Außerordenliches Kündigzungsrecht

7. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)
Außerordenliches Kündigzungsrecht

Ein einem Mietvertrag wurde eine Kündigungsverzicht für zwei Jahre vereinbart. Nach der ersten Nebenkostenabrechnung soll der Mieter nun eine hohe Nachzahlung leisten weil angeblich die Nebenkosten gestiegen sind. Bei der Durchsicht angegeben Nebenkosten stellt der Mieter fest das nicht etwas sein individuellen Verbrauch gestiegen ist, sondern die Kosten für Hausmeister, Gartenpflege, Heizungswartung.
Diese Kosten liegen liegen deutliche oberhalb der Kosten die den Mieter bei seinem Einzug/Vertragsunterzeichnung genannt wurden.
Auf Rückfrage bestätigt der Vermieter das er mit den alten Verträgen nicht mehr zufrieden gewesen sei und neue Verträge abgeschlossen hat die nun allerdings erheblich teurer wären.

Frage: Berechtigt dieses Verhalten des Vermieters den Mieter zur außerordentlichen Kündigung, bzw. zur Kündigung mit den gesetzlichen Fristen trotz des vereinbarten Kündigungsverzichts.

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76 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Berechtigt dieses Verhalten des Vermieters den Mieter zur außerordentlichen Kündigung, bzw. zur Kündigung mit den gesetzlichen Fristen trotz des vereinbarten Kündigungsverzichts. Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Frage: Berechtigt dieses Verhalten des Vermieters den Mieter zur außerordentlichen Kündigung, bzw. zur Kündigung mit den gesetzlichen Fristen trotz des vereinbarten Kündigungsverzichts.


Wird die Wohnung dadurch komplett unbewohnbar?

Sicher nicht.

Also nein!

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Und was soll ein "komplett unbewohnbar" mit dem geschilderten Fall zu tun haben?

Der Vermieter lässt Hausmeisterdienste und Gartenarbeiten von der Firma eines Freundes (nachweisbar) zum fast doppelten Preis ausführen - die dabei erbrachte Leistung hat sich dabei sogar verschlechtert, vorher Etwas und nachher Null. Der neue Vertrag mit der Heizungsfirma wird wohl auf einer ähnlichen Basis abgeschlossenen worden sein (Vermutung).

-- Editiert von Alter Sack am 07.03.2020 14:57

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Der neue Vertrag mit der Heizungsfirma wird wohl auf einer ähnlichen Basis abgeschlossenen worden sein (Vermutung).

Mit Vermutungen kommst du keinen Schritt weiter, dir bleibt nur die Möglichkeit durch Einsichtnahme in die Rechnungen eine Abzocke durch deinen Vermieter nachzuweisen. Und nein, eine außerordentliche Kündigung ist auf keinen Fall durchzusetzen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Und was soll ein "komplett unbewohnbar" mit dem geschilderten Fall zu tun haben?
Wohl eher mit deiner Frage...

Bei null Leistung wäre uU die Ankündigung einer Mietminderung angezeigt.
Was wäre denn ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Kündigung durch den Mieter?

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Der Vermieter lässt Hausmeisterdienste und Gartenarbeiten von der Firma eines Freundes (nachweisbar) zum fast doppelten Preis ausführen


Möglicherweise war die vorherige Firma zu billig; die korrekten Preise kannst Du
durch die Handwerkskammer erfahren.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Und was soll ein "komplett unbewohnbar" mit dem geschilderten Fall zu tun haben?


Weil das der so ziemlich einzigste Grund ist aus dem ein Mieter fristlos kündigen kann.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
die korrekten Preise kannst Du durch die Handwerkskammer erfahren.

Ganz gewiss nicht. Woher soll die HWK die auch wissen?



Zitat (von Alter Sack):
Berechtigt dieses Verhalten des Vermieters den Mieter zur außerordentlichen Kündigung, bzw. zur Kündigung mit den gesetzlichen Fristen trotz des vereinbarten Kündigungsverzichts.

