Außerordentlich gekündigt bringt gerade ein paar Probleme

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Saschah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Außerordentlich gekündigt bringt gerade ein paar Probleme

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage

Wir wohnen seit ca 10 Jahren in einem ehemaligen Schwimmbad, jeder in unsere Stadt weiß das die Wohnungen hier feucht sind bis Ende 2015 hat eine Verwaltung dieses Haus verwaltet. Im Jahr 2016 ist es verkauft worden.

So nun zu meinem Problem, ich habe Anfang dieser Woche außerordentlich gekündigt aufgrund des starken Schimmel befalls und den dadurch zu hoch entstandenen Heizkosten sowie der Gesundheit zum 01.06.2017.

Dem Verwalter habe ich das sehr oft nahe gelegt und immer wurde mir ein Eimer mit Fungizide Farbe da hingestellt mit den Worten sie sind Maler sie machen das....ja ich war blau äugig.... Es ist an jeder Aussenwand, salzausblühungen und schimmel.. Möbel habe ich schon viele ausgewechselt und in den Kinderzimmern habe ich nur noch altes stehen, weil es eh wieder weg geschmissen werden muss.

So heute rief der neue Vermieter an und sagte.... Sie haben mir einen Zettel geschickt in der sie sagen sie haben ein Problem mit schimmel..... Es war eine außerordentliche Kündigung.... Jetzt will er erstmal mit einem Maler schauen... Als ich ihn dann angesprochen habe das ich im das Problem mehrmals schon mitgeteilt habe, meinte er... Ich kann mich nur an einmal erinnern und das kam für mich so rüber als wäre es ein Problem von ihrerseits, wie beim Nachbarn falsch gelüftet....
Da Raste ich fast aus....
... Sie müssen mir ja eine Chance geben... Aber was ist mit uns..... Ich meine man sieht das der Schimmel nicht von gestern ist,
Alle Außenwände sind die voll man kann sogar von aussen Risse sehen wo die Feuchtigkeit rein kann... Im Treppenhaus riecht mann den Muff... Runter zum Keller da sieht man an der Wand Schimmel... Ich kann nicht mehr jahr für Jahr renovieren schimmel beseitigen, der sich dann wieder ein neuen Weg sucht...

Jetzt habe ich ein wenig Bammel das er die Kündigung nicht akzeptiert und ich plötzlich weiter Miete zahlen muss.... Hab zu. 1.6 eine neue Wohnung für meine Familie) Frau und 2 Kids)

Muss er die ablehnen?
Ich mochte ihm am 31.05 die Schlüssel übergeben, was mach ich wenn der ablehnt?

Ich hab Kopfweh...


-- Editier von Saschah am 29.03.2017 21:59

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage



Hi

Zitat:

Wir wohnen seit ca 10 Jahren in einem ehemaligen Schwimmbad, jeder in unsere Stadt weiß das die Wohnungen hier feucht sind bis Ende 2015 hat eine Verwaltung dieses Haus verwaltet. Im Jahr 2016 ist es verkauft worden.

So nun zu meinem Problem, ich habe Anfang dieser Woche außerordentlich gekündigt aufgrund des starken Schimmel befalls und den dadurch zu hoch entstandenen Heizkosten sowie der Gesundheit zum 01.06.2017.



Hä? Es war schon immer nass, und erst jetzt schimmelt es?
Oder war der Schimmel nicht doch schon immer da?
Feuchtigkeit an sich ist schon ein Mangel. Aber nachdem es ja sowieso "jeder" weiß, gilt gemietet wie gesehen...
War der Schimmel vorher da: Gemietet wie gesehen.
Trat er später auf, obwohl es schon immer feucht war (das weiß ja jeder...) liegt der Schimmelbefall offenkundig im verantwortungsbereich des Mieters.



Und Sie sind noch dazu Maler?

-- Editiert von Baldwin123 am 29.03.2017 22:10

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
ch habe Anfang dieser Woche außerordentlich gekündigt (...) zum 01.06.2017.

Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein Weiterwohnen in der Wohnung absolut nicht mehr zumutbar ist. Du willst aber offenbar bis 1.6. dort weiterwohnen. Das widerspricht sich. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Kündigung gültig ist.

Ich würde dir raten, schleunigst (bis spätestens Eingang morgens am 4.4. beim Vermieter) eine hilfsweise ordentliche Kündigung nachzuschieben. Dann endet das Mietverhältnis spätestens Ende Juni und du riskierst maximal einen Monat mit doppelter Mietzahlung. Die Kündigung bitte schriftlich und nachweisbar an den Vermieter senden. Notfalls frage einen Freund oder Nachbarn und bitte ihn, dass Ding zu lesen und beim Vermieter in den Briefkasten zu stecken. Dann kann der Zeuge Zugang und Inhalt des Briefes bezeugen.

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#3
 Von 
Saschah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

War schon immer nass, als wir die Wohnung damals angemietet hatten, sagte man uns alles wäre behoben in einem Kinderzimmer hat man auch eine Wand versiegelt, das zeigte man uns ganz stolz..

Ja ich bin Maler meine Frau auch aber seit ca 14 Jahren nicht mehr im Beruf...

Hab die Wohnung renoviert mit Fungizider Farbe, die Ausblühungen kamen erst nach ein paar Jahren...

Schimmel sucht sich halt einen neuen Weg um zum Vorschein zu kommen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Saschah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe eine außerordentliche Kündigung zum 01.06, geschickt, bei einer außerordentlichen Kündigung kann ich den Termin doch selbst festlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Starker Schimmelbefall ist ein Grund die Wohnung fristlos zu kündigen.

Hier gilt es aber zu beachten, dass Du den Zustand über Jahre geduldet (hingenommen) hast und zudem auch noch zu einem in der Zukunft liegenden Dir genehmen Termin kündigst.
Mit letzterem bringst Du zum Ausdruck, dass es so schlimm mit dem Schimmel nicht sein kann.

Weist der Vermieter die Kündigung zum Unzeitpunkt zurück, ist sie aber von ihm auf den richtigen Termin - also unter Beachtung der dreimonatigen Kü-Frist - zu akzeptieren.

Das Beste wäre wohl eine einvernehmliche Einigung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
Ich habe eine außerordentliche Kündigung zum 01.06, geschickt, bei einer außerordentlichen Kündigung kann ich den Termin doch selbst festlegen.
Klär mich auf. Was ist eine außerordentliche Kündigung deiner Meinung nach? Da wird es doch sicher irgendeinen Paragraphen im BGB geben, auf den du dich beziehen möchtest.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
War schon immer nass, als wir die Wohnung damals angemietet hatten, sagte man uns alles wäre behoben in einem Kinderzimmer hat man auch eine Wand versiegelt, das zeigte man uns ganz stolz..


[/quZeigen und reden kann man viel. Hastz du das schriftlich? und selbst wenn- es ist 10 Jahre her. Was hat sich seit Verkauf NACHWEISLICH verändert?

Zitat:


Ja ich bin Maler meine Frau auch aber seit ca 14 Jahren nicht mehr im Beruf...

Hab die Wohnung renoviert mit Fungizider Farbe, die Ausblühungen kamen erst nach ein paar Jahren...

Schimmel sucht sich halt einen neuen Weg um zum Vorschein zu kommen


Das hättest du als Maler und auch deine Frau vorher schon wissen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Starker Schimmelbefall ist ein Grund die Wohnung fristlos zu kündigen.

Hier gilt es aber zu beachten, dass Du den Zustand über Jahre geduldet (hingenommen) hast und zudem auch noch zu einem in der Zukunft liegenden Dir genehmen Termin kündigst.
Mit letzterem bringst Du zum Ausdruck, dass es so schlimm mit dem Schimmel nicht sein kann.

Weist der Vermieter die Kündigung zum Unzeitpunkt zurück, ist sie aber von ihm auf den richtigen Termin - also unter Beachtung der dreimonatigen Kü-Frist - zu akzeptieren.

