Außerordentliche Kündigung?

30. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
jan.m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung?

Guten Tag zusammen,

ich benötige Eure/Ihre Hilfe, da ich in meiner aktuellen Lage wirklich nicht mehr weiter weiß.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe mitte September 2009 einen Mietvertrag (Altbau) unterschrieben, welcher mich für mindestens 2 Jahre verpflichtet. Seit mitte September 2009 sind folgende Fälle passiert:

- Anfang Oktober mussten aufgrund Wasserschäden in jedem Zimmer die Decken und teilw. Wände isoliert, neu tapeziert und gestrichen werden. Dafür musste ich die Wohnung komplett räumen, mein Bett abbauen, Schränke leer räumen, etc. In diesem Monat habe ich dafür eine Minderung von 25% durchgesetzt.

- Die Balkontüre war von Beginn an undicht, so dass die Küche (aufgrund Regen) einmal unter Wasser stand. Ebenfalls war von Beginn an die Türklingel defekt, so dass ich jedes mal rauf und runter gehen musste. Beide Probleme wurden erst Anfang November behoben.

- Ende Oktober/Anfang November wurde das Bad freiwillig vom Vermieter renoviert, für mehr als 20 Tage war die Wohnung nicht bewohnbar, da auch Baumaterialien in den anderen Räumen gelagert wurden. Die ganze Wohnung war komplett mit Bauschutt eingedeckt, eine Mietminderung habe ich dafür nicht bekommen.

- Direkt im Anschluss (Mitte November) wurde eine Steckdose repariert, die kurz danach zu einem Kabelbrand geführt hat. Nach anschließender Diagnose vom Elektriker muss die gesamte Elektrik neu verlegt werden. Es steht mir also wieder der Aufwand bevor, sämtliche Gegenstände und Möbel einzupacken, abzudecken und zu verschieben. Der Strom muss seit Mitte November aus bleiben, da es laut Elektriker zu gefährlich ist.

Wie geht es weiter?

Ich habe schließlich den Vermieter gebeten ausziehen zu dürfen. Ein drittes mal möchte ich diesen Aufwand nicht betreiben. Nach einigen Tagen hat er mir 100% Mietminderung im Dezember angeboten und meine mündliche Bitte um Kündigung abgelehnt.

Meine Frage?

Ich habe seit dem Einzug keine stabile Wohnlage, zwei mal bin ich aufgrund der Renovierungen ausgezogen. Zur Zeit wohne ich dort auch nicht, da ich keinen Strom nutzen kann. Habe ich eine Chance auf eine außerordentliche Kündigung? Wenn ja, welche Gesetze greifen da?

Vielen Dank für Eure/Ihre Antworten und Hilfe.

MfG

Jan


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Der Vermieter hat dir eine bewohnbare Wohnung zur Verfügung zu stellen, dies ist nicht gegeben und dir steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Dies trifft zum Beispiel im Falle eines ******* zu, da könntest du die Wohnung ja auch nicht nutzen.
Ist die Wohnung nicht bewohnbar, müßte er dir eine Ersatzwohnung stellen und vor allem bezahlen.
Eine Mietmindung würde ich nicht erbitten, sondern in deinem Fall hätte ich wegen Unbwohnbarkeit mitgeteilt, dass du die Miete auf "0" kürzt.
Solltest du dich nicht alleine trauen, dass durchzuziehen, dann würde ich die Mitgliedschaft in einem Mieterverein empfehlen.
Eine Kündigung eines Vertrages muss immer schriftlich erfolgen.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jan.m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mietverein habe ich mir als Option auch überlegt, d.h. ich hätte gute Karten meine außerordentliche Kündigung durchzusetzen?

MfG
Jan

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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