Nein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Welche Möglichkeiten hätte den der Mieter gegen die überhöhten Nebenkosten vorzugehen die auf den Vertragswechsel des Vermieters (nach Angabe des Vermieters auch von ihm selbst initiiert) zurück zu führen sind.

Kann der Vermieter einfach so die angekündigten Nebenkosten für Hausmeister und Gartenarbeit von ca. 1500€ auf ca. 3000€ pro Jahr (d.h. pro Mieter um ca. 300€ pro Jahr mehr) erhöhen nur weil er einen Gefälligkeitsvertrag mit seinem Freund zu überhöhten Kosten abschlossen hat.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wie möchte man denn das mit dem Gefälligkeitsvertrag nachweisen?

Eine Anhebung um 100 % ist natürlich eklatant. Wie kann der Mieter nachweisen, dass es vorher weniger war? Hat man die Verträge vorher und nachher eingesehen?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Welche Möglichkeiten hätte den der Mieter gegen die überhöhten Nebenkosten vorzugehen die auf den Vertragswechsel des Vermieters (nach Angabe des Vermieters auch von ihm selbst initiiert) zurück zu führen sind.

Er müsste beweisen, das die Kosten ungerechtfertigt sind. Ohne irgendwelche Vermutungen, sondern mit Fakten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Inhaltlich gesehen hat der Mieter weder die alten noch die neuen Verträge. Als er den er Mietvertrag unterschrieben hatte wurde ihm eine alte Nebenkostenabrechnung präsentiert die als Basis für seine monatlichen Vorauszahlungen diente. Jetzt, nachdem er etwas mehr als ein Jahr in der Wohnung lebte, hatte der die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten, dabei waren ihm diese Erhöhungen erst aufgefallen.

Nach mündlicher Rücksprache mit dem Vermieter teile ihm der Vermieter ebenfalls mündlich mit das er zu Anfang des letzten Jahres (also kurz nach der Mietvertragsunterzeichnung) die entsprechenden Firmen gewechselt da er mit der erbrachten Leistung angeblich nicht zufrieden gewesen sei. Die neuen Verträge seinen halt teurer weil auch die neue Firma besser sei. Im Haus gibt es insgesamt 5 Wohnungen, nach Gesprächen mit den Mitbewohnern erfuhr der Mieter, das die Gartenarbeiten im letzten Jahr eher schlechter ausgeführt worden ist als in den Vorjahren und das die Gartenfirma einem Herrn X gehört der seit langen mit dem Vermieter befreundet ist.

Zusatz: Die Firma die die Hausmeisterdienstleistungen erbringt gehört auch diesem Herrn X.


-- Editiert von Alter Sack am 07.03.2020 17:12

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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ganz gewiss nicht. Woher soll die HWK die auch wissen?


Die HWK wissen die Handwerker-Preise mit Sicherheit.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#14
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Inhaltlich gesehen hat der Mieter weder die alten noch die neuen Verträge. Als er den er Mietvertrag unterschrieben hatte wurde ihm eine alte Nebenkostenabrechnung präsentiert die als Basis für seine monatlichen Vorauszahlungen diente. Jetzt, nachdem er etwas mehr als ein Jahr in der Wohnung lebte, hatte der die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten, dabei waren ihm diese Erhöhungen erst aufgefallen.

Nach mündlicher Rücksprache mit dem Vermieter teile ihm der Vermieter ebenfalls mündlich mit das er zu Anfang des letzten Jahres (also kurz nach der Mietvertragsunterzeichnung) die entsprechenden Firmen gewechselt da er mit der erbrachten Leistung angeblich nicht zufrieden gewesen sei. Die neuen Verträge seinen halt teurer weil auch die neue Firma besser sei. Im Haus gibt es insgesamt 5 Wohnungen, nach Gesprächen mit den Mitbewohnern erfuhr der Mieter, das die Gartenarbeiten im letzten Jahr eher schlechter ausgeführt worden ist als in den Vorjahren und das die Gartenfirma einem Herrn X gehört der seit langen mit dem Vermieter befreundet ist.

Zusatz: Die Firma die die Hausmeisterdienstleistungen erbringt gehört auch diesem Herrn X.