Das Beste wäre wohl eine einvernehmliche Einigung.

Berry


Zuzstimmung

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Saschah):
Ich habe eine außerordentliche Kündigung zum 01.06, geschickt, bei einer außerordentlichen Kündigung kann ich den Termin doch selbst festlegen.
Klär mich auf. Was ist eine außerordentliche Kündigung deiner Meinung nach? Da wird es doch sicher irgendeinen Paragraphen im BGB geben, auf den du dich beziehen möchtest.


Ach komm, lass es. Er möchte einfach nur kündigen. Musst du ihn deswegen gleich bloß stellen? Nur weil er Maler ist, oder warum?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Saschah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten... Ich sag ja bin zu blau äugig in die Sache damals rein....

Also im schlimmsten Fall wird die Kündigung als ordentliche Kündigung angesehen, sehe ich das richtig?

Er kommt ja nun vorbei... Ja habe es geduldet... Dachte es wird besser.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
Danke für eure Antworten... Ich sag ja bin zu blau äugig in die Sache damals rein....

Also im schlimmsten Fall wird die Kündigung als ordentliche Kündigung angesehen, sehe ich das richtig?

Er kommt ja nun vorbei... Ja habe es geduldet... Dachte es wird besser.


Ganz einfach erklärt: Wenn du eh erst zum 1.6. ausziehen willst, kannst du auch ganz regulär kündigen. Das ist dein gutes Recht, und du musst nicht begründen warum. Ich würde dir diesen Weg empfehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Saschah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich schaffe es nur nicht doppelt zu zahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
Ich schaffe es nur nicht doppelt zu zahlen...


Musst du doch nicht! Wie kommst du darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Saschah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich ordentlich kündige wäre es ja der 1.7

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Ach komm, lass es. Er möchte einfach nur kündigen. Musst du ihn deswegen gleich bloß stellen? Nur weil er Maler ist, oder warum?
Quatsch mit Soße. Ich habe ihm gerade erklärt, wann eine fristlose Kündigung möglich ist. Dann bekomme ich als Antwort, er will doch außerordentlich kündigungen. Entweder er teilt dann mit, was das sein soll (vielleicht habe ich ja was übersehen) oder er sieht ein, dass eine fristlose Kündigung mit Frist von 2 Monaten nicht nur sprachlich sondern auch rechtlich Blödsinn ist.

Zitat (von Saschah):
Ich schaffe es nur nicht doppelt zu zahlen...
Du kannst auf ein Entgegenkommen hoffen. Nur wirst du das nicht unbedingt erwarten können. Ich rate nochmal dringend, eine hilfsweise ordentliche Kündigung nachzuschieben (s.o.). Das kostet nichts, damit machst du auch nichts kaputt. Aber du stellst sicher, dass zumindest am Ende Juni Schluß ist.

Ich sehe nämlich nicht, ob eine fristlose Kündigung automatisch als fristgerechte uminterpretiert werden muss. Der Gefahr muss man sich aber auch wirklich nicht aussetzen, wenn man es durch ein einfaches Schreiben verhindern kann. Nur sollte das halt bis zum 3. Werktag des Monats (4.4.) beim Vermieter zu den üblichen Posteingangszeiten eintrudeln.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
Wenn ich ordentlich kündige wäre es ja der 1.7


Du meinst also diesen einen Monat Mietzahlingsüberschneidung? Das kommt dich sicher billiger als ein drohender Rechtstreit mit dem jetzigen Vermieter. Da kannst du dir sicher sein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
ich habe Anfang dieser Woche außerordentlich gekündigt aufgrund des starken Schimmel befalls und den dadurch zu hoch entstandenen Heizkosten sowie der Gesundheit zum 01.06.2017.

außerordentlich = fristlos



Zitat (von Sir Berry):

Hier gilt es aber zu beachten, dass Du den Zustand über Jahre geduldet (hingenommen) hast

Müsste man prüfen. Kann ja sein, das es sich jetzt drastisch verschlimmert hat.



