehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Solange die Oma lebt, könnten Sie einen Untermietvertrag (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung ) mit ihr machen

Da müsste der Vermieter aber auch die Erlaubnis für erteilen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Solange die Oma lebt, könnten Sie einen Untermietvertrag (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung ) mit ihr machen

Da müsste der Vermieter aber auch die Erlaubnis für erteilen.


Ja und die müsste er auch erteilen aufgrund der Verwandtschaft zur Oma

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Stimmt, aber warum sollte man nicht den offenen Weg gehen?
Kann man natürlich. Dadür bräuchte man aber kein Rechtsforum. Das wird erst dann interessant, wenn man sich nicht einigen kann oder wenn man ein Angebot seines Vermieters bewerten möchte. Wer die eigenen Rechte bzw. in diesem Fall eher Grenzen kennt, der ist vermutlich eher bereit, dem Vermieter z.B. bei der Miete entgegenzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von AltesHaus):
Stimmt, aber warum sollte man nicht den offenen Weg gehen?
Kann man natürlich. Dadür bräuchte man aber kein Rechtsforum..


Na ja, Hand aufs Herz ... 80 der hier geschilderten Fälle ließen sich mit gesundem Menschenverstand ohne Forum erledigen ;) ... aber interessanter ist es natürlich die Dinge bis zum Exitus auszudiskutieren.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Blos weil die Oma ins Pflegeheim zieht, endet nicht automatisch der Mietvertrag. Es ist auch egal, wer die Miete überweist, hauptsache Diese kommt pünktlich beim Vermieter an.

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