-- Editiert von Alter Sack am 07.03.2020 17:12


Und daraus willst Du ein Recht zur fristlosen herleiten?

Vergiß es.

Ob die Kosten berechtigt sind kannst Du anhand der Originalbelege prüfen.
Du kannst natürlich auch versuchen dem VM Unwirtschaftlichkeit nachzuweisen.

Selbst wenn dir das gelingen sollte ist das kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.

Das der Vormieter wenige Nebenkosten hatte kann auch andere Ursachen haben.

Zum Beispiel weniger Verbrauch.

Wie groß ist eigentlich die Wohnung und wie hoch waren die Vorauszahlungen?

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„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
das die Gartenfirma einem Herrn X gehört der seit langen mit dem Vermieter befreundet ist.
Das ist doch kein Kündigungsgrund.

Der Mieter soll bitte seine fristgemäße Kündigung gem. MV nicht verpassen.

Das 2. Jahr dürfte bald vorbei sein, oder?

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Die HWK wissen die Handwerker-Preise mit Sicherheit.

Unfug wird durch Widerholung nicht richtiger.

Die kennen nicht mal den Vertragsinhalt, woher sollen die also dann"die korrekten Preise" wissen?


Da ist wohl an jemandem der Wechsel zur freien Marktwirtschaft vorbeigegangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zum Beispiel weniger Verbrauch.


Was Du eigentlich den Eingangsbeitrag gelesen?

Dort stand explizit das nur die Nebenkostenerhöhungen moniert werden die durch die vermieterseitige Kündigung der Verträge für Hausmeister, Garten und Heizungswartung und deren Neuabschluss mit 100% Mehrkosten entstanden sind.

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#18
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das 2. Jahr dürfte bald vorbei sein, oder?
ahr is

Das zweite Jahr ist Ende 2020 vor!

Der Mieter wird nun wegen Verletzung von "Treu- und Glauben" den Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30.06 (er muss sich auch erst einmal etwas Neues suchen), ersatzweise zum Ende des Kündigungsverzichtes zum 31.12 kündigen. Außerdem wird er die eingeforderten Nebenkosten mit der gleichen Begründung nicht zahlen und ggf. von den laufenden Mietzahlungen einbehalten.

Der Vermieter hat mit Vertragsunterzeichnung im Nov. 2018, falsche Nebenkosten benannt. Der neue Dienstleistungsvertrag mit seinem Freund, wie auch der Mietvertrag begann am 01.01.2019. Da muss man davon ausgehen das er von der anstehenden Erhöhung bereits wusste und diese dem Mieter bei Vertragsabschuss auch hätte mitteilen müssen.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Außerdem wird er die eingeforderten Nebenkosten mit der gleichen Begründung nicht zahlen und ggf. von den laufenden Mietzahlungen einbehalten.

Ohje ...



Zitat (von Alter Sack):
Der Vermieter hat mit Vertragsunterzeichnung im Nov. 2018, falsche Nebenkosten benannt.

Bevor man am Ende vor Gericht zieht, sollte man sich nochmals über die Bedeutung des Wortes "Vorrauszahlung" klar werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Unfug wird durch Widerholung nicht richtiger.


Tante Google fragen, hilft gelegentlich.

Zitat (von Harry van Sell):
Da ist wohl an jemandem der Wechsel zur freien Marktwirtschaft vorbeigegangen?


Mitnichten!

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bevor man am Ende vor Gericht zieht, sollte man sich nochmals über die Bedeutung des Wortes "Vorrauszahlung" klar werden.


Der Mieter hat nicht vor zum jetzigen Zeitpunkt vor Gericht zu ziehen.
Was meinen sie mit dem ihrem Verweis auf die "Bedeutung der Vorauszahlung"?

Er ist aber der Ansicht das sich der Vermieter hier nicht korrekt verhalten hat. Außerdem glaubt er auch nicht das der Vermieter vor Gericht zieht, da dann die Gründe/Umstände für die stark gestiegenen Nebenkosten thematisiert würden. Der Vermieter hat ohne Not die Altverträge gekündigt und die niedrigeren Altkosten dem Mieter als voraussichtliche Nebenkosten benannt, gleichzeitig hat er Verträge zu doppelten Kosten abgeschlossen.