Zitat (von Saschah):
Also im schlimmsten Fall wird die Kündigung als ordentliche Kündigung angesehen, sehe ich das richtig?

Nö, es ist nur das:
Zitat (von Saschah):
Sie haben mir einen Zettel geschickt

Stimmt, das war keine Kündigung. Die Fristlose ist ungültig und eine fristgemäß gab es ja auch nicht. Oder hat man Hilfsweise fristgerecht gekündigt?



Zitat (von Saschah):
Als ich ihn dann angesprochen habe das ich im das Problem mehrmals schon mitgeteilt habe

Das man jetzt wie genau beweisen könnte?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Quatsch mit Soße. Ich habe ihm gerade erklärt, wann eine fristlose Kündigung möglich ist. Dann bekomme ich als Antwort, er will doch außerordentlich kündigungen. Entweder er teilt dann mit, was das sein soll (vielleicht habe ich ja was übersehen) oder er sieht ein, dass eine fristlose Kündigung mit Frist von 2 Monaten nicht nur sprachlich sondern auch rechtlich Blödsinn ist.
Nein! Der Begriff war schon vor deiner Erklärung außerordentlich. Erklärt hast du es aber nicht, sondern (was ja formal korrekt ist) die fristlose Kündigung versucht zu erklären. Und nur weil dein Erklärungsversuch nicht ankommt, machst du jetzt einen auf stur, und forderst eine Gegenerklärung für eine außerordentliche Kündigung. Das ist, sorry für den Ausdruck, die reinste Form von zur Schau gesteller Geilheit auf Rechthaberei.

Ich muss das so drastisch sagen, damit du verstehst wie es bei Leuten ankommt, denen das BGB so egal ist wie die Thora, Bibel, Koran, was sonst auch immer.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Saschah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten, ich bin also am ar... Hab ich verstanden, das passiert mir nie wieder...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Gefahr muss man sich aber auch wirklich nicht aussetzen, wenn man es durch ein einfaches Schreiben verhindern kann. Nur sollte das halt bis zum 3. Werktag des Monats (4.4.) beim Vermieter zu den üblichen Posteingangszeiten eintrudeln.


Guter Ansatz, da es noch zeitlich möglich ist. Aber: birgt die Gefahr, dass der Vermieter nach Besichtigung den 31.05 nicht einvernehmlich akzeptiert.

Gilt abzuwägen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Ok. Harry versucht es jetzt wenigstens zu erklären.
Was aber tatsächlich hilft, ist der Ratschlag eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Damit sind di Kosten überschaubar, und rechtlich kann dir niemand was ab.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
Danke für die Antworten, ich bin also am ar... Hab ich verstanden, das passiert mir nie wieder...


Nein, bist dun nicht. Du hast halt für einen Monat ne Doppelbelastung, wenn du alles richtig machst. Das wirst du schon verkraften. Toi toi toi ;)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Saschah):
ich bin also am ar...

Eigentlich nicht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Saschah):
ich bin also am ar...

Eigentlich nicht ...


Eben. Das Glas ist zu zwei drittel voll :)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Baldwin123):
Ach komm, lass es. Er möchte einfach nur kündigen. Musst du ihn deswegen gleich bloß stellen? Nur weil er Maler ist, oder warum?
Quatsch mit Soße. Ich habe ihm gerade erklärt, wann eine fristlose Kündigung möglich ist. Dann bekomme ich als Antwort, er will doch außerordentlich kündigungen. Entweder er teilt dann mit, was das sein soll (vielleicht habe ich ja was übersehen) oder er sieht ein, dass eine fristlose Kündigung mit Frist von 2 Monaten nicht nur sprachlich sondern auch rechtlich Blödsinn ist.

