Hallo,
ich lebe schon viele Jahre zusammen mit meiner Oma in einer Mietwohnung. Sie ist die Mieterin, ich stehe nicht im Mietvertrag.
Nun ist es leider so, dass sie bald in ein Pflegeheim umzieht und ich somit alleine in der Wohnung verbleibe. Ich möchte auch vorerst bleiben.
Übernehme ich nun automatisch die Wohnung oder muss ich ausziehen?
Muss diese Situation dem Vermieter gemeldet werden oder zahle ich einfach weiter die Miete?
Oder wird ein neuer Mietvertrag erstellt?
Habe leider keine Erfahrungen in diesem Bereich.
Vielen Dank.
Automatische Übernahme Mietwohnung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatÜbernehme ich nun automatisch die Wohnung :
Dafür sehe ich keine Anzeichen.
Zitatoder muss ich ausziehen? :
Kommt darauf an, ob die Oma weiterhin Mieterin bleibt (vermutlich nicht) oder ob der Vermieter einen neuen Vertrag mit Dir abschließen möchte (müssen tut er es nicht).
Solange die Oma lebt, könnten Sie einen Untermietvertrag mit ihr machen, der wird aber kritisch, sobald die Oma stirbt.
Warum reden Sie nicht mit dem Vermieter, wenn Sie in der Wohnung bleiben wollen? Solange Sie die Miete regelmäßig, vollständig und pünktlich zahlen (können), dürfte das doch der einfachste Weg sein um das Mietverhältnis auf sicheren Boden zu stellen.
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Ich weise mal auf § 563 BGB hin. Es gibt tatsächlich bei Tod eines Mieters eine Übertragung des Mietvertrages, gegen den der Vermieter nur sehr begrenzt etwas machen kann. Dafür muss aber ein gemeinsamer Haushalt geführt werden. Ist das nicht der Fall, übernehmen die Erben den Mietvertrag (§ 564 BGB ). In diesem Fall können aber sowohl Vermieter als auch Erben ohne Grund kündigen.
ZitatIch weise mal auf :§ 563 BGB hin. Es gibt tatsächlich bei Tod eines Mieters eine Übertragung des Mietvertrages, gegen den der Vermieter nur sehr begrenzt etwas machen kann. Dafür muss aber ein gemeinsamer Haushalt geführt werden. Ist das nicht der Fall, übernehmen die Erben den Mietvertrag (§ 564 BGB ). In diesem Fall können aber sowohl Vermieter als auch Erben ohne Grund kündigen.
Stimmt, aber warum sollte man nicht den offenen Weg gehen?
ZitatSolange die Oma lebt, könnten Sie einen Untermietvertrag (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung ) mit ihr machen :
Da müsste der Vermieter aber auch die Erlaubnis für erteilen.
Zitat:ZitatSolange die Oma lebt, könnten Sie einen Untermietvertrag (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung ) mit ihr machen :
Da müsste der Vermieter aber auch die Erlaubnis für erteilen.
Ja und die müsste er auch erteilen aufgrund der Verwandtschaft zur Oma
Kann man natürlich. Dadür bräuchte man aber kein Rechtsforum. Das wird erst dann interessant, wenn man sich nicht einigen kann oder wenn man ein Angebot seines Vermieters bewerten möchte. Wer die eigenen Rechte bzw. in diesem Fall eher Grenzen kennt, der ist vermutlich eher bereit, dem Vermieter z.B. bei der Miete entgegenzukommen.ZitatStimmt, aber warum sollte man nicht den offenen Weg gehen? :
Zitat:Kann man natürlich. Dadür bräuchte man aber kein Rechtsforum..ZitatStimmt, aber warum sollte man nicht den offenen Weg gehen? :
Na ja, Hand aufs Herz ... 80 der hier geschilderten Fälle ließen sich mit gesundem Menschenverstand ohne Forum erledigen ... aber interessanter ist es natürlich die Dinge bis zum Exitus auszudiskutieren.
Blos weil die Oma ins Pflegeheim zieht, endet nicht automatisch der Mietvertrag. Es ist auch egal, wer die Miete überweist, hauptsache Diese kommt pünktlich beim Vermieter an.
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