Vor Gericht ginge es dann höchstens wenn der Vermieter zum Ende der Mietzeit den strittige Nebenkostenanteil von dann 450€ bzw. 600€ (300€ von 2019, Rest von 2020) von der Kaution eingehalten will.

-- Editiert von Alter Sack am 07.03.2020 19:32

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#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wer hat dem Mieter denn solch einen Unfug ins Ohr geblasen? Aber das läuft ja auch auf ein schickes Verfahren hinaus, das gibt dann als Belohnung einen Eintrag in die SCHUFA, und bei der nächsten Wohnungssuche wird es nicht mehr so einfach werden. Es sieht hier ganz danach aus dass man Kündigungsgründe konstruieren möchte. Der Schuss geht definitiv nach hinten los.

-- Editiert von AltesHaus am 07.03.2020 19:46

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#23
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ist der Mieter der einzige Mieter der von den hohen Betriebskosten betroffen ist ? Wie reagieren die übrigen Mieter ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Der Vermieter hat ohne Not die Altverträge gekündigt

Den Grund hat er genannt:
Zitat (von Alter Sack):
bestätigt der Vermieter das er mit den alten Verträgen nicht mehr zufrieden gewesen sei

Im übrigem muss der Vermieter gar keinen Grund benennen.



Zitat (von Alter Sack):
Außerdem glaubt er auch nicht das der Vermieter vor Gericht zieht, da dann die Gründe/Umstände für die stark gestiegenen Nebenkosten thematisiert würden.

Der steht oben.
Des Mieters Phantasie vom Gefälligkeitsvertrag müsste der Mieter erst mal beweisen.



Zitat (von Alter Sack):
Vor Gericht ginge es dann höchstens wenn der Vermieter zum Ende der Mietzeit den strittige Nebenkostenanteil von dann 450€ bzw. 600€ (300€ von 2019, Rest von 2020) von der Kaution eingehalten will.

Da dürfte es dann auch um den Schadenersatz wegen der unberechtigten Kündigung sowie um die Kosten der Rechtsverfolgung gehen.


Aber ich bin mal gespannt wie es weiter geht.



Zitat (von Alter Sack):
Was meinen sie mit dem ihrem Verweis auf die "Bedeutung der Vorauszahlung"?

Eine Vorauszahlung bedeutet nicht, das die den tatsächlichen monatlichen Nebenkosten auch nur annähernd entsprechen muss. Er könnte auch 10 EUR oder 0 EUR Vorrauszahlung verlangen.




-- Editiert von Harry van Sell am 07.03.2020 20:02

Signatur:

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#25
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

@Spezi-2

Es sind insgesamt fünf Mietparteien betroffen, keiner davon versteht die Gründe für den Vertragswechsel. Außer das der Vertragspartner nun ein alter Freund des Vermieter ist der die Dienstleistung nun zum doppelten Preis erbringt. Und wie schon erwähnt, eine Verbesserung der Dienstleistung konnte nicht festgestellt werde, eher eine Verschlechterung.
Für den besagten Mieter besteht nur die Sondersituation das sein Mietbeginn und der Vertragswechsel zeitgleich stattgefunden haben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Tante Google fragen, hilft gelegentlich.

Dein Google muss wohl kaputt sein ...

Aber wenn man Links zu HWKs hat, welche besagtes belegen, kann man die ja mal problemlos posten ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber ich bin mal gespannt wie es weiter geht.

Zitat (von AltesHaus):
Es sieht hier ganz danach aus dass man Kündigungsgründe konstruieren möchte.


Das soll dann wohl heißen das der Vermieter eine Vertragsleistung zum doppelten Preis einkaufen darf (obwohl es alternative gleichwertige Angebote zum halben Preis gibt) ohne da er dabei gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" verstößt?

Klar die Frage nach gleichwertig oder vergleichbar stellt sich immer!

