Hallo!
Ich wohne seit etwa zwei Monaten in einer WG. Seit Einzug gibt es massive Probleme mit der Badezimmertür. Am Anfang war die Badezimmer voll funktionsfähig. Etwa eine Woche nach Einzug, hatte sie dann plötzlich nicht mehr funktioniert und ist aus dem Rahmen gefallen. Seitdem wurde bereits dreimal versucht, die Türe instand zu setzen - leider immer vergebens. Die Hauptmieterinnen haben sich bereits mehrfach beim Vermieter beschwert, dieser jedoch kriegt es nicht hin, die Tür zu reparieren oder reparieren zu lassen. Mittlerweile hängt ein Vorhang als Türersatz, welcher aber nicht verhindert, dass jeder Zeit das Badezimmer betreten werden könnte. Darüber hinaus befindet sich das Badezimmer direkt neben dem Eingang, weshalb es immer einsehbar ist, wenn die Wohnung betreten wird.
Ist es möglich, als Mieter
außerordentlich mit einer angemessenen Frist (2 Wochen) zu kündigen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ilija Ivanovic
Außerordentliche Kündigung als Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein, der VM macht ja, es dauert halt.
Die Tür War bei Einzug schon defekt?
Auch wenn der Vermieter bereits dreimal versucht hat, die Türe zu reparieren und es nicht funktioniert hat und daher davon auszugehen ist, dass der Mangel in nächster Zeit nicht behoben werden kann?
Bei der Besichtigung war die Wohnung defekt, jedoch wurde mir zugesichert, dass diese beim Einzug repariert sein wird. Als der Einzug erfolgte, funktionierte die Türe. Etwa eine Woche danach war sie wieder defekt.
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ZitatNein, der VM macht ja, es dauert halt. :
Irrelevant.
Ich würde den Vermieter erst mal gerichtsfest in Verzug setzen.
ZitatIst es möglich, als Mieter außerordentlich mit einer angemessenen Frist (2 Wochen) zu kündigen? :
Nach dem man den Mangel 2 Monate hingenommen hat, wird das vermutlich nicht funktionieren.
Zitat:Nach dem man den Mangel 2 Monate hingenommen hat, wird das vermutlich nicht funktionieren.
Der Mangel ist sowieso nicht groß genug für eine außerordentliche Kündigung. Der Mieter kann z.B. dann außerordentlich kündigen, wenn seine Gesundheit gefährdet ist. Ein ähnlich schwer wiegender Mangel liegt hier nicht einmal annähernd vor.
Ein Badezimmer ohne Tür ist in einer WG schon ein erheblicher Mangel. Ich würde es auch als extrem unangenehem empfinden, wenn ständig ein Fremder ins Bad kommen könnte, während ich auf der Toilette sitze oder unter der Dusche stehe. Von daher ist dieser Mangel auch wirklich zügig zu beseitigen. Fast 2 Monate sind absolut nicht akzeptabel.
Ob's für eine fristlose Kündigung reicht, bezweifle ich dagegen auch. Eine Mietminderung würde ich aber tatsächlich für berechtigt halten. Nur wird da dann auch nicht soviel Geld rumkommen.
ZitatSeit Einzug gibt es massive Probleme mit der Badezimmertür. Am Anfang war die Badezimmer voll funktionsfähig. Etwa eine Woche nach Einzug, hatte sie dann plötzlich nicht mehr funktioniert und ist aus dem Rahmen gefallen :
Eine Türe wird sozusagen eingehängt in der dazu gegebenen Vorrichtung im Türrahmen. Die Tür fällt aus dem Rahmen wenn die Verschraubung der Einhängevorrichtung sich
lockert, abbricht, herausfällt etc. und je nachdem ist eine Reparatur, wenn die Verschraubung "im Rahmen" defekt ist, schon aufwendig, braucht Zeit, weil evtl. der Rahmen erneuert werden muss.
Zitatje nachdem ist eine Reparatur, wenn die Verschraubung "im Rahmen" defekt ist, schon aufwendig, braucht Zeit, weil evtl. der Rahmen erneuert werden muss. :
So ist es. Falls das Haus ein etwas älteres Modell ist, kann es sogar noch etwas länger dauern. Wir haben in einem ähnlichen Fall knapp 5 Wochen warten müssen. Hier hat der VM es wohl erst mal ohne Austausch probiert.
Machen Sie es wie HvS schrieb, Mangelanzeige schriftlich an IHREN VM mit Fristsetzung.
Ob das nun eine WG ist oder nicht, hat rechtlich keinerlei Auswirkungen. Das Gesetz kennt nur Vermieter und Mieter. Die Wohnform hast Du Dir ausgesucht, also musst Du auch mit den Vor- und Nachteilen zurechtkommen.
Daher stehen Dir auch nur die üblichen Rechte eines Mieters wie Reparatur, bei erheblicher Beeinträchtigung evtl Mietminderung, im Extremfall Selbstvornahme zu. Ein Recht auf vorgezogene Kündigung sehe auch ich nicht.
cu
Guenni
ZitatDer Mangel ist sowieso nicht groß genug für eine außerordentliche Kündigung. :
Also in meinen sozialen Umfeld wäre er das.
Der Geist von Kommune I scheint in der WG des TS ja nicht zu herrschen...
ZitatWir haben in einem ähnlichen Fall knapp 5 Wochen warten müssen. :
Der TE wartet bereits 8 Wochen.
Davon ab, wenn es sich nicht grade um eine antike Tür mit Sondermaßen handelt, gibt es die als Lagerware in den gängigen Größen fast überall, angefangen im Baumarkt und in den vergangenen 2 Monaten wäre es auch durchaus möglich gewesen jemanden für den Einbau zu finden.
-- Editiert von spatenklopper am 25.11.2019 15:20
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