Zitat (von Saschah):
Ich schaffe es nur nicht doppelt zu zahlen...
Du kannst auf ein Entgegenkommen hoffen. Nur wirst du das nicht unbedingt erwarten können. Ich rate nochmal dringend, eine hilfsweise ordentliche Kündigung nachzuschieben (s.o.). Das kostet nichts, damit machst du auch nichts kaputt. Aber du stellst sicher, dass zumindest am Ende Juni Schluß ist.

Ich sehe nämlich nicht, ob eine fristlose Kündigung automatisch als fristgerechte uminterpretiert werden muss. Der Gefahr muss man sich aber auch wirklich nicht aussetzen, wenn man es durch ein einfaches Schreiben verhindern kann. Nur sollte das halt bis zum 3. Werktag des Monats (4.4.) beim Vermieter zu den üblichen Posteingangszeiten eintrudeln.


Ich stimme cauchy zu. Schieben Sie sofort die ordentliche Kündigung hinterher, damit der Auszug mindestens zum 30.06. gedeckelt ist. Parallel können Sie versuchen mit dem VM eine freidliche Einigung zu finden, zur Not machen SIe ihm den Vorschlag die letzte Miete ratenweise zu begleichen.

-- Editiert von AltesHaus am 30.03.2017 10:54

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Alternativ könnte man auch einen Nachmieter suchen, welcher die Wohnung frühzeitig übernimmt. Der Vermieter muss natürlich einverstanden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Alternativ könnte man auch einen Nachmieter suchen, welcher die Wohnung frühzeitig übernimmt.
Keine gute Empfehlung. Das ist eine Schimmelbude und dies ist dem Mieter bekannt. Da kann sich durchaus eine Verpflichtung ergeben, dies dem Neumieter mitzuteilen. Wenn er dies tut, dann bekommt er sicher keinen Nachmieter. Wenn er das nicht tut, läuft er Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Baldwin123):
Alternativ könnte man auch einen Nachmieter suchen, welcher die Wohnung frühzeitig übernimmt.
Keine gute Empfehlung. Das ist eine Schimmelbude und dies ist dem Mieter bekannt. Da kann sich durchaus eine Verpflichtung ergeben, dies dem Neumieter mitzuteilen. Wenn er dies tut, dann bekommt er sicher keinen Nachmieter. Wenn er das nicht tut, läuft er Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen.


Natürlich muss man das dem Neumieter mitteilen. Der Vermieter ist aber bereits über den Schimmelbefall informiert und muss diesen Mangel beseitigen. Auch darüber sollte man den Nachmieter dann informieren. Unmöpglich ist das also keineswegs. Ich wollte es der Vollständigkeit halber diese Möglichkeit nicht unerwähnt lassen.
Im übrigen sehe ich die Pflicht den Nachmieter über den Schimmel aufzuklären nicht allein beim Vormieter, sondern vielmehr als Pflicht des Vermieters vor vertragsabschluss.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von cauchy):
Quatsch mit Soße. Ich habe ihm gerade erklärt, wann eine fristlose Kündigung möglich ist. Dann bekomme ich als Antwort, er will doch außerordentlich kündigungen. Entweder er teilt dann mit, was das sein soll (vielleicht habe ich ja was übersehen) oder er sieht ein, dass eine fristlose Kündigung mit Frist von 2 Monaten nicht nur sprachlich sondern auch rechtlich Blödsinn ist.
Nein! Der Begriff war schon vor deiner Erklärung außerordentlich. Erklärt hast du es aber nicht, sondern (was ja formal korrekt ist) die fristlose Kündigung versucht zu erklären. Und nur weil dein Erklärungsversuch nicht ankommt, machst du jetzt einen auf stur, und forderst eine Gegenerklärung für eine außerordentliche Kündigung. Das ist, sorry für den Ausdruck, die reinste Form von zur Schau gesteller Geilheit auf Rechthaberei.

Ich muss das so drastisch sagen, damit du verstehst wie es bei Leuten ankommt, denen das BGB so egal ist wie die Thora, Bibel, Koran, was sonst auch immer.


Hörst du auf? Das ist total off-topic und stört den Lesefluß.

2x Hilfreiche Antwort

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