Aber angenommen, es existieren zwei gleichwertige Angebote (gleichwertig in Hinsicht auf die Qualität der Leistungserbringung, etc...) aber zu erheblich unterschiedlichen Kosten. Der Vermieter wählt das teurere Angebot, der Mieter der letztendlich bezahlen muss ist sauer und zieht vor Gericht.

Wird der Vermieter nicht spätestens vor Gericht seine Auswahlgründe offenlegen müssen ?
Wird das Gericht diese Gründe dann nicht prüfen und ggf. die Zahlungspflicht des Mieters zu den entstehenden Mehrkosten verneinen?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Der Vermieter hat mit Vertragsunterzeichnung im Nov. 2018, falsche Nebenkosten benannt.
NÖ. Zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses waren die so. Dann später wurden sie geändert. Alles erlaubt. (Wie bei der DB)

Der Mieter kann doch 3 Monate vor November 2020 kündigen. Was soll jetzt der Terz?
Zitat (von Alter Sack):
wie auch der Mietvertrag begann am 01.01.2019.
Was denn jetzt? November 2018 oder 1.1.2019
Zitat (von Alter Sack):
Da muss man davon ausgehen
NÖ.
Zitat (von Alter Sack):
Er ist aber der Ansicht das sich der Vermieter hier nicht korrekt verhalten hat.
Das mag seine Ansicht sein. Der Vermieter muß nicht erst auf Not warten, bevor er andere Verträge mit Gärtnern usw. schließt...Untaugliches Argument. Der neue Vertrag hätte auch nicht zustande kommen können. Spielt doch keine Rolle.

Mein Vorschlag: Die 5 Mieter sollten sich in Bälde über die schlechten Gärtnerleistungen beschweren. Aber grundsätzlich--- nicht wegen teuer/Freund/os.ä. Sondern wegen Schlechtleistung.
Das kann auch bei Hausmeisterleistungen geschehen--- allerdings ist schlecht nachzuweisen, was er nicht macht.
Zitat (von Alter Sack):
Hausmeister, Gartenpflege, Heizungswartung.
Bitte sehr genau die 3 jeweiligen Positionen zuordnen--- nicht einfach 600,- statt bisher 450,-
Zitat (von Spezi-2):
Ist der Mieter der einzige Mieter der von den hohen Betriebskosten betroffen ist ? Wie reagieren die übrigen Mieter ?
Es sind alle 5 Mietparteien ab 1.1.2019 betroffen. Hausmeister, Gärtner, Heizungswartung. Wegen neuer Verträge mit diesen Dienstleistern.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nebenkosten steigen immer wieder, das liegt leider in der Natur der Sache. Wie möchten Sie nachweisen dass Ihr Vermieter Ihnen böswillig etwas verschwiegen hat? Warum sollte er das machen? Letztendlich ist der Wohnungsmarkt derzeit so beliebt, dass man durchaus zwischen vielen potentiellen mit Bewerbern wählen kann. Warum sollte man da falsche Angaben machen? Der Mietvertrag kann in neun Monaten gekündigt werden, nutzen Sie die Zeit etwas angemessenes zu finden, und sehen Sie erstmal die Belege ein und vergessen Sie nicht den Vertrag mit den Gewerken einzusehen, dann können Sie immer noch entscheiden ob Sie ihren Drang etwas nicht zahlen zu wollen nach geben möchten oder nicht. Gegebenenfalls würde auch helfen, wenn Sie ein sich einen Fachmann mal zur Seite stellen, sei es ein Anwalt oder so ein Verein, lassen Sie sich mit den Unterlagen in der Hand beraten. Und das bevor Sie irgendwelche Kürzungen vornehmen, die Ihnen eventuell ihre gute Schufa Vita kosten könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was denn jetzt? November 2018 oder 1.1.2019


Steht doch deutlich im Beitrag:
November 2018 war die Vertragsunterzeichnung
01.01.2019 war der Mietbeginn

... und auch schon bei der Vertragsunterzeichnung wusste der Vermieter das die Nebenkosten bereits das sich die beanstandeten Nebenkostenpositionen verdoppeln würden, trotzdem hat der dem Mieter alte Zahlen gegeben.

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